Beitrag (#1) von: wildthing am: 01.03.2008 14:43h
Hi, die Aussage über die Absolvierung eines Praktikums ist absoluter Schwachsinn! Mal abgesehen davon, dass der ganze Brief schon recht frech ist.
Erster Tip: Such mal den ASTA-Behindertenbeauftragten auf, evtl auch den Beauftragten der Uni.
Bezüglich der Ablehnung des Härtefallantrags wären weitere Infos nicht schlecht, d.h. worum geht es? Studiengebühren?
Beitrag (#2) von: Silvi am: 01.03.2008 15:39h
frage mal wiebke,sie ist da fit
wiebke.hendess@web.de
Beitrag (#3) von: Benjamin1988 am: 02.03.2008 13:41h
RE:
Hallo Joeryboy,
ich kann mich nur wildthing anschließen.
Wenn der Antrag wegen Studiengebühren ist, ist es schon Frech... aber bei normalen Studienplätzen gibt es zum Großteil Eignungstest, worüber entschieden wird, wer einen Platz bekommt.
Ich habe mich letztes Jahr zum Beispiel für Geistes- und Sozialwissenschaften erkundigt. Da gibt es keine Härtefallregelungen, da die Studienplätze eh schon recht knapp sind und dann auf Grund von Noten, Eignungstest und Sozialen Engagement vergeben werden.
Und effektiv hat die Uni auch etwas Recht... einige Behinderungen sind kein Grund, warum man nicht genauso auf einen Studienplatz warten kann, wie ein gesunder. Diese Härtefallregelungen sind, soweit ich weiß dafür da, dass man schneller an einen Studienplatz kommt, wenn nicht sicher ist, ob man auf Grund gesundheitlicher Einschränkungen noch in 2 Jahren dann auch zu Ende studieren kann (progressive Erkrankungen ect.).
Viele Grüße
Benjamin