Beitrag (#1) von: Desideria am: 30.06.2012 19:44h
Hallo,
wenn du das Arbeitgebermodell anwendest, kannst du bei deinem Träger einen Zuschuss beantragen. Voraussetzung ist, dass deine Leute ein eigenes Zimmer haben. Der Träger rechnet dann die qm x Kaltmiete/qm = Zimmerzuschuss plus 30,- € pauschal für Strom,Wasser, Heizung...
Beitrag (#2) von: VigoGirl am: 27.08.2012 16:25h
RE:
Hallo Tobi1103,
steuerlich ist die Betreuung und die damit entstehenden Kosten als außergewöhnliche Belastung absetzbar, wenn du über die zumutbare Eigenbelastung kommst. Der Betrag, der die zumutbare Eigenbelastung übersteigt, ist dann abziehbar. Die zumutbare Eigenbelastung ist ein Prozentsatz, der abhängig vom Familienstand und Einkommen ist. Zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen alle Aufwendungen, die einem normalen Steuerpflichtigen nicht entstehen. Du solltest also alle Belege, die mit Gesundheit zu tun haben, sammeln und bei deiner Steuererklärung mit einreichen.
Wenn du noch Fragen hast, dann melde dich gerne.
Verena