Beitrag (#1) von: schakira37 am: 30.03.2010 19:53h
link geht leider nicht
linke geht leider nicht, finde ihn leider auch nicht.
lg
schakira37
Ende Mitzeichnungsfrist: 12 Mai 2010
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petit...
von: Silvi am: 30.03.2010 17:45h
Antworten: 42, Views: 1793
Beitrag (#1) von: schakira37 am: 30.03.2010 19:53h
linke geht leider nicht, finde ihn leider auch nicht.
lg
schakira37
Beitrag (#3) von: Silvi am: 30.03.2010 21:05h
https://eptition.bundestag.de
dort die petition 10950
Beitrag (#4) von: Silvi am: 30.03.2010 21:07h
das funktioniert auch nicht, sabotage!
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=10950
Beitrag (#5) von: Silvi am: 30.03.2010 21:10h
Den Link kopieren und im Browser einfügen. Schlecht programmierte Seite vom Bundestag. Ich hoffe nicht politisch gewollt :-)
Beitrag (#6) von: casimir am: 31.03.2010 16:32h
Hmm silvi
ich bin durchaus für ein recht auf persönliche assistenz- nur....
sollten wir vllt einmal darüber diskutieren und sprechen in welchen fällen es wirklich einen sinn macht-
ich kenne leider auch fälle in denen es meiner meinung nach keinen sinn macht auf düwel komm raus ein deratiges recht umzusetzen und es ist meines erachtens auch nicht immer zum wohle und im sinn des betroffenen
dass aber eine vielzahl von dienstleistungen und hilfsdiensten nahezu monopolistisch unter den caritativen kirchlichen verbänden aufgeteilt ist - betrachte ich grundsätzlich als problem...
casimir
Beitrag (#7) von: Silvi am: 07.04.2010 12:24h
einloggen, mitzeichnen und den link weiterleiten, damit noch viele die umsetzung des rechts auf assistenz unterstützen!
wie zu erwarten, hat die bundeswehr gerade jetzt einen mangel an hubschrauber, panzer ect. angemeldet. das freiwerdende mittel dahin umgeleitet werden muss unbedingt verhindert werden!
Beitrag (#8) von: kalle am: 07.04.2010 18:13h
Auf alle Fälle zeichnen!
Das Thema kann Alle die hier im Forum lesen eventuell mal selbst betreffen!
Gerade noch sportlicher gesellschaftlich anerkannter Leistungsrolli bzw. Behindi.
Und dann versagt der liebe Körper.
Bei Vorgeschädigten schneller als man denkt.
Auch unsere Soldaten die gerade noch unsere
Interessen verteidigen, könnten morgen schon auf Assistenz angewiesen sein
(soviel zu Silvi )
Und dass man hier argwöhnt Assistenz bekommt man ungerechtfertigterweise bewilligt,
der hat wohl noch nicht viel mit den behördlichen Leistungsgnaden zu tun gehabt.
( gruss an casimir und ,dass du verschont bleibst )
Haltet die Ohren steiff
ob mit oder ohne Assistent.
euer schlappohriger Osterhasser
Beitrag (#9) von: casimir am: 12.04.2010 16:46h
@kalle
ich habe aus eigener erfahrung udn aufgrund meiner ehrenamtlichen arbeit ausreichend erfahrung mit behörden...
aber ich kann auch bis 3 zählen und habe mich mit den hintergründen zu diesem thema befaßt
assistenz ist ja gut und schön - aber sie muß auch finanzierbar und gesellschaftlich akzeptiert sein
dass der steuerzahler bzw. der staat die assistenz einzelner finanziert und die dadurch in der lage sind z.b. zu arbeiten und vermögenswerte für sich zu schaffen -- während jeder andere, der als steuerzahler dieses system subventioniert und finanziert im alter aber nicht in den genuß dieser einkommensunabhängigen "assistenz" kommt - und sein vermögen aufbrauchen muß um seinen lebensabend zu bestreiten - halte ich für eine recht maßlose und fast unverschämte forderung einer aufschreienden egosistischen minderheit innerhalb einer "randgruppe" die sich hoffentlich nicht durchsetzen wird - weil sie die heute immer noch verbretieten voruteile gegenüber "behinderten" noch mehr schürt und den begriff integration aushöhlt und umkehrt
im übrigen sind die leistungen, die soldaten erhalten, die im kampfeinsatz oder generell im dienst verletzt wurden vergleichbar mit denen der berufsgenossenschaften...
es ist daher nahezu ausgeschlossen, dass soldaten von einem derartigen recht auf assistenz wie es in oben genannter petition proklamiert wird profitieren -
im übrigen ebenso wenig wie die meisten querschnittgelähmten oder behinderten die nicht die kriterien für assistenz "erfüllen"
wie sie im schwedischen modell realisiert wurden
lg casimir
Beitrag (#10) von: Silvi am: 12.04.2010 17:22h
Text der Petition
Der Bundestag möge beschließen, dass MenschenRecht Assistenz - § 19 der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen - sofort umzusetzen!
Unabhängig und Selbstbestimmt Leben mit persönlicher Assistenz , Einkommens unabhängig!
Abschaffung des Zivildienstes bei gleichzeiter Schaffung von Alternativen! Durch Wehr- und Zivildienst werden immense Ressourcen
gebunden, diese in sichere Beschäftigungsverhältnisse investiern. Die finanziellen Mittel müssen dahingehend umgelenkt werden!.
Begründung
MenschenRecht Assistenz!
§ 19 der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen
Die Diskussion um die Verkürzung bzw. Abschaffung der Wehrpflichtzeit und damit die Infragestellung des Zivildienstes, insbesondere hier in der individuellen-Schwerbehinderten-Betreuung, zeigt wie gefährdet dieses Menschenrecht ist.
Dies betrifft unmittelbar viele Menschen und deren Lebensgrundlage.
Sollten die Pläne zur Reduktion der Wehrpflichtzeiten bzw. gar zur Abschaffung der Wehrpflicht umgesetzt werden, hätte dies dramatische Folgen.
Doch die Abschaffung des Zivildienstes birgt auch die Chance eines Neubeginns, weg vom Fürsorge Gedanken, hin zur gleichberechtigen Teilhabe.
Interessanterweise wäre eine Finanzierung der persönlichen Assistenz relativ problemlos möglich, wenn die staatlichen Zuwendungen für die Zivi-Stellen (Sold, Abfindung, Fahrt-, Wohn-, Essens- und Kleidergeld sowie Sozialversicherungsbeiträge) nicht an soziale Mittler wie zum Beispiel die Diakonie, ASB, Malteser Hilfsdienst gehen würden, sondern direkt als Budget den AssistenznehmerInnen zur Verfügung stünden. Der staatliche Zuschuss plus die eingesparten Kosten für den Einsatz der Zivildienstleistenden würden ausreichen, um ein selbstbestimmtes Leben weiter zu ermöglichen. Die persönliche Assistenz wäre mit dieser Maßnahme gegenfinanziert.
Beitrag (#11) von: Silvi am: 12.04.2010 17:24h
Andere Länder haben schon vorgemacht, dass dies möglich ist. In Schweden ist die persönliche Assistenz unabhängig von der Ursache (Alter, Krankheit, Unfall, von Geburt an, körperlich oder seelisch) im Grundgesetz verankert. Der Ministerpräsident legt jährlich den Stundensatz fest. Und dies alles steuerfinanziert! Alle Heime wurden aufgelöst. Die AssistenznehmerInnen leben mit ihrer Assistenz selbstbestimmt dort, wo sie es wünschen.
Seit 2008 gibt es auch in Deutschland ein persönliches Budget. Das heißt, dass man seine Ansprüche an die Krankenkasse, Pflegeversicherung ect. zusammenfassen kann. Dieser Geldwert kann dann nach eigenen Bedürfnissen eingesetzt werden. Dieses »persönliche Budget« reicht jedoch in keinem Fall für eine 24-Stunden-Assistenz!
Die Abschaffung der Wehrpflicht bzw. Zivildienstes setzt die erforderlichen Mittel frei! Niemand kann sich in diesem Zusammenhang auf fehlende Finanzierungsmöglichkeiten berufen. Menschenrechte können mit diesem Argument nicht ausgehebelt und unterlaufen werden. Deutschland muss gerade jetzt im Hinblick auf die eingegangenen Verpflichtungen der UN-Konvention Artikel 19 diese einmalige Chance nutzen und diese Ressource zum Wohle der Menschen und zum Schutz der Menschenrechte nutzen.
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Die Rechnung ist so nicht richtig. Glücklicherweise benötigen nur die wenigsten Menschen Rund-um-d....
Beitrag (#12) von: Silvi am: 12.04.2010 17:30h
es geht es darum bestehendes recht für alle menschen umzusetzen. abhänig vom jeweiligen assistenzbedarf unabhänig von alter + grund.
Beitrag (#13) von: casimir am: 12.04.2010 17:40h
@silvi
den text der petition kannte ich schon, der fängt sachlich mit dem thema assistenz an, vermischt dann äpfel mit birnen und stellt zusammenhänge her die die selbsternannte "assistenzbewegung" an anderer stelle z.b. in bezug auf den zivildienst kurioserweise ablehnt...auch die bisherigen diskusiionsbeiträge sind mir bekannt-
@silvi? hast du auch eine eigene meinung mit der man sich auseinandersetzen kann und welche mir vllt auch eine andere perspektive aufzeigt - oder verlinkst du nur fremde beiträge?
lg casimir
Beitrag (#14) von: Silvi am: 12.04.2010 17:48h
die petition ist von mir ...
alles weitere wie ziele + begründung kannst du meiner petition entnehmen ...
Beitrag (#15) von: casimir am: 12.04.2010 18:15h
aha :D
unabhängig von alter und grund? also doch nicht ganz wie in schweden...
@silvi - so ist das mal ne aussage mit der du dich von den positionen anderer vetreter dieser assistenzbewegung durchaus unterscheidest...und ne forderung die man grundsätzlich unterstützen könnte...
forderst du dieses recht denn auch wie z.b. forsea aber auch vollkommen unabhängig vom einkommen oder vermögen?
oder geht es dir erst einmal um die klärung der grundsätzlichen frage eines rechtsanspruchs?
was eine finanzierung betrifft glaube ich nicht dass die von dir aufgeführten mittel ausreichen den assistenzbedarf von jedermann zu decken
unabhängig von diesem thema bin ich gegen eine abschaffung des zivildienstes - aber das hat ganz andere gründe...
in deinem beitrag lese ich eine kritik am bestehenden system heraus, die wenn ich dich da richtig verstehe - in bezug auf die großen wohlfahrtsverbände und ihre lobby durchaus teile
lg casimir
Beitrag (#16) von: Silvi am: 12.04.2010 18:47h
meine zeit ist begrenzt, schreiben mit mundstab anstregend.
eine bitte an dich, wenn ich mit dir diskutiere, darf ich voraussetzen, dass du dir die mühe machst und zuvor die petition liest?!
zu deiner frage:
zitat casimir: *forderst du dieses recht denn auch wie z.b. forsea aber auch vollkommen unabhängig vom einkommen oder vermögen?*
meine antwort:
zitat petition; dritte zeile:
*Unabhängig und Selbstbestimmt Leben mit persönlicher Assistenz , Einkommens unabhängig!*
deine zweite frage:
*oder geht es dir erst einmal um die klärung der grundsätzlichen frage eines rechtsanspruchs?*
meine antwort:
zitat meiner petition, erster satz:
*Der Bundestag möge beschließen, dass MenschenRecht Assistenz - § 19 der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen - sofort umzusetzen!*
UMSETZEN VON VERBINDLICHEM RECHT IST GEFORDERT!
eine ergänzung zur info:
... Zum anderen um die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, die Deutschland am 28. März 2009 ratifiziert hat. In Artikel 19 dieses Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 heißt es, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit haben zu entscheiden, wo und mit wem sie leben wollen. Sie sind nicht verpflichtet, in besonderen Wohnformen zu leben. Die Vertragsstaaten - auch Deutschland - haben sich in dieser Konvention verpflichtet, die volle Einbeziehung in und die Teilhabe an der Gemeinschaft zu erleichtern, indem sie Menschen mit Behinderungen Zugang zu einer Reihe von gemeindenahen Unterstützungsdiensten zu Hause, einschließlich der persönlichen Assistenz, gewähren.
Beitrag (#17) von: casimir am: 12.04.2010 19:10h
hmmm - da hab ich wohl tatsächlich was überlesen...
entschuldige dass ich deine zeit verschwendet habe - aber vielen dank dass du deine position nochmals dargelegt hast
in der form kann und möchte ich auch als selbst behinderter diese petion nicht unterstützen und stehe der sache weiterhin skeptisch gegenüber und meine kritik bleibt bestehen
lg casimir
Beitrag (#18) von: Silvi am: 13.04.2010 22:23h
Zitat: Deutsches Institut für Menschenrechte
- Assistentin der Monitoringstelle (Leitung)
herzlichen Dank für Ihr Schreiben, das uns so plausibel dargestellt hat, welche Auswirkungen die Abschaffung des Zivildienstes für Menschen mit Behinderungen haben könnte. Ihre Überlegung, dass in den politisch angezeigten Veränderungen auch Chancen entstehen, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu stärken, habe ich mit großem Interesse zur Kenntnis genommen. Wir von der Monitoring-Stelle werden diesem Ansatz nachgehen und uns überlegen, wie wir die Fragen des Selbstbestimmungsrechts von Menschen mit Behinderungen im entsprechenden Themenzusammenhang stark machen können. Ich danke Ihnen nochmals für Ihr Schreiben und die konstruktive Ausrichtung Ihrer Überlegungen. Entsprechende Anregungen von außen sind für uns wichtig und willkommen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Valentin Aichele, LL.M.
Leiter der Monitoring-Stelle
i. A. Cathrin Kameni
Deutsches Institut für Menschenrechte
Assistentin der Monitoringstelle (Leitung)
Zimmerstraße 26/27
10969 Berlin
Tel. 030 259 359 450
Fax. 030 259 359 459
monitoring-stelle@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de
Beitrag (#19) von: Silvi am: 17.04.2010 14:06h
Pflegestufe 3 steht vor dem Bundestag!!!
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=10950
Beitrag (#20) von: Silvi am: 19.04.2010 16:12h
380 Mitzeichner, da ist noch mehr drin :-)Pflegestufe3 an die PCs und zeichnen,
nur noch kurze Zeit bis zum Ende der Zeichnungsfrist!!! Das Thema ist danach erstmal gesperrt;
ALSO RAN, ZEICHNEN!
Beitrag (#21) von: Silvi am: 24.04.2010 14:36h
Für die Petition zur Umsetzung der *MenschenRechte für Behinderte* brauchen wir dringend Unterzeichner. Mit Euer Hilfe und Euer Kompetenz könnte es gelingen die erforderliche Zahl der Mitzeichner zu gewinnen.
Hier nochmals der Link zur e-Petition beim Deutschen Bundestag.
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=10950
Ich würde mich freuen!
Vielen Dank.
Silvi
ES IST NICHT GENUG ZU WISSEN, MAN MUSS AUCH ANWENDEN
ES IST NICHT GENUG ZU WOLLEN, MAN MUSS AUCH TUN
Johann Wolfgang von Goethe 1710 - 1782
Beitrag (#22) von: Larkin am: 29.04.2010 23:43h
Rechte haben is eins
Rechte kriegen ein anderes
und was nützt ein recht wenns keiner bezahlen kann, oder keiner machen will/kann?
Beitrag (#24) von: Silvi am: 30.04.2010 12:11h
Aus aktuellem Anlass und als unmittelbar Betroffene habe ich die Petition
Menschenrecht Assistenz: § 19 der Behindertenrechtskonvention der
Vereinten Nationen - sofort umzusetzen!
initiiert. Dabei geht es um die Forderung, die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, die Deutschland am 28. März 2009 ratifiziert hat, sofort umzusetzen. Hintergrund ist die Diskussion um die Kürzung bzw. letztendlich die Abschaffung der Wehrpflicht und damit des Zivildienstes, die als Chance genutzt werden kann, die frei werdenden finanziellen Ressourcen zur Umsetzung dieses Rechts einzusetzen.
In Artikel 19 des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 heißt es, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit haben zu entscheiden, wo und mit wem sie leben wollen. Sie sind nicht verpflichtet, in besonderen Wohnformen zu leben. Die Vertragsstaaten - auch Deutschland - haben sich in dieser Konvention verpflichtet, die volle Einbeziehung in und die Teilhabe an der Gemeinschaft zu erleichtern, indem sie Menschen mit Behinderungen Zugang zu einer Reihe von gemeindenahen Unterstützungsdiensten zu Hause, einschließlich der persönlichen Assistenz, gewähren.
Menschenrechte für alle!
Der Artikel 19 der UN-BRK gilt auch und insbesondere für Menschen mit Assistenzbedarf - unabhängig von der Ursache der Behinderung (Alter, Krankheit, Behinderung durch Unfall oder von Geburt an, seelisch, geistig körperlich sowie in all deren Kombinationsformen). In Deutschland gibt es zirka 8 Millionen Behinderte, davon sind zirka 2 Millionen pflegebedürftig, mit durchaus unterschiedlichem Assistenzbedarf. Ein geringer Teil der Pflegebedürftigen benötigt 24 Stunden eine Assistenz. Der Anteil der Pflegebedürftigen, die ihre Assistenz selbstbestimmt in Funktion als Arbeitgeber organisieren, liegt dabei im Promillebereich.
Beitrag (#25) von: Silvi am: 30.04.2010 12:13h
Das bedeutet, dass Millionen Menschen, man nennt sie auch »Pflegebedürftige«, nicht selbst entscheiden können, von wem, wie und wann die Pflege durchgeführt wird. Am Rande sei noch erwähnt, dass auch das heutige System der Einstufung in die verschiedenen Pflegestufen sicher auch verändert werden muss.
Die Idee der »Persönlichen Assistenz« - und damit des Arbeitgebermodells - entstand in der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung der 1970er-Jahre. Behinderte stellen ihre HelferInnen selbst ein, sorgen für die nötige Einarbeitung und leisten auch den größten Teil der Verwaltungsarbeiten selbst. Ziel ist das selbstbestimmte Leben behinderter Menschen. Die Selbstverwaltung verändert die Situation des Abhängigseins. Ein eigenständiges Leben in selbst gewählter Umgebung wird möglich. Neue Jobs entstehen. Mit unterschiedlichen Arbeitszeitmodellen und unter Einbeziehung der AssistenzgeberInnen in die Dienstplangestaltung können diese Jobs durchaus interessant gestaltet werden - ob als Vollzeit-, Teilzeit- oder Minijob, befristet oder unbefristet. Die Wünsche der Assistenten können bei der Ausstattung der Stelle berücksichtigt werden. Das erhöht die Zufriedenheit und sichert die Zuverlässigkeit bzw. Sicherstellung der Assistenz. Gelder können sehr viel effektiver eingesetzt werden. Wer dabei die Funktion als Arbeitgeber nicht leisten will oder kann, hat die Möglichkeit, über Assistenzgenossenschaften »sein Assistenzteam« zusammenzustellen. Hier fungiert die Genossenschaft als Arbeitgeber, die AssistenznehmerInnen sind gefragt bei der Assistenzsuche bzw. auswahl. Ein positives Beispiel dafür ist die Hamburger AssistenzGenossenschaft eG (HAG), eine gemeinnützige Genossenschaft von behinderten Menschen aus der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung, gegründet 1993, da schon damals die Pflegesituation als unbefriedigend empfunden wurde.
Heute gibt es die Chance, dies zu ändern!
Beitrag (#26) von: Silvi am: 30.04.2010 12:15h
Ich möchte an meinem Beispiel die Situation erläutern.
Durch einen unverschuldeten Verkehrsunfall 1992 in Frankreich bin ich an beiden Armen gelähmt. Ohne die Unterstützung meiner Familie hätte ich den jahrelangen Kampf um meine Rechtsansprüche (Übernahme der Pflegekosten, Schmerzensgeld
etc.) weder aufnehmen noch durchsetzen können. Hochgelähmt, schwerverletzt, monatelang im Krankenhaus ohne Assistenz! Kein PC, keine Möglichkeit, sich schriftlich zu artikulieren ... Wer da keine Familie und/oder gute Freunde mit gutem Willen und viel Zeit hat, ist verloren. Die Abschiebung ins Pflegeheim und/oder Altersheim folgt. Genau hier zeigt sich, wie existenziell notwendig eine Assistenz ist: im Moment der absoluten Hilflosigkeit - aus welchen Gründen auch immer. Niemand gibt seine Bürgerrechte an der Unfallstelle ab ... Ein Rechtsstaat muss auch Rechtsstaat für seine schwächsten Bürger sein und bleiben! Sonst führt er sich ad absurdum.
Das Menschenrecht auf Assistenz gewährleistet dies. Es bedeutet, dass der Rechtsstaat jedem Bürger, der »hilflos« ist, ein »Instrument« - eine Assistenz - an die Hand gibt, mit dessen Hilfe er seine Rechte geltend machen kann.
Meine Pflege finanziere ich über eine Rente. Zahlungspflichtig ist in meinem Fall die französische Autohaftpflichtversicherung des Unfallverursachers (inzwischen insolvent) bzw. deren Nachfolgerorganisation. Zurzeit besteht meine 24-Stunden-Assistenz aus Zivildienstleistenden, einer Festangestellten sowie Mini-Jobbern, Pflegedienst und Haushaltshilfe.
Sollten die Pläne zur Reduktion der Wehrpflichtzeiten bzw. gar zur Abschaffung der Wehrpflicht umgesetzt werden, hätte dies nicht nur für mich dramatische Folgen. Durch den Wegfall der Zivildienstleistenden würden in meinem Fall zum Beispiel zwei weiterere persönliche Assistenten in Festanstellung sowie zusätzlich deren Vertretung benötigt. Das würde erhebliche Zusatzkosten verursachen, beispielsweise Sozialabgaben, Urlaubs- und Krankenvertretung.
Beitrag (#27) von: Silvi am: 30.04.2010 12:17h
Die Diskussion um die alternativlose Reduktion bzw. langfristige Abschaffung der Wehrpflichtzeiten und damit die Infragestellung des Zivildienstes in etlichen sozialen Bereichen, insbesondere hier in der individuellen-Schwerbehinderten-Betreuung, gefährdet das Menschenrecht auf Assistenz. Und dies betrifft unmittelbar viele Menschen und deren Lebensgrundlage.
Doch die Abschaffung des Zivildienstes birgt auch die Chance eines Neubeginns, weg vom Fürsorge-Gedanken, hin zur gleichberechtigten Teilhabe.
Denn eine Finanzierung der persönlichen Assistenz ist möglich, wenn die staatlichen Zuwendungen für die Zivi-Stellen, wie Sold, Abfindung, Fahrt-, Wohn-, Essens- und Kleidergeld sowie Sozialversicherungsbeiträge, direkt als Budget den AssistenznehmerInnen zur Verfügung stehen. Dieser staatliche Zuschuss plus die eingesparten Kosten für den Einsatz der Zivildienstleistenden reichen aus, um ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Zurzeit kostet ein Zivildienstleistender 8,76 Euro pro Stunde die an Soziale Mittler zu zahlen sind (wie zum Beispiel die Diakonie, ASB etc.). Die persönliche Assistenz wäre mit dieser Maßnahme gegenfinanziert.
Andere Länder haben schon vorgemacht, dass dies möglich ist. In Schweden ist die persönliche Assistenz unabhängig von der Ursache (Alter, Krankheit, Unfall, von Geburt an, körperlich oder seelisch) im Grundgesetz verankert.
Der Ministerpräsident legt jährlich den Stundensatz fest. Und dies alles steuerfinanziert! Alle Heime wurden aufgelöst. Die AssistenznehmerInnen leben mit ihrer Assistenz selbstbestimmt dort, wo sie es wünschen.
Seit 2008 gibt es auch in Deutschland ein persönliches Budget. Das heißt, dass man seine Ansprüche an die Krankenkasse, Pflegeversicherung etc. zusammenfassen kann. Dieser Geldwert kann dann nach eigenen Bedürfnissen eingesetzt werden. Dieses »persönliche Budget« reicht jedoch in keinem Fall für eine 24-Stunden-Assistenz!
Beitrag (#28) von: Silvi am: 30.04.2010 12:21h
- bei gleichzeitiger Schaffung von Alternativen! Durch Wehr- und Zivildienst werden immense Ressourcen (ca. 1,1 Milliarden Euro für den Zivildienst) gebunden. Diese können in sichere Beschäftigungsverhältnisse (ca. 40.000 Stellen) investiert werden. Durch die neu geschaffenen Stellen wird Lohn- und Einkommensteuer fällig, Konsum erzeugt, Sozialabgaben abgeführt, der Arbeitsmarkt entlastet, Arbeitslosengeld und Harz-IV-Zahlungen fallen weg, Heimkosten entfallen - und die Lebensqualität der Assistenznehmer und -geber steigt. Der Staat hat zusätzliche Einnahmen. Quasi eine Win-win-Win-Situation, es gibt nur Gewinner: der Staat, die Assistenznehmer und die Assistenzgeber (die vielfach auf dem ersten Arbeitsmarkt keine Chance mehr haben).
Niemand kann sich in diesem Zusammenhang auf fehlende Finanzierungsmöglichkeiten berufen. Menschenrechte können mit diesem Argument nicht ausgehebelt und unterlaufen werden. Deutschland muss gerade jetzt im Hinblick auf die eingegangenen Verpflichtungen der UN-Konvention Artikel 19 diese einmalige Chance nutzen und sie zum Wohle der Menschen und zum Schutz der Menschenrechte umsetzen.
Nun hoffe ich, dass ich Interesse an diesem Thema wecken konnte und Sie vielleicht die Möglichkeit wahrnehmen, dieses einer breiteren Öffentlichkeit zu unterbreiten und damit eine Diskussion darüber eröffnen - zumal es hierbei nicht nur um meine Zukunft, sondern auch um die vieler anderer Menschen geht.
Der Link zur e-Petition beim Deutschen Bundestag.
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=10950
Herzlichen Dank für Ihr Interesse.
Beitrag (#29) von: Silvi am: 30.04.2010 13:39h
Die Bundesregierung wird einen eigenen Aktionsplan zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen entwickeln. Das federführende Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) setzt dabei auf die frühzeitige Einbindung der Zivilgesellschaft!!!
Nachdem das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe, bereits Ende März 2010 den Verbänden für und von Menschen mit Behinderungen das Konzept für den Aktionsplan der Bundesregierung vorgestellt hat, war bei der heutigen Veranstaltung die Meinung weiterer Verbände, z.B. der Sozialpartner, Wohlfahrtsverbände, Sozialträger und Kirchen gefragt.
In einer intensiven Diskussion wurden Anregungen und Erfahrungen ausgetauscht. Dabei wurde auch positiv hervorgehoben, dass das BMAS bei diesem wichtigen Thema auf eine besondere Transparenz und frühzeitigen Einbeziehung der Beteiligten setzt.
Staatssekretär Storm ermunterte die Teilnehmer, sich aktiv einzubringen:
"Die Entwicklung des Aktionsplans ist eine Wanderung mit vielen Stationen, begleiten Sie uns auf diesem Weg und nehmen Sie viel Gepäck mit."
Er bezeichnete den Nationalen Aktionsplan als eines der wichtigsten Vorhaben der Bundesregierung in der Sozialpolitik.
Das BMAS wird diese Dialogreihe weiter fortsetzen und den Austausch mit weiteren gesellschaftlichen Gruppen und Betroffenen suchen. Kernthemen- wie beispielsweise soziale Sicherheit, Barrierefreiheit, Arbeit und Freizeit - werden die Grundlage für die weitere Ausarbeitung des Aktionsplanes der Bundesregierung bilden.
Mit der Behindertenrechtskonvention werden die allgemeinen Menschenrechte aus der Perspektive der Menschen mit Behinderungen und vor dem Hintergrund ihrer spezifischen Lebensbereiche eindeutig beschrieben. Belange von Menschen mit Behinderungen werden von einem Sozialthema zur Menschenrechtsfrage.
"Diesen Impuls werden wir nutzen ...
Beitrag (#30) von: Silvi am: 30.04.2010 13:40h
"Diesen Impuls werden wir nutzen, um neue Maßstäbe in der Politik setzen",
sagte Storm.
AUS: BAMS NEWSLETTER VOM 30. April 2010
Beitrag (#31) von: shivalotte am: 30.04.2010 21:27h
Hallo Zusammen.
Ich kann nur sagen es ist mega wichtig das es die Möglichkeit von Persönlicher Assistenz gibt,denn ohne die Wäre meine Tochter wahrscheinlich im heim gelandet und wer weiss wo ich.Und welche form jemand wählt,ob es weiterhin über einen dienst läuft oder ob man als arbeitgeber direkt fungiert,das muss jeder für sich selber raus finden.
Auf jeden Fall sollte jeder Ein Recht darauf haben,denn nur so können wir so leben wie wir es wollen,also selbstbestimmt und nicht fremdbestimmt.
lg shivalotte
Beitrag (#32) von: Silvi am: 01.05.2010 21:25h
Das Europaeische Parlament hat gestern im Petitionsausschuss beschlossen alle drei Petitionen anzunehmen:
- Versicherungsschutz fuer Menschen mit Behinderungen
- Nichtigkeit diskriminierender Vertraege und Vergleiche gegen Menschen mit Behinderungen
- Inklusion lernbehinderter und autistischer Kinder bei den Europaeischen Schulen!
Pressemitteilung EP:
http://www.europarl.europa.eu/news/expert/infopress_pag...
Beitrag (#33) von: Silvi am: 13.05.2010 12:43h
Mitzeichner 1063!
Insgesamt sind z.Z. 868 Petitionen in der parlamentarischen Prüfung. Also, Platz *166* geht man von der Anzahl der Mitzeichner aus.
Vielen Dank an alle Unterstützer und Daumen drücken :-)
Beitrag (#34) von: Silvi am: 22.05.2010 16:11h
Anmerkung:
Frau Schröder sollte die Rechnung nochmals im Hinblick auf Ihre eingegangenen Verpflichtungen bzgl. UN BRK überprüfen & korrigieren, sonst könnte es auch noch teuerer werden ...
AUS:SPIEGEL ONLINE
Kleiner Erfolg für Kristina Schröder: Der Haushalt ihres Familienministeriums profitiert von der Verkürzung des Zivildienstes. Ein Teil des eingesparten Geldes darf nach SPIEGEL-Informationen im Ressort bleiben.
Hamburg - Im Kampf um ihren Haushalt hat Familienministerin Kristina Schröder (CDU) einen kleinen Erfolg errungen. Die Ressortchefin darf nach SPIEGEL-Informationen einen Teil des Geldes behalten, das durch die Verkürzung des Zivildienstes von neun auf sechs Monate in ihrem Etat frei wird.
Rund 180 Millionen Euro wird das Ministerium an Ausgaben sparen, weil zukünftig zum Beispiel weniger Kosten für den Sold der Zivis anfallen. Von dem Betrag hat sich Schröder etwa 35 Millionen gesichert, um damit freiwillige soziale Dienste zu finanzieren. Den Rest des Geldes will das Ministerium als Verhandlungsmasse im Ringen um weitere Sparmaßnahmen einsetzen.
AUS: SPIEGEL ONLINE
Beitrag (#35) von: Silvi am: 15.06.2010 20:04h
Sehr geehrte Frau ...,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 3. Juni 2010. Die Behindertenbeauftragte der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Maria Michalk, unterstützt Ihre grundsätzliche Petition. Bei den laufenden Beratungen zur Erstellung des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention finden Ihre Ausführungen Eingang.
Der Aktionsplan ist fundamental für die nachhaltige Umsetzung der Konvention. Die Bundesregierung erarbeitet ihn gemeinsam mit den Verbänden von Menschen mit Behinderung in Abstimmung mit den Ländern. Das Bundeskabinett wird im März 2011 dazu einen Beschluss fassen.
Ich wünsche Ihnen persönlich alles Gute und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Tanja Ergin
Referentin für Behindertenpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Büro der Behindertenbeauftragten Maria Michalk
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Büro: Unter den Linden 71
Beitrag (#36) von: Silvi am: 01.07.2010 19:40h
Petition 10950:MenschenRecht Assistenz!!!
Sehr geehrte Frau ...,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 26. April 2010.
Bei Ihren Anliegen handelt es sich um essentielle und bedeutsame Themen. Ein Hauptziel liberaler Politik ist es, dass Menschen mit Behinderungen vollständig an allen Bereichen des Lebens teilnehmen können. Deshalb muss eine barrierefreie Infrastruktur eingeführt werden, um jedem Menschen ein unabhängiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Um diese Ziele zu erreichen hat die FDP den Bund und die Länder aufgefordert, die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen unbürokratisch und unverzüglich umzusetzen.
Die FDP fordert auch die Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht. Aus sicherheitspolitischen Gründen ist die Wehrpflicht nicht mehr zu begründen und führt zu einer großen Ungerechtigkeit. Das bedeutet auch das Aus für den Zivildienst. Daher ist es notwendig, die Strukturen der Sozialdienste bereits heute an die Zeit ohne Zivildienst anzupassen.
Um Ihre Petition zu unterstützen, habe ich Ihre Unterlagen an den zuständigen Kollegen der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag weitergeleitet. Dieser wird Ihr Anliegen prüfen und mich im Anschluss daran informieren. Bis dahin wünsche ich Ihnen viel Erfolg für Ihre Petition.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Thomae, MdB
Mitglied des Rechtsausschusses
Mitglied des Petitionsausschusses
Deutscher Bundestag
Platz der Republik
11011 Berlin
Beitrag (#37) von: Silvi am: 21.07.2010 15:39h
Autonome Testtour
Ohne Fahrer von Italien nach China
Es ist eine Entdeckungsreise der besonderen Art: Forscher der Universität Parma haben ein fahrerloses Auto auf die bisher längste autonome Testtour geschickt. Gut 13.000 Kilometer soll das Gefährt in den kommenden drei Monaten zurücklegen - von Italien bis nach China.
Parma - Es ist eine Entdeckungsreise im wahrsten Sinne des Wortes. Doch italienische Ingenieure sind weniger daran interessiert, ihnen noch unbekannte Regionen dieser Welt zu erkunden, als viel mehr die technischen Grenzen der automobilen Technik auszuloten.
Zwei elektrisch betriebene Testfahrzeuge sollen ganz alleine auf Tour gehen, ohne Fahrzeuglenker. Sie sollen dem berüchtigten Moskauer Straßenverkehr, der sibirischen Hitze und der bitteren Kälte in der Wüste Gobi trotzen. \"Wir wollen unsere Systeme diesen Belastungen aussetzen, um zu sehen, wie sie in einer realen Umgebung arbeiten. Wie sie auf echtes Wetter, echten Verkehr und echte Menschen reagieren, die plötzlich vor ihnen die Straße überqueren\", sagt Projektleiter Alberto Broggi.
In den beiden Testfahrzeugen sitzen jeweils zwei Techniker, um im Notfall eingreifen und Pannen beheben zu können. Außerdem folgt jedem fahrerlosen Auto ein Van, von dem die Fahrzeuge Signale empfangen. \"Wir werden definitiv menschliche Hilfe brauchen. Es ist nicht möglich, so eine Fahrt 100 Prozent fahrerlos zu absolvieren\", sagt Broggi.
Einige Analysten sagen, dass eine solche Technologie in Zukunft durchaus brauchbar sein könnte, andere bezweifeln ihre Nützlichkeit. Dabei könnten einzelne Elemente der Technik bereits schneller zum Einsatz kommen, hofft Broggi - beispielsweise die in führerlosen Fahrzeugen für die Landwirtschaft. Solche Geräte könnten es Landwirten erlauben, ihre Felder auch nachts zu pflügen und zu säen.
Beitrag (#38) von: Silvi am: 21.07.2010 15:44h
Das Zukunftsszenario: Zeitung lesen im Stau
Dass Menschen eines Tages gar nicht mehr selbst lenken müssen, hält auch Broggi für unwahrscheinlich. Ihm schwebe eher vor, dass jemand Gelegenheit habe, sich in einem Stau bequem zurückzulehnen und Zeitung zu lesen, während das Auto den Rest übernehme, sagt Broggi.
Ohnehin werden die Testfahrzeuge mit maximal 60 Stundenkilometern unterwegs sein und müssen nach zwei bis drei Stunden Fahrt an die Steckdose. Allein das vollständige Aufladen der Akkus wird nämlich acht Stunden dauern. Mehr als fünf Stunden täglich werden die Fahrzeuge also kaum unterwegs sein, schätzen die Ingenieure. Und falls es in Sibirien und der Mongolei mal Schwierigkeiten geben sollte, eine Steckdose zu finden, haben die Autos zur Sicherheit einen kraftstoffbetriebenen Generator im Gepäck.
AUS: SPIEGEL ONLINE
Beitrag (#39) von: Silvi am: 17.08.2010 14:39h
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http://www.facebook.com/pages/Petition-10950-MenschenRecht-Assistenz-umsetzen/105860809456694?v=wall
Beitrag (#40) von: Silvi am: 17.08.2010 14:42h
Beitrag (#41) von: Silvi am: 22.11.2010 19:47h
Die Umsetzung Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen hat für die rot/grüne Landesregierung in NRW einen hohen Stellenwert und ist Schwerpunkt der Arbeit des neuen Behindertenbeauftragten der Landesregierung, Norbert Killewald. Ich habe Ihre Mail an sein Büro weitergeleitet.
Im Koalitionsvertrag von SPD und Grünen heißt es dazu:
Politik für Menschen mit Behinderungen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die alle Lebensbereiche und Lebensphasen betrifft. Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen ist der Maßstab für unsere auf Nachhaltigkeit angelegte Behindertenpolitik. Die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verwirklichen, ihre Gleichstellung durchzusetzen sowie ihre uneingeschränkte Teilhabe, individuelle Autonomie und Unabhängigkeit zu sichern, sind dabei die zentralen Elemente unserer politischen Zielsetzung. Wir verfolgen das Ziel, alle Lebensbereiche der Gesellschaft schrittweise barrierefrei zu gestalten. Barrierefreiheit umfasst dabei nicht nur bauliche Maßnahmen sondern auch den vollen Zugang zur physischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Umwelt, zu Gesundheit und Bildung sowie zu Information und Kommunikation. Deshalb werden wir die dazu erforderlichen Maßnahmen im ressortübergreifenden Aktionsplan \"Eine Gesellschaft für alle - NRW inklusiv\" bündeln und damit die Gestaltung einer inklusiven Lebenswelt Schritt für Schritt weiter voranbringen. Besonders wichtig ist uns dabei, dass die unterschiedlichen Bedürfnisse der Geschlechter in allen Altersgruppen durchgängig berücksichtigt werden. Der Aktionsplan wird mit der kommunalen Familie unter gleichberechtigter Beteiligung der Organisationen und Verbände behinderter Menschen auf Landesebene, den anderen Akteurinnen und Akteuren der Behindertenpolitik sowie unter Einbeziehung weiterer Expertinnen und Experten vorbereitet.
Beitrag (#42) von: Silvi am: 22.11.2010 19:48h
Hierzu sind insbesondere folgende Maßnahmen geplant:
• Überprüfen des Landesrechts im Hinblick auf die Erfüllung der Anforderungen der UN Konvention und ggf. Anpassung entsprechender Vorgaben, sowie die Schaffung verbindlicher Regelungen und eines Umsetzungsplans;
• Unterstützen und begleiten der Bundesregierung bei der Entwicklung von Initiativen und Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf Bundesebene;
• Unterstützen der Akteurinnen und Akteure in den Kommunen bei der Verbesserung der Zugänglichkeit und Entwicklung entsprechender Vorkehrungen für die umfassende Teilhabe in allen Bereichen des alltäglichen Lebens durch die Stärkung und Weiterentwicklung der Arbeit der \"Agentur Barrierefrei\".
• Durchführen eines breit angelegten gesellschaftlichen »NRW-Dialogs zur UN Behindertenrechtskonvention\" zur Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens sowie zur schrittweisen Umsetzung des erkannten Handlungsbedarfs in Nordrhein-Westfalen.
… Es folgen weitere Abschnitte zum Thema.
Den Koalitionsvertrag finden Sie auf der Internetseite der NRWSPD unter http://www.nrwspd.de
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Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Rupp
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SPD-Landesverband Nordrhein-Westfalen (NRWSPD)