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Forum: Recht & Gesetz

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Thema: das leidige Thema GEZ / RF im Ausweis

Hallo

Würde gerne wissen ob man auch wenn man kein RF im Ausweis eingetragen hat, Gebühren die man im Nachhinein an die GEZ gezahlt hat zurückerstattet bekommt wenn nachgewiesen wurde das es einem zugestanden hätte?!!?
Habe noch nie ein Merkzeichen RF im Ausweis jedoch alle anderen im Umfeld mit vergleichbarer Behinderung haben es.
Bin im moment kurz davor das es vor Gericht geht da sich meine Sachbearbeiterinn mit Händen und Füßen dagegen wehrt mir das RF Merkzeichen anzuerkennen.Wie ich auch schon in viele Foren gelesen habe kommt es anscheinend auf den Sachbearbeiter an ob man es bekommt oder nicht.
Da ich jetzt durch eine Aussage meiner Eltern über 400 euro nachzahlen musste, meine Frage:
Gibt es eine Chance das gezahlte Geld an die GEZ wiederzubekommen wenn sich beweisen lässt das mir das Merkzeichen RF die ganze Zeit zugestanden hätte?

Langsam nervt es mich mit den Ämter wegen solchen Sachen rumzuärgern.

grüße
Maikro

von: maikrotex am: 23.11.2011 16:42h
Antworten: 4, Views: 394

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Beitrag (#1) von: DaniB am: 23.11.2011 18:41h

Darf ich fragen, um welche Art von Behinderung es sich handelt? Das Merkzeichen RF steht einem ja nur dann zu, wenn man nicht in der Lage ist, öffentliche Veranstaltungen wie Konzerte etc. aufzusuchen. Ein Querschnitt/Rolli reicht dafür z. B. nicht aus. Du könntest also auf Streitigkeiten verzichten, wenn du die Merkzeichen in Anspruch nimmst, die dir zustehen und die anderen denjenigen überlasst, die das Recht darauf haben. ;-) Wenn du natürlich eine Behinderung hast, die das Merkzeichen rechtfertigt, kann ich nur sagen: Viel Erfolg.


Beitrag (#2) von: monster384 am: 23.11.2011 20:10h

Die Befreiung gilt frühestens ab Antragstellung bei der GEZ. Die sagen: Wenn das RF noch nicht vorliegt, muss man halt vorsorglich einen Antrag stellen.


Beitrag (#3) von: detlef1957 am: 24.11.2011 13:00h

RE:

Geld zurück gibt es nicht.


Beitrag (#4) von: Chong am: 06.12.2011 14:49h

Beitrag (#2) von: monster384 am: 23.11.2011 20:10h

sehe ich aus dem Bauch auch so: aber, gucke mal verfahrensrechtlich ins sgb X; theoretisch gibt es auch so etwas wie das sozialrechtliche herstellungsprinzip via SG, so ne art theoretisches richterrecht...; da stellt sich dann die frage, ab wann du materiellrechtlich theoretisch einen anspruch hattest; innerhalb von drei jahren normalerweise kein verjährungsproblem; aber: Merkzeichen RF scheint der ultimative papiertiger zu sein; versuchs doch mal zur not mit raten und haue deinen eltern auf die pfoten dafür




 
 
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