Recht & Gesetz

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Hilfsmittel
Hilfsmittel für den privater/häuslicher Bereich, Hilfsmittelversorgung durch die gesetzliche Unfallversicherung, durch das Bundesversorgungsgesetz, durch die gesetzliche Krankenkasse, die Pflegekasse unda das Sozialamt.
Inhalt:
Teil 1 - Hilfsmittel - privater/häuslicher Bereich
Teil 2 - Hilfsmittelversorgung - gesetzl. Unfallversicherung
Teil 3 - Hilfsmittelversorgung - Bundesversorgungsgesetz
Teil 4 - Hilfsmittelversorgung - gesetzliche Krankenkasse
Teil 5 - Hilfsmittelversorgung - Pflegekasse
Teil 6 - Hilfsmittelversorgung - Sozialamt
Hilfsmittel - privater/häuslicher Bereich

Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausdrücklich auf die Versorgung mit Hilfsmitteln für den privaten/häuslichen Bereich. Hilfsmittel, die berufstätige Behinderte an ihrem Arbeitsplatz benötigen, werden nach anderen Rechtsvorschriften finanziert.
In den meisten Fällen ist die gesetzliche Krankenkasse und seit April 1995 auch die Pflegekasse zuständiger Kostenträger für Hilfsmittel. Der Vollständigkeit halber sei aber darauf hingewiesen, daß für Menschen, die einen Arbeitsunfall hatten oder deren Behinderung auf eine Berufskrankheit zurückzuführen ist, die gesetzliche Unfallversicherung in Form der Berufsgenossenschaften für die Hilfsmittelversorgung zuständig ist.
Verfasser: Rolf Lohr, April 1999
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