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Thema: Wahlehrenamt

Für viele ist es tatsächlich eine \"Ehre\" oder auch staatsbürgerliche Selbstverständlichkeit, sich am Wahltag aktiv für unsere Demokratie einzusetzen. Doch kann man auf Grund seiner Schwerbehinderung (GdB 100) das Wahlehrenamt (sog. Wahlhelfer) ablehen(Rechtsgrundlage)? (Bundesland NRW)

von: volly63 am: 15.02.2011 18:26h
Antworten: 3, Views: 1184

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Beitrag (#1) von: volly63 am: 18.02.2011 21:28h

Thema: Wahlehrenamt

Thema: Wahlehrenamt

Für viele ist es tatsächlich eine \\\"Ehre\\\" oder auch staatsbürgerliche Selbstverständlichkeit, sich am Wahltag aktiv für unsere Demokratie einzusetzen. Doch kann man auf Grund seiner Schwerbehinderung (GdB 100) das Wahlehrenamt (sog. Wahlhelfer) ablehenen(Rechtsgrundlage)?(Bundesland NRW)


Beitrag (#2) von: DaniB am: 19.02.2011 08:30h

RE: Thema: Wahlehrenamt

Wenn du glaubhaft machen kannst, dass es dir aufgrund deines Handicaps nicht möglich ist, das Amt auszuüben, kannst du dich sicher davon befreien lassen (Ziff. 5).

Wenn es dir jedoch möglich ist, das Amt zu übernehmen, würde ich es auch tun und nicht aufgrund meines GdB ablehnen.

http://bundesrecht.juris.de/euwo_1988/__9.html

Die Übernahme eines Wahlehrenamtes können ablehnen
1.
Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung sowie einer mit diesen vergleichbaren Regierung eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union,
2.
Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Deutschen Bundestages oder eines Landtages sowie eines Parlaments in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das dem Deutschen Bundestag oder einem Landtag vergleichbar ist,
3.
Wahlberechtigte, die am Wahltage das 65. Lebensjahr vollendet haben,
4.
Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass ihnen die Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderer Weise erschwert,
5.
Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie aus dringenden beruflichen Gründen oder durch Krankheit oder Behinderung oder aus einem sonstigen wichtigen Grunde gehindert sind, das Amt ordnungsmäßig auszuüben.


Beitrag (#3) von: quingting am: 21.03.2011 13:05h

RE: RE: Thema: Wahlehrenamt

volly, wenn du nicht magst, sagst du ab. die möglichen gründe hat dani ja aufgeführt.es wäre benachteiligend,wenn sie dich nicht fragten. normalerweise haben sie genug freiwillige in der hinterhand, die sich gern ins wahlgeschehen einbringen und nebenbei eine aufwandsentschädigung dazuverdienen möchten.bei uns macht es spaß. wir arbeiten in einem netten team,werden von der stadt prima versorgt, machens in 2 schichten plus gemeinsame auszählung.und die stadt hat für spontanausfälle oder besondere situationen noch notfall-helfer , die ich per standleitung abrufen kann. niemand macht sich tot dabei.
aber es würde nerven, wenn einer im team es widerwillig machen \"müsste\".
:-)




 
 
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