Behindertenberatung

CHAT DOKU | 08.12.2004
Behindertenberatung V
Experte Werner Schuren - Gesundheits- und Rentenreform, Änderungen und Auswirkungen für Behinderte
Moderator: Willkommen zum heutigen Expertenchat zum Thema: Gesundheits- und Rentenreform und Hartz IV mit unserem Experten Werner Schuren. Hinzu kommen natürlich noch Eure persönlichen Fragen an unseren Experten. Werner, bevor wir beginnen, sei bitte so lieb und stelle Dich kurz vor.
Experte: Mein Name ist Werner Schuren, ich bin aus Winsen an der Luhe und sitzeseit sieben Jahren im Rollstuhl wegen der Amputation beider Beine. Seit einem Jahr bin ich verwitwet und ich habe eine 17jährige Tochter. Früher war ich Reha-Berater und Abteilungsleiter Leistungsrecht bei einer Krankenkasse.
Moderator: Das Thema zur Zeit: Hartz IV, die vierte Stufe der Arbeitsmarktreform.
Was bedeutet Hartz IV überhaupt und wofür steht das?
Experte: Hartz ist nach dem Vorstand von VW, Peter Hartz, benannt. Der wurde, zusammen mit einer Kommission, von der Bundesregierung zur Reformierung unserer Sozialgesetze eingesetzt. Es gab vier Pakete Hartz I - IV. Hartz IV regelt die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. Aus der bisherigen Arbeitslosenhilfe wurde SGB II mit Arbeitslosengeld II, aus der Sozialhilfe wurde SGB XII.
Moderator: Sind alle Arbeitslose davon betroffen?
Experte: Betroffen sind alle Arbeitslose, die keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld haben. Arbeitslosengeld endet nach einem Jahr.
Frage: Meine behinderte Partnerin bekommt kein Arbeitslosengeld II wegen meinem Einkommen, muss sie sich freiwillig krankenversichern?
Experte: Ja. Arbeitslosengeld II bekommen alle Langzeitarbeitslose, die mindestens drei Stunden am Tag arbeitsfähig sind, auch Behinderte. Alle anderen fallen unter SGB XII. Wichtig ist, dass bei ALG II (Arbeitslosengeld II) auch die Einkommen und Vermögen der Partner angerechnet werden.
Moderator: Partner oder verheirateter Partner?
Experte: Partner, verheiratet zu sein, ist nicht erforderlich.
Frage: Wie sieht das mit der 1-Prozent-Regelung für chronisch Kranke aus? Meine Freundin bekommt ja nichts, muss sie dann auch nichts an die Kasse zahlen? Gilt dann auch mein Einkommen und wir müssen 2 Prozent zuzahlen, da ich gesund bin?
Experte: Chronisch Kranke müssen zunächst 1 Prozent Zuzahlung leisten von allen Einkünften, dann erfolgt die Befreiung.
Moderator: Auch Einkünfte vom Partner?
Experte: Alle Einkünfte zählen.
Frage: Zählen bei den 1 Prozent auch die Einkünfte des Ehepartners?
Experte: Es wird immer das Haushaltseinkommen zu Grunde gelegt.
Moderator: Wieso ist man dann nicht beim Partner versichert?
Experte: Familienversicherung ist nur für Ehepartner und Kinder möglich.
Frage: Wer entscheidet, wer drei Stunden am Tag arbeitsfähig ist und wer nicht?
Experte: Die Entscheidung trifft der Amtsarzt der Arbeitsagentur, bei Widerspruch der Rentenversicherungsträger.
Moderator: Wie lange vor Ablauf des Arbeitslosengeldes sollte der Antrag auf ALG II gestellt werden.
Experte: So früh wie möglich, wegen der langen Bearbeitungszeit.
Frage: Was ist denn eine Arbeitsagentur?
Experte: Arbeitsagentur ist die früher Bundesanstalt für Arbeit
Frage: Ich bin querschnittgelähmt und bekomme ausschließlich von meinen Eltern Geld, da sie gut verdienen. Gibt es eine Chance für mich, dies zu ändern?
Experte: Zuwendungen der Eltern gelten als Einkommen.
Frage: Wenn meine Eltern alle Zahlungen einstellen, dann zahlt niemand für mich und ich muss meine Eltern auf Unterhalt verklagen?
Experte: Notfalls, ja.
Frage: Endet die Unterhaltspflicht nicht mit dem 25. Lebensjahr?
Experte: Nein, im Bedarfsfall nach BGB besteht diese immer, nur mit anderen Grenzen.
Frage: Was bedeutet das konkret?
Experte: Bis zum Abschluss der Erstausbildung besteht eine gesteigerte Unterhaltspflicht, dann erfolgt eine andere Berechnung.
Frage: Wie lange darf die erste Ausbildung dauern? Was wenn das Kind schon 18 Semester studiert?
Experte: Die Ausbildungsdauer ist gleich der üblichen Studiendauer, also der Regelstudienzeit.
Frage: Was ändert sich für die Behinderten mit der Rentenreform?
Experte: Hier ändert sich momentan nichts.
Frage: Mein Rollstuhl ist zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres über fünf Monate in Reparatur. Vom Sanitätshaus habe ich einen unangepassten Rollstuhl als Ersatz erhalten. Seitdem habe ich vermehrt Spastiken, Schmerzen, Tonuserhöhungen.
Experte: Bei Rollstühlen muss die Krankenkasse einen gebrauchsfertigen Rollstuhl stellen. Geht der kaputt, muss er ausgetauscht bzw. repariert werden.
Moderator: Was heißt gebrauchsfertig, muss er nur rollen können oder muss er angepasst sein?
Experte: Er muss ständig einsatzfähig sein. Ein Leihrollstuhl ist nur für kurze Zeit gedacht, dann auch unangepasst.
Frage: Was heißt kurze Zeit und wo steht das?
Experte: In den Heilmittelrichtlinien und den Ausführungsbestimmungen der Krankenkasse sowie in den Verträgen mit den Sanitätshäusern.
Frage: Meine Krankenkasse sagte mir, die Rollstuhlreparatur dürfe nicht länger als drei Tage dauern, stimmt das?
Experte: Ein Rollstuhl sollte nach drei bis vier Tagen wieder verfügbar sein, ansonsten muss ein Leihrollstuhl zur Verfügung gestellt werden.
Frage: Wie komme ich an meinen reparierten Rollstuhl? Gibt es so etwas wie eine Gewährleistungspflicht? Kann man das Sanitätshaus auf Therapiekosten verklagen?
Experte: Sicher, bei Fehlern durch das Sanitätshaus. Die Gewährleistungspflicht besteht.
Frage: Was kann ich konkret tun, mein Rollstuhl ist seit Monaten in Reparatur und der Ersatzrollstuhl passt nicht.
Experte: Das Sanitätshaus bei der Krankenkasse in Verzug setzen. Notfalls eine einstweilige Anordnung gegen die Krankenkasse beim Sozialgericht erwirken.
Frage: Wie kann man eine einstweilige Anordnung beantragen?
Experte: Du solltest eine einstweilige Verfügung beim Sozialgericht einholen. Den Antrag zu Protokoll geben oder einen Rechtsanwalt einschalten.
Frage: Wie sieht es mit der pauschalierten Inkontinenzversorgung aus? Werden ab dem 1. Januar 2005 nur noch Pauschalbeträge für die Katheder gezahlt oder bleibt erstmal alles beim Alten?
Experte: Stelle Deine Frage über die Expertenseite per Mail und ich werde Dir brandaktuelle Informationen zusenden.
Frage: Müssen kinderlose Behinderte auch 0,25 Prozent mehr Pflegeversicherung zahlen?
Experte: Ja, auch kinderlose Behinderte müssen Pflegezuschlag zahlen.
Frage: Stimmt es, dass die zehn Euro Praxisgebühr entfallen?
Experte: Nein, nur bei Befreiung von der Zuzahlung.
Moderator: Sollte man jetzt schon eine Zusatzversicherung für Zahnersatz abschließen?
Experte: Nein, es bleibt alles beim Alten.
Moderator: Wird die Zuzahlungsbefreiung für chronisch Kranke automatisch verlängert?
Experte: Die Befreiung gilt immer nur ein Kalenderjahr.
Einwurf: Bei der BEK musste ich nur per Formular bestätigen, dass das Einkommen unverändert ist. Daraufhin wurde wieder 1 Prozent des Einkommens abgebucht, die neue Befreiungskarte 2005 kam gestern.
Frage: Gibt es noch mehr Einschneidungen in der Hilfsmittelversorgung, insbesondere bei Rollstuhlfahrern?
Experte: Es wird neue Richtlinien geben, ich bin bei den Beratungen involviert.
Moderator: Kommt für Rentner wieder eine Nullrunde?
Experte: Ja, die Nullrunde ist beschlossen.
Moderator: Werner, vielen Dank für die Beratung, allen anderen Dank fürs Mitmachen. Einen schönen Abend noch, weitere Fragen an den Experten über die Expertenseite.
Experte: Tschüss, bis zum nächsten Mal.


