Beitrag (#1) von: Herbert am: 21.06.2008 14:05h
Doppelmoppler... (Du weißt, warum -Insider Joke)
Herbert:-)
Hallo,
muss man eigentlich wenn man Gruundsicherung erhält und/oder das Sozialamt die Kosten für "Hilfe zur Pflege"/persönliche Assistenz übernimmt einem von beiden Ämtern mitteilen, wenn man in Urlaub ins Ausland reist?
Das Soz-Amt stellt ja die Abwesenheit fest, wenn die Rechnung für die Assistenz geringer ist..., aber wahrscheinlich ist das so nicht okay, oder?!
Hat so etwas schon jemand vollzogen?
Danke im voraus!
von: -ka- am: 20.06.2008 20:04h
Antworten: 3, Views: 1012
Beitrag (#1) von: Herbert am: 21.06.2008 14:05h
Doppelmoppler... (Du weißt, warum -Insider Joke)
Herbert:-)
Beitrag (#2) von: -ka- am: 23.06.2008 17:11h
Ja... ;o)
ich wollte dann doch auf Nummer sicher gehen, dass es Dich erreicht ;o) andere Auskunftgeber wären mir natürlich auch recht gewesen, aber da die Worte "Sex" und "Falschparker" fehlen, war die kleine Resonanz zu erwarten. Und außerdem ist es ja wirklich schon ziemlich spezielle Frage. Um so größer der DANK für Auskunft und Geschwindigkeit!
Beitrag (#3) von: HeinrichHase am: 12.08.2008 13:38h
so was mußt du nur bei längerem auslandsaufenthalt dem sozi mitteilen- mit grundsicherung im ausland leben geht nit- ansonsten gibts noch soweit mir bekannt ist ne regelung für krankenhausaufenthalte- aber ansonsten ist es ratsam den ämtern im rahmen deiner mitwirkungspflichten so wenig wie nötig mitzuteilen
ob du deinem sachbearbeiter ne ansichtskarte von den malediven schickst - ist deine entscheidung^^
HH