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Politik & Gesellschaft

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Thema: Querschnittslähmung (TH 2 ) kein Härtfall für Uni ?

Was haltet ihr von folgendem Brief:
Sie können sih vielleicht vorstellen,dass sie nicht der einzige Bewerbe sind,die die Zulassung mit einem aussergewöhnlichen Härtefall beantragt. Daher kann ich augrund der mir vorgelegten ärztlichen Nachweise der Diagnose und Gutachten der Klinik Boberg ihre Erkrankung nicht berücksichtigen, Eine QS ist sicherliech für den Betroffenen ein Schicksalsschlag,aber es gibt Härtefallgründe, die diese Erkrankung und ihre Folgen um ein Vielfaches übersteigen. Weiterhin möchte ich darauf hinweisen,das ein Auslandspraktikum absolviert werden muss, das objektiv geprüft wohl nicht in einem Rollstuhl zu bewältigen ist . Mit freundlichen Grüßen etc .

Was haltet ihr davon ? Achja... übrigens krieg ich letztens wieder Post von besagter staatlicher Universität,das ich aufgrund eines abgeehnten Härtefallantrages doch bitte noch 40 Euro Bearbeitungsgebühr bezahlen soll...

von: Joeryboy am: 28.02.2008 17:10h
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Beitrag (#1) von: wildthing am: 01.03.2008 14:43h

Hi, die Aussage über die Absolvierung eines Praktikums ist absoluter Schwachsinn! Mal abgesehen davon, dass der ganze Brief schon recht frech ist.

Erster Tip: Such mal den ASTA-Behindertenbeauftragten auf, evtl auch den Beauftragten der Uni.

Bezüglich der Ablehnung des Härtefallantrags wären weitere Infos nicht schlecht, d.h. worum geht es? Studiengebühren?


Beitrag (#2) von: Silvi am: 01.03.2008 15:39h

frage mal wiebke,sie ist da fit

wiebke.hendess@web.de


Beitrag (#3) von: Benjamin1988 am: 02.03.2008 13:41h

RE:

Hallo Joeryboy,

ich kann mich nur wildthing anschließen.
Wenn der Antrag wegen Studiengebühren ist, ist es schon Frech... aber bei normalen Studienplätzen gibt es zum Großteil Eignungstest, worüber entschieden wird, wer einen Platz bekommt.
Ich habe mich letztes Jahr zum Beispiel für Geistes- und Sozialwissenschaften erkundigt. Da gibt es keine Härtefallregelungen, da die Studienplätze eh schon recht knapp sind und dann auf Grund von Noten, Eignungstest und Sozialen Engagement vergeben werden.

Und effektiv hat die Uni auch etwas Recht... einige Behinderungen sind kein Grund, warum man nicht genauso auf einen Studienplatz warten kann, wie ein gesunder. Diese Härtefallregelungen sind, soweit ich weiß dafür da, dass man schneller an einen Studienplatz kommt, wenn nicht sicher ist, ob man auf Grund gesundheitlicher Einschränkungen noch in 2 Jahren dann auch zu Ende studieren kann (progressive Erkrankungen ect.).

Viele Grüße
Benjamin




 
 
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