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Forum: Recht & Gesetz

Recht & Gesetz

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Thema: Wie: Autofahren, Querschnitt und das wirkliche Leben

Bin seitenwechselnd 4-fachinkomplett sub c3 mit infratentorieller Blutung (Blutung ungefähr so wie anama): Muss mich seit Jahren von der SGB -Verwaltung verarschen lassen: DRVB sagt, der kann noch, damit ich keine Vollrentner werde, Arbeitsverwaltung sagt, der kann nicht mehr (übrigens richtig), aber um mich zu verrenten; seit 5 Jahren KFZ-Hilfe beantragt, wegen Gutachtens/Auto; bereits strafanträge Nichbearbeitung gegen arbeitsverwaltung rausgehaut; nicht hilft: Ohne Auto keinen Job; WIE HABT IHR DAS PROBLEM GELÖST

von: Chong am: 26.12.2011 22:04h
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Beitrag (#1) von: Katja am: 31.12.2011 09:24h

Hallo,
mein(e) Auto(genehmigung/übernahme) kam auch erst mit dem Studium. Ich glaub, angefangen hab ich noch ohne STudium, aber dann ging es zügig. Ist Dir jetzt leider keine Hilfe...


Beitrag (#2) von: Katja am: 31.12.2011 09:25h

RE:

Ach, Mist: was ich sagen WOLLTE: das Studium habe ich noch ohne Auto begonnen ;-) und die Anträge gestellt, sobald alles fest stand!


Beitrag (#3) von: Chong am: 31.12.2011 17:05h

danke für info

na ja, studium habe ich hinter mir; doof nur, dass ich bspw. keine bewerbung schreiben kann, die außerhalb von 500 metern von der Wohnung adressiert, da ich sonst lügen müsste, wenn man mich fragt, ob ich reisen bzw. auch nur anfahren kann;

auch wäre es bzgl. reha hilfreich, da taxi sauteuer; wie hast Du denn den Antrag begründet?

Bin Tetraparetiker Sub C3 ua, wohl sicher voll erwerbsgemindert, kann also kaum mehr mit Job kommen, eher mit Reha und Medizinischem bzw. Teilhabe Gesellschaft. und wer war Träer der Leistung, Bundesagentur?

Gruß, guten Rutsch


Beitrag (#4) von: Katja am: 02.01.2012 09:28h

hallo,
sowohl für Reha (vom jeweiligen Kostenträger) als auch Arbeit (von Bundesagentur, wenn mehr als Minijob) werden die Taxikosten übernommen.
Für das Studium war mein Kostenträger des Autos der LWV (überörtliches Sozialamt). Ich denke ohne Arbeit gibt es keinen KOstenträger (noch nichts von gehört oder gelesen).


Beitrag (#5) von: Chong am: 03.01.2012 20:13h

RE: Danke nochmal

Frohes neues und Danke nochmal;

aber ganz richtig ist es dem Theoretischen nach nicht, was Du sagst: Eigentlich gibt es Ausnahmeregelungen für die ambulante Reha iSv KG, ERGO aus SGB V/IX, bzw. SGB IX-Regelungen Teilhabe und untergesetzlichen Normen wie GBA...Leitlinien;

praktisch hast Du leider nur allzusehr recht, daher danke für Deine Erfahrungen; daher auch diese Frage, da gehen für mich riskant; Antrag zum Bezirk steht also auch bei mir für 2012 daher auf Agenda (:-))

Gruß




 
 
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