Beitrag (#1) von: winni am: 19.08.2011 16:43h
um eine präzise auskunft zu bekommen, würde ich die frage an gerlof gleiss im expertenforum richten. wahrscheinlich wird deine krankenkasse spätestens bei deiner nächsten krankschreibung was unternehmen.
Hey, ich war im April in Kur und hab heute Post bekommen von der Rentenversicherung mit einem Antrag auf Erwerbsminderungsrente, mit folgender Begründung:
Nach Beurteilung der betreuenden Ärzte liegt nach Abschluss der Leistung eine nicht unerhebliche Minderung Ihrer leistungsfähigkeit vor, so dass das Vorliegen von verminderter Erwerbsfähigkeit im rentenrechtlichen Sinn nicht ausgeschlossen werden kann.
So...was mach ich jetzt mit dem Ding?! Das liegt jawohl immer noch in meiner Hand ob ich voll arbeiten kann oder nicht?!? Ich hab vor den Antrag jetzt einfach links liegen zu lassen...oder muß ich da jetzt irgendwelche Schritte einleiten?!? Nee oder?
von: DarkAngel19 am: 19.08.2011 14:57h
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Beitrag (#1) von: winni am: 19.08.2011 16:43h
um eine präzise auskunft zu bekommen, würde ich die frage an gerlof gleiss im expertenforum richten. wahrscheinlich wird deine krankenkasse spätestens bei deiner nächsten krankschreibung was unternehmen.
Beitrag (#2) von: DarkAngel19 am: 19.08.2011 17:51h
Meinst du? :-0 Also ich war seit April schon mal wieder krank im Juli und da kam bisher eigentlich nichts.....
Beitrag (#3) von: winni am: 19.08.2011 18:15h
kommt wahrscheinlich auf die länge der au an. ab der 6. woche muss die kasse zahlen, das macht sie natürlich nicht gerne.
Beitrag (#4) von: klaus560 am: 20.08.2011 01:30h
Himmel nochmal, vor 2 Jahren hatte ich die gleiche Befürchtung.
1. Frage DarkAngel Hat dich im April die Krankenkasse aufgefordert einen Reha Antrag zu stelle.
Grundsätzlich ist es so. Nach 6 Wochen zahlt die KK Krankengeld - im Prinzip bis zu 78 Wochen. Das macht die Kasse natürlich nicht gerne und kann dich zu einem Reha(!) Antrag auffordern. Da geht es dann vorallem um die Feststellung der Erwebsfähigkeit. Sollte das Ergebnis negativ sein kann der Rehaantrag in einen Rentenantrag umgedeutet werden, Daher die Kasse ist finanziell aus dem Schneider. die EM Rente zahlt ja die DRV ( heute RV Bund)
Di KK kann dich also mit einer Frist von 10 Wochen zu einem Rentenantrag auffordern. Danach ist sie berechtigt das Krankengeld zu streichen. Ist irgendwo im SGB V §51 geregelt.
Interessiert mich auch, was dabei rauskommt (gerne auch per PM)
Klaus
Beitrag (#5) von: DarkAngel19 am: 20.08.2011 09:56h
Hallo Klaus, danke für die Antwort. Was das bei dir damals so das du zu nem Reha Antrag aufgefordert wurdest?
Nee, bei mir war das nicht so, die Kur/Reha im April war ne freiwillige Sache weil ich viele probleme mit Schmerzen hatte. In der Kur war ich damals 3 1/2 Wochen. Und seit der Kur war ich im Juli 2 Wochen krank u. direkt im anschluss hatte ich termin in Bad Wildungen, sprich aus den 2 Wochen wurden 4 Wochen Krankmeldung. Aber ich war jetzt nicht über 6 wochen krank, also mußte die KK nichts zahlen....
Hmmmm...was mach ich denn jetzt damit? Nichts und es verläuft einfach im sande? Oder soll ich mich an die KK oder RV wenden was das soll?!