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Recht & Gesetz

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Thema: Fahrverbot

Ich bin letzte Woche innerorts radarmäßig erfasst worden. Es handelt sich um eine enge Straße, wo bisher 30 km/h erlaubt waren. Nun haben die jedoch eine Spielstraße -also eine verkehrsberuhigte Straße- daraus gemacht. Dies habe ich jedoch verpennt. Nun befürchte ich eine Geldstrafe und ein Fahrverbot von mind. 1 Monat.
Ich bin jedoch alleinwohnend und bin auf mein Auto angewiesen. Hat jemand das gleiche Problem mal gehabt ? Ich habe mal gelesen, dass man als \"aG - Behinderter\" Chancen hat, um das Fahrverbot herum zu kommen.
Bin über jeden Tipp oder Ratschlag dankbar.

von: Roberto am: 04.06.2010 20:51h
Antworten: 12, Views: 1051

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Beitrag (#1) von: winni am: 04.06.2010 21:21h

Recht und Gesetz gelten für alle gleich


Beitrag (#2) von: Anjie am: 04.06.2010 22:33h

Hallo Roberto,
ich kann nur von meiner Erfahrungen berichten.

Im März habe ich ein Autounfall gebaut:wegen Unaufmerksamkeit als linkesabbieger, habe ich das von links schnellkommende Auto übersehen. Daraus Totalschaden beiden Autos, und der Fahrer im anderen Auto muss auch vielen Untersuchungen durch machen müssen(zum Glück hat er keine bleibende Schaden).
Nachher habe ich eine Stafeinzeige wegen fahrlässigen Körperverletztung bekommen-entweder Freizeitstrafe oder Geldbüße. Ich habe gestanden dass ich schuld bin,und habe dabei einen Aussage geschrieben, indem ich meine Bedeuen ausdruckt und über meine Bemüheung um dem Opfer-der anderen Fahrer- berichtet und bittet um eine mildere Bestafung.
Ehrlich gesagt habe ich nicht geglaubt dass ich zum Schluss doch mit einem Verwarnungsgeld von 35 Euro darausauskommen kann.

Was passiert ist kann man nicht ändern, aber man kann doch ehrlich und offen sagen, dass man das bedeuert was passiert ist, und erklärt--in Deinem Fall dass Du das Auto brauchst.
Wir sind \"leben\"wesen, wir kennen reden.

Bin gespannt, was Du dann machst!


Beitrag (#3) von: sylvie am: 05.06.2010 22:16h

bei meinem herzbuben, berufstätiger tetra, auch autoabhängig, war es 1 monat, aber terminlich verhandelbar. also hat er es in seine urlaubsphase gelegt.


Beitrag (#4) von: klaus560 am: 06.06.2010 13:35h

RE:

Ein Blick ins Gesetzbuch:

§ 4 Abs. 4 BKatV

Es gibt die Möglichkeit daß ausnahmsweise von einem Fahrverbot abgesehen wird, z Bsp wenn sonst die Kündigung definitiv ansteht oder bei Behinderten die unabdingbar für den Weg zur Arbeit auf den Pkw angewiessen sind.
Die Geldbuße wird um den Faktor 2-3 erhöht.

Das sind aber immer Einzelfallentscheidungen, also Reue zeigen, kräftig jammern vielleicht klappt es


Beitrag (#5) von: Roesti am: 07.06.2010 11:24h

also

Du meinst, da ist jetzt 10kmh? Wenn Du Dich vorher immer an die 30 gehalten hast und das jetzt auch, sollte maximal 35 Euro Buße herauskommen. Im übrigen immer erstmal abwarten, was denn genau kommt.
Verkehrsrechtschutz-Versicherung, z.B. über den ADAC ist übrigens zu empfehlen.


Beitrag (#6) von: Benjamin1988 am: 07.06.2010 22:19h

RE: also

Huhu,

also wenn du dich an die 30km/h gehalten hast, warst du 24km/h zu schnell innerorts.
Sprich du bist mit 80 Euro und nem Pünktchen eventuell dabei.
Wenn du noch schneller warst könnte es aber brenzlig werden.
Ab 31km/h zu schnell (sprich 37km/h im verkehrsbruhigten Bereich, in dem ja nur 6km/h erlaubt sind) wärst du dann mit 183,50 Euro, einem Monat Fahrverbot und 3 Punkten in Flensburg dabei.

Führerscheinentzug gibts auch für behinderte, warum auch nicht? Wir müssen uns genau so nach den Verkehrsregel richten wie gesunde auch und nur weil gestern noch kein Schild da stand muss nicht heißen, dass heut keins da steht, also muss man die Augen aufmachen ;-)

Viele Grüße
Benjamin


Beitrag (#7) von: Anjie am: 08.06.2010 00:19h

RE den Beitrag vom Klaus560

Nur miene persönliche Emfindung, das Wort\" kräftig jammern\" klingt hier für mich abstoßend!


Beitrag (#8) von: klaus560 am: 08.06.2010 11:54h

RE: RE @ AnjieKlaus560

Hallo Anjie

Mir wurde wenige Tage nach dem Unfall im Krankenhaus gesagt \"es gibt die Jubelpatienten und die aus der Abteilung Häufle Elend ( sprich Jammerlappen) \"

Ich gehöre zur erstern Gruppe und das seit 30 Jahren. Aber vor meinem Posting habe ich ein Gerichtsurteil gelesen - kein Fahrverbot
unter anderem wurde es damit begründet, daß der Fahrer \"Reue zeigt\" und \" anschaulich erklärt daß ein Fahrvervbot eine unbillige Härte darstellt\"
Der hat also nicht gesagt \"ok für was habe ich den Rolli, bzw mache ich eben 4 Wochen Rollstuhlsport\" der hat eben deutlich gemacht wie schwer alles ohne Auto ist.

Ansonsten gebe ich dir Recht - mir persönlich darf auch keiner mit Jammern kommen


Beitrag (#9) von: pusteblume am: 09.06.2010 17:28h

RE: RE: RE @ AnjieKlaus560

ich habe vor ein paar jahren auch \"reue gezeigt\" und \"anschaulich erklärt daß ein fahrvervbot eine unbillige härte darstellt\". hat geklappt. das verfahren wurde eingestellt. noch nicht mal ein bußgeld wurde fällig.


Beitrag (#10) von: pusteblume am: 09.06.2010 17:32h

RE: RE: RE: RE @ AnjieKlaus560

ich meine...probieren kann mans ja...wenns klappt...glück gehabt...wenn nicht, kannst den führerschein ja immer noch abgeben ;-)


Beitrag (#11) von: Roesti am: 09.06.2010 21:02h

RE: RE: RE: RE: RE @ AnjieKlaus560

naja, es kann durchaus Gründe geben, sich gegen ein Fahrverbot zu wehren, meinetwegen auch unter Inkaufnahme eines höheren Bußgeldes.
Nur noch hat er ja wohl gar nichts bekommen.


Beitrag (#12) von: Thomas65 am: 10.06.2010 10:36h

RE: RE: RE: RE: RE: RE @ AnjieKlaus560

die Richter entscheiden von Fall zu Fall.
Ein Behinderter, der auf sein Auto angewiesen ist und noch nicht im Straßenverkehr aufgefallen ist, kann eventuell einen Deal aushandeln......und auf das Fahrverbot wird verzichtet. In Widerspruch gehen und die Verhandlung abwarten. Es gibt jedoch auch bei den Rollis notorische Raser, die geben ihren Schein dann genauso ab, wie Fussis!
Soll ja auch Tetras geben, die Audi S6 fahren und mit über 400 PS die Straßen unsicher machen.....




 
 
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