Beitrag (#1) von: m0e-85 am: 20.02.2010 11:12h
der Titel lautet natürlich:
Thema: Berufliche Reha, Wohnungsauflösung rechtens??!
Hallo,
erstmal möchte ich kurz meine aktuelle Situation beschreiben... ich wohne in einem Haus mit betreutem wohnen in dem ich im EG mein Appartment habe und meine Mutter im selbem Haus im 3. OB eine Wohnung besitzt.
Nun fange ich im April eine berufliche Reha in Heidelberg an und der örtliche Sozialträger will mir mein Apartment nicht weiter finanzieren!
In Heidelberg darf ich mich aber nicht als 1. Wohnsitz melden, durch die Wohnungsauflösung wäre ich somit obdachlos!!
In den Schließzeiten + den Heimfahrten 2 x mal im Monat brauche ich einen Wohnsitz!
Nun ist geplant in diesen Zeiten ein Gästeapartment was sich auch in dem jetzigem Haus befindet zu mieten. Es ist sehr klein, das Bad ist nicht groß genug zum duschen, ect
Meine jetzigen Möbel sollen eingelagert werden da ich dafür keinen Platz habe!
Nun meine Hauptfrage ist kann man überhaupt gezwungen werden seine Wohnung aufzugeben "nur" weil ich eine berufliche Reha beginne und kein Elternhaus habe in dem ich wohne??!!
von: m0e-85 am: 20.02.2010 11:09h
Antworten: 6, Views: 1903
Beitrag (#1) von: m0e-85 am: 20.02.2010 11:12h
der Titel lautet natürlich:
Thema: Berufliche Reha, Wohnungsauflösung rechtens??!
Beitrag (#2) von: Silvi am: 20.02.2010 12:03h
am besten die presse einschalten, zur not auch mal die bildzeitung!
Beitrag (#4) von: detlef1957 am: 20.02.2010 15:29h
Was hat der Ort in dem die Reha stattfindet mit dem Wohnsitz zutun?
Wieso darfst du deinen 1. Wohnsitz nicht nach Heidelberg verlegen?
Äußerst merkwürdig. Ich glaube, da mußt du einem Sachbearbeiter kräftig auf die Füße treten aber so das es weh tut.
Beitrag (#5) von: Ramona am: 05.03.2010 20:29h
Hallo!
Ich war durch meine starke Sehbehinderung auch in einer beruflichen Reha (1992 - 1994. Damals war ich noch nicht im Rolli.
Die Unterbringung war in ein angeschlossenes Internat. Die Wohnung musste erhalten werden wegen den zwei Wochenenden und Ferien. Deshalb wurde die Miete bei den Übergangsgeld mit angerechnet.
Gruß Ramona
Beitrag (#6) von: m0e-85 am: 07.03.2010 11:08h
so ich war beim vdk und es sieht gut aus, dass ich die wohnung behalten kann!