Beitrag (#1) von: Silvi am: 20.08.2008 10:56h
wenn das gesetz ungeschrieben ist, vermutlich nicht:-)
In unserer Firma herrscht das ungeschriebene Gesetz, dass nicht mehr als 2 Wochen Urlaub an einem Stück genommen werden dürfen. Wenn es überhaupt zulässig ist, gilt es dann auch für 100% Schwerbehinderte?
Tampakka
von: tampakka am: 20.08.2008 08:46h
Antworten: 3, Views: 708
Beitrag (#1) von: Silvi am: 20.08.2008 10:56h
wenn das gesetz ungeschrieben ist, vermutlich nicht:-)
Beitrag (#2) von: RoyalFeline am: 20.08.2008 15:33h
BUrlG Pragraf 7 Abs 2
Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. 2Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.
Das ungeschriebene Gesetz ist wohl kaum ein dringender Grund.
Beitrag (#3) von: macegg am: 20.08.2008 22:39h
Hm, soweit ich weiß, fängt der richtige Erholungseffekt erst nach 3 Wochen an.....Aber soviel Urlaub am Stück genehmigt sich ja kaum jemand.
Schönen Tag und viel Erfolg,Claudia.