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Forum: Recht & Gesetz

Recht & Gesetz

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Thema: Fahrtkostenerstattung ???

Hallo Leute,

ich müsste bei mir zum Gemeindeamt, weil mein Personalausweis abgelaufen ist. Leider habe ich kein Auto um selbst dorthin zu fahren. Gibts da eine Regelung, dass man in solchen Fällen die Kosten für ein Taxi erstattet bekommt?

Habt ihr da schon einmal Erfahrung mit gemacht?

LG Osorio

von: Osorio am: 31.10.2011 19:57h
Antworten: 8, Views: 501

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Beitrag (#1) von: rollfix am: 01.11.2011 07:40h

verbinde doch die fahrt zum amt mit einem besuch beim Arzt dann seh ich da evtl. die möglichkeit der kostenerstattung - sonst nicht


Beitrag (#2) von: BEROLINO am: 01.11.2011 10:17h

ist

das ne Weltreise?


Beitrag (#3) von: detlef1957 am: 01.11.2011 13:36h

RE: ist

Dann würden aber viele mit dem Taxi fahren.


Beitrag (#4) von: BEROLINO am: 01.11.2011 16:13h

RE: RE: ist

,ö)


Beitrag (#5) von: Osorio am: 01.11.2011 18:24h

zum Arzt 3 km und zum Amt 13 km.
Also das verbinden fällt sehr auf! ^^


Beitrag (#6) von: Peter1 am: 01.11.2011 21:01h

RE:

In vielen Städten gibt es bei geringem Einkommen für Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung Taxigutscheine, muss man sich aber auch auf dem Amt erkundigen ;-) oder der öpnv?!


Beitrag (#7) von: casimir am: 01.11.2011 23:27h

RE: RE:

stimmt @peter- grundlage ist hier...mom....überleg- stichwort: eingliederungshilfe- leistung zur teilhabe in der gemeinschaft und recht auf mobilität-

viele gemeinde geben derartige gutscheine an berechtigte heraus um keinen zuschuss zum auto bezahlen zu müssen-

casimir


Beitrag (#8) von: DarkAngel19 am: 03.11.2011 00:04h

RE: RE: RE:

Ich würd dich sofort hinfahren Schnucki....bin nur zu weit weg. *fg




 
 
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