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Thema: Rollstuhlgenehmigung für Blizzard

Hallo......ich wollte den Blizzard von Otto Bock und höre,daß es dafür keine Genehmigung mehr gibt,sondern nur noch für den XLT und Küschall.
Mit welcher Begründung konnte man mir auch bei der Krankenkasse nicht plausibel erklären.
Weiß hier jemand mehr,ob das überhaupt rechtens ist,daß mir vorgeschrieben,was ich zu nehmen habe????
Oder läuft das darauf hinaus ,daß bald alles privat bezahlt werden soll???
Und wer bestimmt denn die Firmen,die genehmigt werden????

von: Christina am: 15.12.2011 14:37h
Antworten: 20, Views: 633

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Beitrag (#1) von: casimir am: 15.12.2011 23:23h

hi

was stand denn auf dem rezept? wie lautete die verordnung von deinem arzt?


Beitrag (#2) von: Christina am: 16.12.2011 13:44h

RE: hi

ist das relevant,was da steht????Mir wurde gesagt,daß nur die beiden Starrollstühle genehmigt werden,egal,was auf dem Rezept steht.
Denn da steht ja nie speziell die Firma drauf,die man will.


Beitrag (#3) von: casimir am: 16.12.2011 18:32h

RE: RE: hi

klar ist das relevant und der arzt schreibt das rezept in absprache mit dir als patient - das was auf dem rezept steht ist ärztlich verordnet, rechtlich bindend und medizinisch notwendig und erst einmal bindend für die kk, die natürlich an der wirtschaftlichsten lösung interessiert ist-

sofern auf dem rezept z.B. nur stand:

- Aktivrollstuhl als Ersatz für vorhandenen und defekten Rollstuhl-

hast du nur anspruch auf irgendeinen Aktivrollstuhl und kaum chancen auf dein wunschmodell oder gar eine individuelle anpassung - weder gegenüber der kk, dem mdk oder gar vor gericht-

grundsätzlich hat die die kk wohl zwei starrrollstühle genehmigt - das ist schon mal gut- aber nun mußt du im prinzip nehmen was du bekommst oder was gerade zum beispiel im pool der kk vorhanden ist-

lg casimir


Beitrag (#4) von: casimir am: 16.12.2011 18:44h

RE: RE: RE: hi

bist du eigentlich gesetzlich oder privat versichert?

viele private krankenkassen bieten den patienten zwar einerseits z.b. chefarztbehandlung und einzelzimmer- aber bei hilfsmitteln sind sie verdammt knauserig und zahlen nur ne pauschale die nicht annähernd die anschaffungskosten deckt - und es ist normal das du privat drauf zahlst um nen guten rollstuhl zu bekommen


Beitrag (#5) von: casimir am: 16.12.2011 18:45h

RE: RE: RE: RE: hi

und warum zwei starrrahmenstühle?

als gesetzlich versicherter steht dir in der regel und normalfall nur 1 rollstuhl zu...


Beitrag (#6) von: erbse am: 16.12.2011 20:32h

RE: RE: RE: RE: RE: hi

und was sollte im \"optimalfall\" auf dem rezept stehen, wenn man sich ein rezept für einen neuen rollstuhl vom arzt holt und bei einer gesetzlichen KK ist?


Beitrag (#7) von: casimir am: 17.12.2011 11:58h

RE: RE: RE: RE: RE: RE: hi

Ich bin gesetzlich versichert. Daher kann ich nur aus eigener Erfahrung sagen wie es in Bezug auf die gesetzlichen KK ist und keine generellen Aussage dazu machen wie es sich mit anderen Kostenträgern verhält. Nachdem ich mich mehrfach mit der kk, dem mdk herum ärgern musste wobei es auch vor Gericht ging und ich zwischenzeitlich auch mal mit nem Rolli aus dem Pool der KK vorlieb nehmen musste - kann ich folgendes hierzu sagen und hoffe, dass es dir bzw. euch weiter hilft.

Braucht man nen neuen Rolli sollte man folgende Dinge beachten und im Hinterkopf behalten:

1.Suche dir ein Sanitätshaus das wirklich Ahnung von Rollstühlen, Rollstuhlanpassung etc. hat und dich gut und kompetent beraten kann und noch will.

Viele KK sind inzwischen dazu übergegangen, dass sie Aufträge für Rollstühle übers Internet ausschreiben und dann den Auftrag an das billigste Sanitätshaus vergeben. Das bedeutet, dass das Sanitätshaus, welches die ganze Vorarbeit geleistet hat d.h. dich beraten hat, den Rolli ausgemessen und den Kostenvoranschlag bei der kk eingereicht hat - nicht unbedingt das ist, das auch nachher den Auftrag bekommt und dir den Rollstuhl ausliefern und einstellen wird.

2.Sei dir darüber im klaren, dass manche Sanitätshäuser Prozente bei bestimmten Herstellern bekommen und daher versuchen dir primär Rollis dieser Hersteller zu verticken, da sie an denen am meisten verdienen.

3.Viele gesetzliche kk haben mit bestimmten Sanitätshäusern Rahmenverträge die ihnen günstigere Einkaufskonditionen zusichern.

Daher kann es sein, dass dir die kk versucht vorzuschreiben an welches Sanitätshaus du dich zu wenden hast- was dir nebenbei als Kunde aber egal sein kann, denn bisher bist du nicht gesetzlich verpflichtet dies zu beachten.


Beitrag (#8) von: casimir am: 17.12.2011 11:59h

RE: RE: RE: RE: RE: RE: RE: hi

Also:

4.Informier dich selbst welche Rollis es aktuelle auf dem Markt gibt und für dich infrage kommen könnten (Internet, Rehacare, Prospekte, Fachzeitschriften, Rehakliniken, andere Rollifahrer).
5.Frage bei deinem Sanitätshaus oder direkt beim Hersteller an, ob man dir diese Modelle zur Probe überlassen und vorbei bringen kann und teste sie dann jeweils ein paar Tage im Alltag aus.
6.Entscheide dich für dein Wunschmodell.
7.Gehe zum Arzt deines Vertrauens
8.Auf dem Rezept oder der Verordnung sollte dann folgendes stehen:

- Aktivrollstuhl nach Maß, Hersteller und Modell nach Probe, als Ersatz oder Austausch für defekten Rollstuhl -


Beitrag (#9) von: casimir am: 17.12.2011 12:00h

RE: RE: RE: RE: RE: RE: RE: RE: hi

Aktivrollstuhl bezeichnet den Typ Rollstuhl den du haben willst und spezifischer und genauer als der Oberbegriff Starrahmenrollstuhl. Nach Maß bedeutet u.A. , dass der Rolli für dich hergestellt wird, deinen Massen entspricht (Sitzbreite, Sitztiefe, Rückenhöhe etc.) und auf dich später angepasst und vom Sanitätshaus eingestellt wird. Hersteller und Modell ist ja klar was das bedeutet- aber wenn das mit auf dem Rezept drauf steht sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass man dir nen Aktivrolli aus dem Pool gibt und für dich umbauen lässt. Nach Probe bedeutet dass du im Alltag mit diesem Modell zurecht gekommen bist und das Modell sich bewährt hat etc. Dagegen müsste die KK und insbesondere der MdK erst einmal anstinken und dir das Gegenteil beweisen. Ersatz oder Austausch bedeutet, dass du deinen alten Rolli an die KK zurück geben willst.

Weitere notwendige Dinge wie spezielle Sitzkissen, Rückenschale etc. solltest du dir aber einzeln verordnen lassen- denn nur dann werden sie dir auch nur einzeln abgelehnt.

9.Kopiere dir die Verordnung für eine eventuell notwendige Beweisführung.
10.Notier dir das Datum an dem du das Original bei deinem Sanitätshaus einreichst.
11.Lass dir eine Kopie des Bestellbogens und Kostenvoranschlags von deinem Sanihaus für deine Unterlagen geben.


Beitrag (#10) von: casimir am: 17.12.2011 12:01h

RE: RE: RE: RE: RE: RE: RE: RE: RE: hi

Nach ca. 6- 8 Wochen sollte dir ein rechtsmittelfähiger Bescheid der KK bzgl. der Versorgung mit dem Rollstuhl vorliegen- wenn nicht, solltest du diesen Bescheid schriftlich bei der KK anfordern.

Schriftlich was in den Händen zu halten kann wichtig werden. Allzu oft ist es leider scheißegal was Mittarbeiter der KK reden oder einmal zugesagt haben. Sie lehnen trotzdem das Hilfsmittel ab, taktieren oder verzögern und der MdK soll das dann begründen. Der MdK entscheidet und äußert sich oft nur aufgrund der Aktenlage zu einem Sachverhalt und geht’s später vor Gericht stehen dann oft Aussage gegen Aussage.
Manchmal aber liegen die Probleme aber gar nicht bei der KK sondern woanders. Das kann dir aber auch egal sein, denn die KK ist verpflichtet dir in nem bestimmten Zeitraum den angeforderten rechtsmittelfähigen Bescheid zuzusenden.

Sofern jetzt trotzdem noch Probleme auftauchen sollten - solltest du dich direkt an den Rechtsbeistand der FGQ oder einen Fachanwalt wenden und dich auf keinerlei Diskussionen mit der KK oder dem MdK einlassen, denn dabei kommt selten etwas Gutes heraus.

Hat die KK dir den Rolli aber genehmigt und sollte es trotzdem noch Schwierigkeiten geben - solltest du darüber schriftlich deine KK informieren und dich unbedingt mit deiner KK zusammen tun.

Denn hat sich die KK einmal dazu entschieden die Kosten für den Rolli zu übernehmen - tut sie das in der Regel auch in der vollen Höhe entsprechend des ihr vorliegenden Kostenvoranschlages. Verlangt jetzt aber das Sanihaus irgendwelche Zuzahlungen oder Eigenanteile von dir ist das oft ein Indiz dafür, dass die Scheiße gebaut haben, notwendige und mit dir vereinbarte Spezifikationen nicht angekreuzt haben etc. um ein besonders günstiges Angebot abgeben zu können….

Hier macht es Sinn mit der KK zusammen zu arbeiten und abzuklären was in deiner Kopien des Bestellbogens steht und was das Sanihaus tatsächlich im Kostenvoranschlag bei der KK aufgeführt und eingereicht hat.


Beitrag (#11) von: casimir am: 17.12.2011 12:03h

RE: RE: RE: RE: RE: RE: RE: RE: RE: RE: hi

Beachte aber bitte, dass Sonderwünsche bezgl. medizinisch nicht relevanter Zusatzausstattung des Rollis wie Sonderlackierungen, Sonderbereifung, Reparatursets etc. nicht von der KK übernommen werden müssen - sondern auf deine Kosten gehen können- worüber dich das Sanihaus im Vorfeld aber informiert haben sollte.

Hat sich deine KK aber einmal entschieden die Kosten für das Hilfsmittel zu übernehmen - ist sie daran interessiert, dass der Auftrag gemäß der ärztlichen Verordnung zügig ausgeführt wird, du adäquat mit dem Hilfsmittel versorgt wirst und dieses auch über die Merkmale und Spezifikationen gemäß des genehmigten Kostenvoranschlags verfügt - zumal du in diesem Fall einen rechtmäßigen Leistungsanspruch gegenüber deiner KK hast.

In der Regel wird die KK dann entsprechend für dich tätig werden und auf das Sanihaus oder den Hersteller Einfluss nehmen.

Auch liegt es in deiner Verantwortung bei Lieferung den Rolli zu überprüfen - ob er der Verordnung und der Genehmigung entspricht- wenn nicht solltest du das Teil nur unter Vorbehalt entgegen nehmen oder die Abnahme verweigern.

Z.B. ist es ein Unding wenn dir das Sanihaus den Rolli unangepasst, demontiert und nicht eingestellt vor die Tür stellt nach dem Motto fahr und Fall damit um. Auch in diesem Fall solltest du dich wiederum schriftlich bei deiner KK beschweren - denn auch dafür haben die bezahlt.

casimir


Beitrag (#12) von: casimir am: 17.12.2011 12:04h

RE: RE: RE: RE: RE: RE: RE: RE: RE: RE: RE: hi

so..das war meine kleine Einführung in die:

Rollstuhlversorgung für Dummies :D

Etwas lang geworden - aber ich hoffe es steht nun alles drin und es hilft euch weiter


Beitrag (#13) von: casimir am: 17.12.2011 12:29h

RE: RE: RE: RE: RE: RE: RE: RE: RE: RE: RE: RE: hi

na was mich an der frage noch irritiert ist das es wohl um zwei rollis geht-

wie gesagt steht einem als gesetzlich versicherter in der regel nur noch 1 rolli zu

auch die kosten für spezielle rollis wie sportrollstühle fürs basketball, badminton oder rugby werden von der kk oft gar nicht oder nur zum teil übernommen

auf deutsch gesagt - gearscht sind und selbst geschadet haben sich - in diesem fall oft gerade die versicherten, die z.B. an ihrem unfall nicht selbst schuld waren oder nur zum teil und einmal einen direkten anspruch gegenüber einer versicherung z.B. des unfallgegeners hatten aber ihre ansprüche was ihre medizinische versorgung betrifft an ihre kk abgetreten haben-

denn die stehen nun ersteinaml soweit mir bekannt ist genauso dumm da wie alle anderen versicherten in der agesetzlichen kk und müssen die kosten für z.B. nen basketballstuhl selbst tragen-

sofern jemand von euch hierzu was sagen kann oder ne lösung weiß würde ich mich über ne antwort freuen

casimir


Beitrag (#14) von: winni_ am: 17.12.2011 13:27h

2. Rollstuhl

wenn man als gesetzlich versicherter noch berufstätig ist, kann man einen zweiten rolli als ersatzrolli bekommen, damit man bei einem defekt weiter arbeiten gehen kann.
ansonsten gilt der gesetzlich verankerte festbetrag für einen aktivrolli, wobei der kk die marke des rollis ziemlich egal ist. ein gutes sani-haus wird eine entsprechende verordnungsvorgabe für den arzt machen und dann den kostenvoranschlag mit dem rezept der kk einreichen.


Beitrag (#15) von: wheelydriver am: 17.12.2011 18:26h

RE: 2. Rollstuhl

Die \"kleine\" erklärung von casimir ist perfekt. :-)

Nachdem ich nach 16 jahren nen neuen aktivrolli beantragt habe wurde der innerhalb von 4 wochen genehmigt und das bei der aok bawü.
Allerdings passte an meinem avantgarde t rolli dann manches nicht und es war ein wahrer akt bis mal alles passte. Das ist aber ne längere story. :-) Auf jeden fall gingn es um eine änderung meines rückenkissens zwecks neuem korsett. Da kam der mdk auf mich bzw. mein sanihaus zu das live vor ort begutachten zu wollen. Ich schicke voraus das der zuständige aok mensch ein wahrer stinkstiefel ist. So wurde ein treffen mit mir, meinem sanihaus-menschen,meinem korsett-menschen, meiner kg und eben dem aok menschen vereinbart. Wie vermutet gab der stinkstiefel nicht das beste von sich aber die personen auf meiner seite inkl. mir hielten entsprechend dagegen. Nach 45 min. kampf kam dann vom aok mensch der vorschlag mich mit einem komplett neuen rücken zu versorgen. Man kann aus dem rückensystem luft mittels einer pumpe entziehen und das kissen dann entsprechend bearbeiten und dann wieder ein vacuum herstellen, damit der rücken immer gleich geformt ist und man entsprechend positioniert ist.
Will damit sagen der kampf mit der kasse oder auch mdk lohnt auch manchmal. Wobei das auch echt nervig sein kann. Das gute ist bloß das man im regelfall nicht so oft ne neue kiste braucht


Beitrag (#16) von: casimir am: 19.12.2011 14:24h

RE: RE: 2. Rollstuhl

Festbeträge für Rollstühle?

Für Rollstühle gibt es keine
Festbeträge, daher übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen 1) bei Vertragspartnern:
die Kosten bis maximal zur Höhe des vertraglich vereinbarten
Preises und 2) bei nicht Vertragspartnern: die Kosten in Höhe des niedrigsten
Preises einer vergleichbaren Leistung des Vertragspartners.

Quelle:

http://www.gesundheitsladen-bielefeld.de/pdf_dat/A-5-SH-BI-web.pdf


Beitrag (#17) von: casimir am: 19.12.2011 14:28h

RE: RE: RE: 2. Rollstuhl

Das stand in der Quelle noch davor:

Bei erheblichen Einschränkungen der Mobilität übernimmt die Krankenkasse die Kosten des Rollstuhls (Voraussetzungen § 33 SGB V). Die Krankenkasse hat jedoch nur für einen Basisausgleich zu sorgen.


Beitrag (#18) von: Sammy am: 23.12.2011 08:43h

RE: RE: RE: RE: 2. Rollstuhl

vor 15 Jahren in meiner 1. Reha wurden auch bei gesetzlich Versicherten, die nicht berufstaetig sind, noch 2 Rollis verschrieben und genehmigt, 1 Starrer und 1 Falter. heute ja nicht mehr, aber die die damals 2 bekamen, haben soetwas wie Bestandschutz, wie in meinem Fall.
es kommt wohl auch auf die Kasse an was genehmigt und gezahlt wird, habe erst den neuen Schmicking-Falter nach Besuch eines techn. Hilfsmittelberaters der TK ohne Probleme bewilligt bekommen. auf der schriftlichen Bestaetigung, die 5 Tage spaeter kam, ist der Preis des Basis-Rollis, die einzelnen Extras und Ausstattungsmerkmale und meine eigene zu leistene Zuzahlung aufgefuehrt.
auf meinem Rezept stand \" Aktivrollstuhl faltbar und indiv. angepasst, als Ersatz fuer Vorhandenen\", abgewickelt wurde alles direkt ueber Schmicking, ohne ein Sanihaus dazwischen


Beitrag (#19) von: erbse am: 04.01.2012 15:43h

RE: RE: RE: RE: RE: 2. Rollstuhl

muss man den alten Rollstuhl wirklich zurück geben oder kann man den \"auslösen\"?


Beitrag (#20) von: Sammy am: 04.01.2012 16:39h

RE: RE: RE: RE: RE: RE: 2. Rollstuhl

kommt auf die Kasse und den Zustand des alten Rollis an..
meinen alten Falter kann ich behalten, die Kasse meinte, zu speziell als dass sich der Fundus (und die damit verbundenen Kosten) lohnen/rechnen wuerde ;)




 
 
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