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Thema: QS nach Lumbalpunktion

Kennt sich jemand mit einer Lähmung nach einer Lumbalpunktion aus? Wie weit ist sowas mit einer gewöhnlichen qsl vergleichbar? Was genau ist da im Wirbelkanal passiert?

von: MissEldrige am: 28.11.2011 07:04h
Antworten: 8, Views: 1017

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Beitrag (#1) von: DaniB am: 28.11.2011 19:15h

Eigentlich kann es nach einer Lumbalpunktion nicht zu einem Querschnitt kommen, da auf einer Höhe punktiert wird, wo kein Rückenmark mehr verläuft, genau wie auch bei einer Spinalanästhesie etc.

Sollte es dennoch zu Problemen kommen, müsste man vermutlich mehr Details kennen.


Beitrag (#2) von: MissEldrige am: 30.11.2011 07:10h

Gerade so weit unten hat man Rückenmark! Also jetzt rein vom medizinischen Schulwissen her. Nicht???
In dem aktuellen Fall handelt es sich um eine Puntierungshöhe von L1/2 die ganz offensichlich eine dauerhafte Lähmung zur Folge hat.


Beitrag (#3) von: lila am: 30.11.2011 15:16h

RE:

DaniB s Bemerkung ist korrekt. Das sind zu wenig Informationen. Normalerweise wird zwischen den Dornfortsätzen des 2. bis 5. Lw punktiert, also weit unterhalb des Rückenmarks, das normalerweise bei L1-L2 endet. Eine Punktion wird nicht grundlos durchgeführt.Damit wird Liquor aus dem Durasack entnommen.Wenn du natürlich, aus welchen Gründen auch immer, doch aus Versehen ins Rückenmark punktierst, besteht die Möglichkeit einer Qsl wie nach einer Verletzung/Quetschung. Je nachdem welche Verletzungen/Entzündungsparameter sich ggf ausbilden, wird dann die Qsl ausfallen. Warum sollte das anders sein als nach einer anderen Verletzung? Es könnte aber auch sein, dass über die Punktion eine Infektion \"reingetrieben\" wurde und aufsteigend das Rückenmark annagt. Folgen dann auch wie o.g.


Beitrag (#4) von: MissEldrige am: 01.12.2011 07:52h

RE: RE:

Daß die Punktion zwischen L1 und L2 stattfand hab ich ja bereits geschrieben! Und ich hab auch nicht angezweifelt, dass die untersuchung grundlos gemacht wurde!! wie kommst auf sowas?! auf grund einer leukämieerkrankung!


Beitrag (#5) von: Nachteule34 am: 29.01.2012 07:37h

Ich hab da was gelesen neulich; sinngemäß:

iatrogen: nach spinaler Manipulation (Einrenken), nach Spinalanästhesie oder Lumbalpunktion durch ein extradurales spinales Häematom, traumatischer spinaler intraduraler Arachnoidalzyste etc ...

Liebe Grüße,
die Eule


Beitrag (#6) von: MissEldrige am: 30.01.2012 20:30h

aha..

Cauda-Equina-Syndrom! interessant!!! klingt so, als würde es das sein! dankeschön!!!


Beitrag (#7) von: Nachteule34 am: 30.01.2012 21:07h

RE: aha..

Ja, genau ...
Gehört leider zu den einwilligungspflichtigen Risiken vor dem Eingriff ...


Beitrag (#8) von: MissEldrige am: 12.02.2012 07:00h

RE: RE: aha..

aber es gehört auch zu den vorhersehbaren risiken, dass ein dachdecker runter fällt, ein polizist angeschossen wird, ein elektiker einen schlag bekommt od man am arbeitsweg verunfallt. trotzdem gibts für arbeitsunfall od berufskrankheit eine kassa. bei missglückten behandlungen (in diesem fall) offenbar nicht! schon iwie skuril.




 
 
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