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Arbeit & Beruf

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Thema: 100 % Behinderung (Paraplegie) = 100 % Erwerbslosigkeit

Ich hab mal eine Frage. Bin selber berufstätig und habe letztens mit jemand gesprochen, der meint das man doch a Rollstuhlfhrer gar nicht arbeiten muss, weil man da doch staatlich anerkannt 100 % Erwerbsunfähigkeit bekommt.
Stimmt das überhaupt ? Hab mir keine Gedanken darüber gemacht,weil es für mich nicht in Frage kommt, aber kommt man wenn man im Behindertenausweis 100 % hat und eine höhere Paraplegie - kriegt man dann"staatlich anerkannt" bestätigt das man 100 % erwerbunfähig ist (vom amt oder der behörde) ?

von: wheelygirl am: 08.07.2008 17:01h
Antworten: 16, Views: 1488

Zum letzten Beitrag»


Beitrag (#1) von: icke am: 08.07.2008 19:27h

Externer Linkhttp://de.wikipedia.org/wiki/Minderung_der_Erwerbsf%C3%...


Beitrag (#2) von: Joeryboy am: 08.07.2008 22:15h

RE:

d.h. im klartext, das nur leute die im beruf standen das von sich behaupten können, und keine schüler oder gerade fertigen ohne ausbildung?!


Beitrag (#3) von: wheelygirl am: 09.07.2008 10:03h

RE: RE:

deinen bisherigen Kommentaren nach willst du doch sowieso nicht arbeiten Joeryboy...


Beitrag (#4) von: rollbraten am: 09.07.2008 10:47h

RE: RE: RE:

jepp bekommt man :-))


Beitrag (#5) von: wheelygirl am: 09.07.2008 14:10h

RE: RE: RE: RE:

wirklich ? hast du da etwas mehr info für mich.
hab gerade etwas streit mit versicherung,arbeite ja,aber will den klar machen das das mein gutwill ist und nicht um sie von ihren leistungen zu befreien.
kannst mir sonst auch gerne eine mitteilung schicken!


Beitrag (#6) von: angeklagter am: 09.07.2008 22:32h

RE:

Bei mir ist es auch so (GdB 100, H, aG): Wenn ichs drauf setzen würde, würde ich "dauernd dienstunfähig" geschrieben = Ruhestand.

Will ich aber nicht, daher hab ich einen Antrag gestellt, der als "teildienstfähig" entsprochen wurde. D. h. ich arbeite z. Z. 25 Std., möchte aber demnächst 30 Std. machen.

D. h. widerum, ich werde zum Orthopäden geschickt, der diese "Teildienstfähig" feststellt. Dann wirds widerum vom Amtsarzt genehmigt (oder auch nicht).

Drum rum geredet, ich würde mich mit der "dauernden Dienstunfähigkeit" finanziell besser stellen, anstatt z. Z. noch jeden Tag 130 Km zur Arbeit zu fahren.

PS: Ich sprach aus der Sicht eines Beamtenverhältnisses


Beitrag (#7) von: klaus560 am: 10.07.2008 11:04h

RE: RE: GdB 100 %

"also"

Habe es auch gerade in der Reha wieder feststellen müßen, daß der Grad der Behinderung mit Minderung der Erwerbsfähigkeit gleichgesetzt wird. Insbesondere von älteren Leuten, früher war das mal so.

Heute spielt das kaum eine Rolle was im Auisweis steht, es zählt nur ob jemand 0-3 h arbeiten kann ( volle Erwebsminderung) oder 3-6 ( Teil-Erwerbsminderung)
Dies gilt auch für Leute die schon während der Ausbildung behindert wurden, also noch nie im Berufsleben standen.

Ich bin 100 % aG B H und habe auch das RF, würde aber keine EM Rente bekommen, daher muß ich wohl weiterarbeiten müßen, obwohl es mir nach 30 Jahren langsam reicht

Ein Unterschied besteht bei privaten Berufsunfähiglkeitsversicherungen. Die gehen auch heute noch nach den Prozenten im Behindertenausweis ( ist meine Info direkt von einer Versicherung)


Beitrag (#8) von: wheelygirl am: 10.07.2008 12:36h

Also ist eine Einschränkung bei Paraplegie grundsätzlich vorhanden - nur die Frage ob voll oder halb ? Wie wird dies eigentlich geprüft? (Aufgrund ärtzlicher Gutachtenn ?)

Hab die Ausbildung zwar vor meinem Unfall gehabt, dann aber abgebrochen und Unfall gehabt - danach wieder neu angefangen, zu diesem Zeitpunkt war ich also genauso jmd. der gerade aus der Schule kommt. Wie berechnet sich bei solchen Leuten das Gehat, wenn sie noch gar nicht arbeiten und ihre Branche (die ja verschiende Löhne alle haben) noch nicht genau definiert ist?


Beitrag (#9) von: Herbert am: 10.07.2008 14:24h

RE:

Nicht umsonst wird zwischen GdB und MDE unterschieden. Und wenn jemand arbeitet und DANN eine rente haben will, stellt die RV noch fest dass er erwerbsfähig ist. So z.B. bei einem Tetra mit zusätzl. Einschränkungen (Augen), der nach 10 jahren von Vollzeit auf teilzeit reduzieren wollte. Ging nur mit Klage durch.

Mal was anderes zum Thema: Haben wir etwa einen "erwerbsunfähigen" Innenminister...? Ich würde ihn gerne in Rente schicken! Dann bliebe uns hoffentlich einiges erspart.


Beitrag (#10) von: klaus560 am: 10.07.2008 14:40h

RE: RE: @wheely um welche Rente geht es

vorweg zu Herbert
die Idee mit Schäuble ist gut.
Bei der Erwerbsunfähigkeitsrente hast du mit deinem Beispiel recht ( wie meist). Kurz vor dem Abi wurde ich C5/6 inkomplett, arbeite nach dem Studium Vollzeit und hätte keine Chance in Rente zu gehen.

@wheely
um welche Rente geht es bei dir wg Berechnung des Gehalst. Ich glaube das spielt nur bei Unfallrenten bzw. fremdverschuldeten Unfällen eine Rolle. Eine EM Rente bekommst du nur wenn du gearbeitet hast ( Höhe hängt auch von den gezahlten Beiträgen ab) bzw wenn ohne Arbeit bekommst du so eine Grundsicherung Höhe etwas über Hartz 4. Wobei ich werde dieses Jahr 50 meine volle EM Rente (brutto) wäre ziemlich genau 1/3 meines Jetzigen Bruttogehalt.


Beitrag (#11) von: Joeryboy am: 10.07.2008 19:12h

RE: RE: RE: @wheely um welche Rente geht es

naja...in der vorhin beschriebenen lage, hatte ich einen unfall, der dann in einem ärztefehler in einer paraplegie endete...jetzt ist die frage : welche lohneinbußen hätten sie erwartet bzw. wie macht man diese einbußen geltend bzw. verrechnet sie...


Beitrag (#12) von: rollbraten am: 11.07.2008 11:02h

RE: RE: RE: RE: @wheely um welche Rente geht es

also ich bekam EM rente trotz meiner selbständigkeit (Einzelhandelsgeschäft) nach dem ich nach 10 jahre damit aufgehört habe bekomme ich jetzt EU rente und darf bis zu 300 eu´s dazu verdienen .BFA....Bei der BG ist es wurscht ...........


Beitrag (#13) von: Herbert am: 11.07.2008 11:43h

RE: RE: RE: RE: RE: @wheely um welche Rente geht es

@Rollbraten: Hinzuverdienst seit 1.1.2008 ohne Kürzung ist nicht 300, sondern 400 €
@Joeryboy: Da solltest Du ambesten ein(n) Anwalt/Anwältin hinzuziehen, der mit QS Erfahrung hat. Schick mir ne Mail, ich schicke Dir dann gerne Infos zu Spezialisten per Mail zu.


Beitrag (#14) von: wheelygirl am: 11.07.2008 12:10h

RE: RE: RE: RE: RE: RE: @wheely um welche Rente geht es

ok ok... joery hat das ganze schon ganz gut geschildert (kann ich aber auch alleine ;-) )... war halt im "luftleeren" raum, da kurz nach dem schulabschluss und eine abgebrochene lehre...- also kein wirklichen Beruf
ich komme gerne auf dein ANgebot zurük, herbert.
Immer her mit den Infos ;-)
sonst kannst du mir auch ne E-mail schreiben:Anna.m.sl@gmx.de


Beitrag (#15) von: HeinrichHase am: 04.08.2008 12:34h

RE: RE: RE: RE: RE: RE: RE: @wheely um welche Rente geht es

huhu

wenns um streit mit gegenerischen versicherungsunternehmen etc. geht - und es nit direkt in den bereich sozialrecht fällt -könnt ihr auch den ufuk hier ausm forum mal antippseln

HH


Beitrag (#16) von: wheelydriver am: 04.08.2008 17:34h

RE: RE: RE: RE: RE: RE: RE: RE: @wheely um welche Rente geht es

Ufuk ist gerade etwas ausser Gefecht gesetzt. Weiss daher nicht ob er derzeit antworten kann.
Nur so als Info für euch.

Grüßle




 
 
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