Behindertenberatung

CHAT DOKU | 24.04.2009
Behindertenberatung
Experte Gerlef Gleiss
Expertenchat Behindertenberatung mit Gerlef Gleiss am 8. April 2009
Moderator: Hallo und willkommen zum heutigen Expertenchat Behindertenberatung mit Gerlef Gleiss, Autonom Leben e.V., Hamburg. Heute gehts um Assistenz, Hilfsmittel, Kostenträger ect. Gerlef, bitte stell dich unseren Usern kurz vor.
Experte: Ja hallo, ich bin Gerlef, seit 20 Jahren hauptamtlich Berater in der Beratungsstelle für behinderte Menschen von Autonom Leben hier in Hamburg. Ich bin selbst seit 36 Jahren querschnittgelähmt und freue mich auf Eure Fragen.
Moderator: Du bist Sozialpädagoge?
Experte: Ja.
Moderator: Wie wird man Behindertenberater, was für Vorraussetzungen braucht man?
Experte: Normalerweise studiert man. Ich habe nicht studiert, zumindest nicht an der Uni, und habe mir alles selbst beigebracht. Ich bin Sozialarbeiter ehrenhalber. 1972, als ich meinen Unfall hatte, waren noch andere Zeiten.
Moderator: Kann man davon leben... also hauptberuflich?
Experte: Ich habe eine Dreiviertel-Stelle, und die Stadt Hamburg bezahlt mich wie einen Sozialarbeiter. Da ich genügsam bin... kann ich gut davon leben.
Moderator: Ich brauch ne neue Außenrampe, woher bekomme ich Zuschüsse?
Experte: Erstmal den Vermieter fragen, ob der bereit ist zu zahlen, dann muss die Pflegekasse einen geringen Beitrag zahlen, aber nur max. 2250 Euro. Eventuell Sozialamt. Wenn alles nichts hilft oder wenn keiner helfen will, bleiben nur noch Stiftungen. Bei all denen, die eine Unfallversicherung haben, muss die natürlich zahlen.
Moderator: Also theoretisch ist immer irgendwo was zu holen.
Experte: Nee, es gibt viele Situationen, wo wir keinen Kostenträger finden. Bei Haus- oder Wohnungsumbau muss man meist auch Eigenmittel einsetzen, wenn man welche hat. Auch die Leistung der Pflegekasse ist einkommens- und vermögensabhängig. Alle anderen Leistungen der Pflegekasse sind das ja nicht.
Frage: Hast du das Gefühl, die Zahlungsbereitschaft hat sich mit den Jahren verändert?
Experte: Das ist sehr verschieden, ganz sicher findet eine Auslese statt
zwischen Behinderten, die in den Augen des Sozialamtes noch irgendwie nützlich sind, also berufstätig, und solchen, die das nicht sind. Wenn man das Glück hat, dass die Unfallversicherung zahlen muss, sieht es bei allen deutlich besser aus, als wenn das Sozialamt zahlen muss. Deutlich verschlechtert in den letzten Jahren hat sich die Versorgung mit Hilfsmitteln.
Die Krankenkassen entwickeln sich ja zu unserem Hauptfeind. Seit 1,5 Jahren haben wir auch nicht mehr die Wahl des Sanitätshauses, sondern müssen das nehmen, was die Kasse will. Wir verlieren immer mehr Kontrollmöglichkeiten. Was die privaten Hilfsmittellieferanten oder Ärzte mit uns so treiben, das steigert die Kosten und verschlechtert die Qualität. Es ist zu befürchten, dass sich die Situation noch verschlimmert. Zumindest für all diejenigen, bei denen das Sozialamt, Kranken- und Pflegekasse die Kostenträger sind, und das sind ja die allermeisten.
Moderator: Ich kann also nicht mehr auf einem bestimmten Hilfsmittel bestehen?
Experte: Grundsätzlich gilt immer noch, dass die ärztliche Verordnung zählt. Daher ist es wichtig, dass unser Arzt in diese Verordnung das genaue Hilfsmittel mit allen Kennziffern reinschreibt. Der Arzt muss dafür eine kurze Begründung geben. Die Krankenkassen fordern die Ärzte auf, nur den ersten Teil der Hilfsmittelnummer in die Verordnung zu schreiben, die die Gruppe der Hilfsmittel bestimmt. Denn dann kann die Kasse entscheiden, welches genaue Hilfsmittel sie uns gibt. Wir müssen gebrauchte Hilfsmittel akzeptieren, wenn sie geeignet sind. Also eine Garantie auf das Hilfsmittel, das wir uns ausgeguckt haben, gibt es nicht mehr. Das Verhalten der Krankenkassen und ihres medizinischen Dienstes ist illegal, von daher sollten wir IMMER Widerspruch einlegen, wenn wir eine Ablehnung durch die Kassen erhalten und ggf. auch mit der Klage vor dem Sozialgericht drohen. Wenn wir eine Rechtschutz-Versicherung haben, ist es immer gut, einen Anwalt einzuschalten, denn die Kassen wissen, dass sie illegal handeln.
Moderator: Gibts da keine Aufsichtsbehörde?
Experte: Alle Kassen haben einen Vorstand und einen Beirat. Sie sind ja Organe der Selbstverwaltung. Es lohnt sich, seine Beschwerde direkt an diese Vorstände oder Beiräte zu schicken. Private Versicherungen unterliegen der Versichertenaufsicht. Ärger bereiten uns nicht nur die Krankenkassen, sondern auch die Ärzte. Viele von ihnen wollen nicht teure Hilfsmittel verschreiben oder auch Abführzäpfchen, Einmalhandschuhe oder die Materialien zum Katheterisieren, weil sie denken, ihr Budget zu überschreiten. Das ist aber Unsinn. Die Ärzte müssen all dies verschreiben. Bei Krankengymnastik oder Massagen dürfen sie auch 20, 30 oder 50 Behandlungen in eine Verordnung schreiben. Viele sagen immer noch, dass sie nur 6 reinschreiben dürfen. Das kommt für uns dann nur unnötig teuer wegen der Zuzahlung. Wenn wir Stress mit den Ärzten haben, kann man sich an die Patientenberatungsstellen der Verbraucherzentralen wenden, oft hilft aber nur ein Arztwechsel.
Frage: Die Krankenkassen lassen es sozusagen an den Schwächsten aus...
Moderator: Ja, das ist ein Riesenproblem.
Frage: Sind die Chronischen nicht Budget-unabhängig?
Experte: Eben, so ist es. Auch die Hilfsmittel werden nicht beim Budget berücksichtigt.
Moderator: Gibts eine Broschüre oder ähnliches, wo man nachlesen oder die man dem Arzt unter die Nase reiben kann?
Experte: Eine gedruckte Broschüre zum Thema Hilfsmittel gibt es in der Verbraucherzentrale und beim BSK. Die sind aber beide nicht mehr aktuell.
Frage: Im Netz?
Experte: Das Recht ändert sich so schnell, dass es eigentlich nur sinnvoll ist, im Internet zu recherchieren. Zum Beispiel gibt es die Seite rehadat.de. Dort findet Ihr das umfangreichste Hilfsmittelverzeichnis und ganz viele rechtliche Tipps, Urteile und was man sonst so alles braucht, um gegenüber den Kassen zu bestehen. Sehr übersichtlich und sehr zu empfehlen. Zu anderen Fragen ist fast auch nur das Internet zu empfehlen. Die einzig gedruckte Broschüre, die sich wirklich noch lohnt, ist die Broschüre der Verbraucherzentrale zu Pflegeversicherung, Pflegedienst und Überprüfung durch den MDK. Also auch zur Sozialhilfe findet man im Internet hervorragende Detailinformationen. Ein Forum zur Sozialhilfe ist beispielsweise http://www.forum-sozialhilfe.de/. Aber Herbert Müller von der Startrampe weiß ja auch gut bescheid :-)
Frage: Kann ich auch eine Frage zum Mietrecht für Behinderte stellen?
Experte: Ja, gerne.
Frage: Ich bin querschnittgelähmt und wohne mit meinem Partner seit 2 Jahren zusammen. Der Vermieter hat Eigenbedarf angemeldet, und wir sollen in der nächsten Zeit eine andere Wohnung suchen. Was haben wir für eine Kündigungszeit?
Experte: Eigenbedarf muss vom Vermieter gut begründet werden. Zur Kündigungsfrist: Die hängt von der Dauer des Mietverhältnisses ab.
Frage: Bis jetzt liegt die Kündigung noch nicht vor, aber ich möchte auch wissen, ob man mit der Behinderung überhaupt so einfach rausgeklagt werden kann.
Experte: Ich bin kein Experte für Mietrecht... Aber Eigenbedarf ist schon ein wichtiges Mittel des Vermieters, seine Mieter loszuwerden. Dennoch würde ich immer raten, einen Mieterverband um Rat zu fragen. Ich glaube, in den letzten Tagen hat der Bundesgerichtshof wieder ein Urteil zum Eigenbedarf gefällt. Sowas kann man ja auch gut googeln. Die Urteile der Gerichte, zumindest die der letzten Jahre, sind alle im Internet zu finden und das kostet nix außer Zeit.
Frage: Dankeschön! Wir werden ausziehen, aber ich werde mich trotzdem nochmal im Internet über meine Rechte informieren.
Moderator: Nochmal Hilfsmittel, wer zahlt Wartung und Reparatur eines bezuschussten Fahrstuhls?
Experte: Grundsätzlich gilt, dass derjenige Kostenträger, der das Hilfsmittel bezahlt oder bezuschusst, hat auch für die Wartung und Reparatur zuständig ist. Im Sozialgesetzbuch 9 steht ausdrücklich, dass ein anderer Kostenträger nicht die Leistung aufstocken darf. D.h., wenn die Pflegekasse sich an dem Einbau des Fahrstuhls beteiligt hat, müssen die auch Reparatur und Wartung übernehmen. Das ist die Theorie. In der Praxis gibt es immer wieder Probleme, z.B. die Kostenübernahme für die Inspektion unseres Autos. Die ist nämlich in der Kraftfahrzeug-Hilfeverordnung nicht ausdrücklich erwähnt. Daher kommt die Rentenversicherung oder das Arbeitsamt manchmal auf die Idee, diese Kosten nicht zu übernehmen. Die Rentenversicherung macht Ärger, wenn sie uns Hilfsmittel bewilligt hat, weil wir sie am Arbeitsplatz benötigen, indem sie uns für jede Reparatur die 20 Seiten Reha-Antrag zumutet. Ich selbst weigere mich immer, diesen Antrag auszufüllen und schicke der Rentenversicherung immer nur die Bestätigung meines Arbeitgebers, dass ich noch arbeite. Bisher hat es immer geklappt. Ganz wichtig ist bei allen Fragen und Streitereien mit den Kostenträgern, dass wir uns rechtzeitig gründlich informieren und uns Unterstützung holen.
Moderator: Unsere Zeit ist schon vorbei, wie immer viel zu schnell. Gerlef, herzlichen Dank, dass du dich unseren Fragen gestellt hast. Auch an alle anderen Dank fürs Mitmachen!
Experte: Schönen Abend und viel Spaß beim Fussball :-)!


