Beitrag (#1) von: klaus560 am: 23.08.2011 03:49h
Hi Thomas
Bei sehr viele EM Rentner liegt die Rente unter der Beitragsbemessungsgrenze (also ca. Hartz IV Niveau) Daher ein Zuverdienst ist durchaus vorgesehen, vielleicht sogar erwünscht. Solange du bei max. 3h am Tag und 400€ im Monat bleibst ist das unkritisch. Zweimal im Jahr kannst du die 400€ um max. 400€ überschreiten (Bsp. Urlaub-/Weihnachtsgeld). ABER wenn du dann in einem dritten Monat 401€ verdienst wird dir die EM Rente um 25% gekürzt. Da wird ganz streng monatlich gerechnet und 1€ darüber = Arschkarte.
Klaus


