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ZIVIS

Wie werde ich Zivi ?

 

Jeder, ob bereits gedienter Soldat oder noch nicht erfaßter Wehrdienstler, hat das Recht, den Dienst an der Waffe zu verweigern. Dies garantiert Art. 4, Abs. 3 des Grundgesetzes: "Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden." Voraussetzung für die Anerkennung einer Verweigerung ist die Bereitschaft, einen Ersatzdienst zu leisten, den Zivildienst.

Doch der Weg zum anerkannten Kriegsdienstverweigerer ist weit. Der Wehrpflichtige wird von dem zuständigen Kreiswehrersatzamt benachrichtigt, daß er erfaßt worden ist. Dann wird ein Musterungstermin festgelegt. Der Tauglichkeitsgrad entscheidet über die Tätigkeiten, die der Zivildienstleistende ausführen darf.

 

Der Antrag auf Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung

Spätestens nach der Musterung wird es Zeit, sich um den Antrag auf Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung beim Bundesamt zu bemühen (das ist auch vor der Erfassung schon möglich). Der Antrag besteht aus 4 Teilen:

1. Formelles Antragsschreiben
Hier beruft sich der Verweigerer auf Artikel 4, Absatz 3 des Grundgesetzes.

2. Polizeiliches Führungszeugnis
Das polizeiliche Führungszeugnis muß persönlich auf dem Einwohnermeldeamt der jeweiligen Gemeindeverwaltung beantragt werden.

3. Lebenslauf
Der Lebenslauf sollte möglichst ausführlich sein, damit das Bundesamt einen Einblick in das soziale und familiäre Umfeld bekommt.

4. Schriftliche Begründung
Die Begründung ist der zentrale Teil der Verweigerung. Hier sollte möglichst ausführlich argumentiert werden, was Begriffe wie Gewissen, Leben, Konfliktlösung durch Gewalt etc. für den Verweigerer bedeuten. Er sollte Erlebnisse schildern, die ihn in seiner Gewissensentscheidung beeinflußt haben.

 

Zwei Wege, eine Zivildienststelle zu bekommen:

Wenn der Kriegsdienstverweigerungs-Antrag annerkannt wurde, ist das Bundesamt für den Zivildienst für den Verweigerer zuständig.

Der Verweigerer wendet sich entweder mit seiner anerkannten Verweigerung an eine Zivi-Dienststelle seiner Wahl (Adressen von Dienststellen, die Zivildienstleistende beschäftigen, verschickt das Bundesamt auf Anfrage). Die Dienststelle wendet sich an das Bundesamt, um zu bestätigen, daß der Verweigerer bei der Dienststelle als Zivildienstleistender arbeiten kann.

Falls der Verweigerer sich nicht selbst um eine Dienststelle bemüht, bekommt er eine Zivildienststelle vom Bundesamt für den Zivildienst zugewiesen. Die Gefahr ist, daß er eine Tätigkeit erhält, mit der er nicht zufrieden ist.

Ausführliche Informationen zu dem Thema Kriegsdienstverweigerung:
Externer Linkhttp://www.dfg-vk.de/Zivildienst/kdvverw1.htm#kdv
Externer Linkhttp://www.zivildienst.org/kriegver/kdv2.htm

Verfasser: Eilert Janssen, April 1999

 
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Experte Eilert Janssen, Fachgebiet Zivildienst

Foto Jannsen

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