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Wie bekomme ich einen Zivi ?

 

Inhalt:
Teil 1 - Antrag bei der Pflegekasse
Teil 2 - Leistungen der Pflegeversicherung»
Teil 3 - Feststellen der Pflegebedürftigkeit»
Teil 4 - Leistungen der Sozialhilfe»
Teil 5 - Wahl des richtigen Pflegedienstes»
Teil 6 - Wo gibt es weitere Informationen?»

Antrag bei der Pflegekasse

Um einen Zivildienstleistenden zu bekommen, muß sich der Querschnittgelähmte an seine Pflegekasse wenden. Sobald wie möglich sollte der Antrag bei der Pflegekasse (angegliedert an die Krankenkasse) gestellt werden. Das geht auch schon in der Klinik. Dabei besteht grundsätzlich die Wahl zwischen Pflegegeld (das bekommt man auf das eigene Konto) oder Geld für Pflegesachleistung (das bekommt der Pflegedienst, der die ambulante Hilfe erbringt) oder einer kombinierten Lösung aus Teilen von beiden.

Achtung: Bei der Wahl des Pflegegeldes kann man sich seine Pflegepersonen beliebig suchen oder das Geld auch anders ausgeben, aber das Sozialamt darf (ebenso wie bei der Wahl der Kombi-Lösung) keine Hilfeleistungen zusätzlich gewähren. Man muß mit dem Pflegegeld seinen gesamten Hilfsbedarf decken. (Ausnahme: ArbeitgeberInnenmodell nach § 69c,4 BSHG) Bei Wahl der Sachleistung muß diese von einem durch die Pflegekasse anerkannten Pflegedienst erbracht werden, aber das Sozialamt darf und muß unter bestimmten Einkommens- und Vermögensverhältnissen die Leistungen der Pflegekasse bis zum tatsächlichen Hilfsbedarf aufstocken.

Die Entscheidung für Pflegegeld, Pflegesachleistung oder Kombi-Lösung kann jederzeit durch einfache Mitteilung an die Pflegekasse geändert werden.

Quelle: Gerlef Gleiss

 

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