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Thema: Urlaub bei ambulantem Kliniktermin

Hi zusammen,

bei mir und meiner Kollegin kam heute folgende Frage auf.
Wenn ich (Rollifahrer) einen Termin in der Klinik habe dann bringe ich der Personalabteilung eine Bescheinigung mit und somit muß ich keinen Urlaubstag nehmen sondern wird mir als krank angerechnet.

Nun hatte im Frühjahr meine Kollegin, kein Rollifahrer ne OP die stationär durchgeführt wurde. Nun hat sie ne Nachkontroll-Untersuchung die in der Klinik stattfindet.
Nun sagt die Personalabteilung, daß sie für diesen Tag Urlaub nehmen muss.
Ich meine aber, daß die Regelung mit Bescheinigung auch bei "Normalos" gilt und sie somit keinen Urlaub nehmen muss.
Weiß da jemand wie sich dabei die Sachlage verhält und kann mir womöglich sogar nen Paragraphen im Gesetz nennen?
Danke vorab!

Grüßle

von: wheelydriver am: 26.08.2008 17:58h
Antworten: 6, Views: 592

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Beitrag (#1) von: Herbert am: 26.08.2008 18:35h

Absoluter Tinnef von der Personalabteilung! Krank ist Krank und es wird nicht unterschieden, ob 1, 2 oder 30 Tage. Ausserdem muss der Arbeitgeber sowieso für den Arztbesuch wegen Krankheit frei geben, aber nicht "unbezahlt". Was sich manche Firmen doch erlauben!


Beitrag (#2) von: monster384 am: 26.08.2008 18:39h

So einfach isses nicht:
Arztbesuche müssen grundsätzlich in die Freizeit gelegt werden. Nur wenn das nicht möglich ist, muss der Arbeitgeber frei geben. Ein Klinikbesuch ist keine Krankheit! Am besten mal guggeln, z. b. mit
arztbesuch urlaub arbeitgeber


Beitrag (#3) von: Tobi03 am: 26.08.2008 20:19h

Ich muß alle zwei Jahre zur Herzkontrolle nach Kiel in die Klinik. Das wird dort ambulant gemacht und dauert ca. 1,5 Stunden. Da ich in Bremerhaven wohne (vorher Lübeck) dauert die Anfahrt entsprechend lange. Mein Arbeitgeber sagt folgendes: Die Zeit in der Klinik wird als "krank" angerechnet, die Anfahrt ist in der Freizeit vorzunehmen. Daraus resultiert ein ganzer Urlaubstag, den ich nehmen muß.


Beitrag (#4) von: rollfix am: 27.08.2008 07:08h

ich krieg zuviel

die klinik oder das kh bescheinigt doch durch den gelben schein das ihr an dem tag nicht arbeiten konntet


Beitrag (#5) von: klaus560 am: 27.08.2008 11:28h

RE: kranker Urlaub

nicht arbeiten können, krank sein, kontrollieren

Ich glaube darin liegt der Unterschied.

1. Bsp. Wenn sich jemand Freitag Mittag unwohl fühlt muß ihm der AG freigeben, Das ist dann ein Arztbesuch wegen Krankheit.

2. Bsp. Jemand muß zur Nachuntersuchung oder zum Augenarzt wegen einer neuen Brille, also Termine die medizinisch unbedenkliche einige Tage hin oder hergeschoben werden können dann Urlaub nehmen.

Was aber überhaupt nicht geht - aber gemacht wird !!
3. Bsp Jemand hat eine größere Zahnsanierung 3 Termine, zwei Termine Augenarzt und nochmal einen Arztermin, also insgesamt 6 Tage innerhalb eines halben Jahres. Der AN nimmt sich für jeden Tag normalen Tarifurlaub.
Gegenüber dem Integrationsamt heißt es dann.
Alle vier Wochen braucht der AN einen Tag Urlaub weil er es nicht mehr schafft.Der soll doch in Rente.

ok Bsp 3 ist off topic aber ich bin richtig angesäuert.


Beitrag (#6) von: MrTuvok am: 24.09.2008 00:51h

Das Problem ...

... ist möglicherweise, dass der Arbeitgeber vorher gefragt wurde, wäre die/der Betroffene an dem Tag krank gemeldet, wäre sie/er krank gewesen - sonst nix.




 
 
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