Beitrag (#1) von: rollfix am: 01.11.2011 07:40h
verbinde doch die fahrt zum amt mit einem besuch beim Arzt dann seh ich da evtl. die möglichkeit der kostenerstattung - sonst nicht
Hallo Leute,
ich müsste bei mir zum Gemeindeamt, weil mein Personalausweis abgelaufen ist. Leider habe ich kein Auto um selbst dorthin zu fahren. Gibts da eine Regelung, dass man in solchen Fällen die Kosten für ein Taxi erstattet bekommt?
Habt ihr da schon einmal Erfahrung mit gemacht?
LG Osorio
von: Osorio am: 31.10.2011 19:57h
Antworten: 8, Views: 501
Beitrag (#1) von: rollfix am: 01.11.2011 07:40h
verbinde doch die fahrt zum amt mit einem besuch beim Arzt dann seh ich da evtl. die möglichkeit der kostenerstattung - sonst nicht
Beitrag (#3) von: detlef1957 am: 01.11.2011 13:36h
Dann würden aber viele mit dem Taxi fahren.
Beitrag (#5) von: Osorio am: 01.11.2011 18:24h
zum Arzt 3 km und zum Amt 13 km.
Also das verbinden fällt sehr auf! ^^
Beitrag (#6) von: Peter1 am: 01.11.2011 21:01h
In vielen Städten gibt es bei geringem Einkommen für Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung Taxigutscheine, muss man sich aber auch auf dem Amt erkundigen ;-) oder der öpnv?!
Beitrag (#7) von: casimir am: 01.11.2011 23:27h
stimmt @peter- grundlage ist hier...mom....überleg- stichwort: eingliederungshilfe- leistung zur teilhabe in der gemeinschaft und recht auf mobilität-
viele gemeinde geben derartige gutscheine an berechtigte heraus um keinen zuschuss zum auto bezahlen zu müssen-
casimir
Beitrag (#8) von: DarkAngel19 am: 03.11.2011 00:04h
Ich würd dich sofort hinfahren Schnucki....bin nur zu weit weg. *fg