Beitrag (#1) von: DaniB am: 23.11.2011 18:41h
Darf ich fragen, um welche Art von Behinderung es sich handelt? Das Merkzeichen RF steht einem ja nur dann zu, wenn man nicht in der Lage ist, öffentliche Veranstaltungen wie Konzerte etc. aufzusuchen. Ein Querschnitt/Rolli reicht dafür z. B. nicht aus. Du könntest also auf Streitigkeiten verzichten, wenn du die Merkzeichen in Anspruch nimmst, die dir zustehen und die anderen denjenigen überlasst, die das Recht darauf haben. ;-) Wenn du natürlich eine Behinderung hast, die das Merkzeichen rechtfertigt, kann ich nur sagen: Viel Erfolg.
Beitrag (#2) von: monster384 am: 23.11.2011 20:10h
Die Befreiung gilt frühestens ab Antragstellung bei der GEZ. Die sagen: Wenn das RF noch nicht vorliegt, muss man halt vorsorglich einen Antrag stellen.
Beitrag (#3) von: detlef1957 am: 24.11.2011 13:00h
RE:
Geld zurück gibt es nicht.
Beitrag (#4) von: Chong am: 06.12.2011 14:49h
Beitrag (#2) von: monster384 am: 23.11.2011 20:10h
sehe ich aus dem Bauch auch so: aber, gucke mal verfahrensrechtlich ins sgb X; theoretisch gibt es auch so etwas wie das sozialrechtliche herstellungsprinzip via SG, so ne art theoretisches richterrecht...; da stellt sich dann die frage, ab wann du materiellrechtlich theoretisch einen anspruch hattest; innerhalb von drei jahren normalerweise kein verjährungsproblem; aber: Merkzeichen RF scheint der ultimative papiertiger zu sein; versuchs doch mal zur not mit raten und haue deinen eltern auf die pfoten dafür