Behindertenberatung

06.08.2003
Behindertenberatung IV
"Pflegeversicherung" mit dem Experte Rolf Lohr
Moderator: Guten Abend zusammen, ich freue mich, Euch hier zum Expertenchat »Pflegeversicherung« begrüßen zu können. Zu diesen Themen hat sich unser Experte von STARTRAMPE.NET, Herr Rolf Lohr, zur Verfügung gestellt. Vielleicht stellen Sie sich für unsere neuen User kurz vor, bevor wir beginnen.
Experte: Ich bin 53, verheiratet, Sozialarbeiter und als Rehabilitationsberater freiberuflich tätig.
Frage: Welche Veränderung wird es für die Pflegeversicherung im Rahmen der Gesundheitsreform geben?
Experte: Die Pflegeversicherung ist von der Gesundheitsreform nicht betroffen.
Frage: Heute stand in der »Frankfurter Rundschau«, dass die Grünen die Pflegeversicherung abschaffen wollen.
Experte: Das ist lediglich ein Diskussionsvorschlag.
Frage: Wo liegen die Einkommensgrenzen? Ist der Versicherungsanspruch vom Einkommen unabhängig?
Experte: Ja, der Versicherungsanspruch ist Einkommensunabhängig.
Frage: Wieso ist Pflegegeld vom Einkommen unabhängig, widerspricht das nicht dem Prinzip des Sozialstaates?
Experte: Das war eben das Besondere an der Pflegeversicherung, sie ist keine Sozialhilfe.
Frage: Mich interessiert die finanzielle Situation der Pflegeversicherung.
Experte: Im Augenblick werden wir durch die Diskussion im Sommerloch alle verunsichert. Die Pflegeversicherung (PV) verfügt zurzeit über zwei Milliarden Euro Guthaben. Jedes Jahr macht die PV ca. 400 Millionen Euro Defizite.
Frage: Warum halten sich viele Gutachter nicht an die Richtlinien zur Bestimmung der Pflegebedürftigkeit?
Experte: Weil diese aus unterschiedlichen Fachgebieten kommen und oft überfordert sind.
Frage: Sie richten sich nicht nach Lebensgewohnheiten. Ich habe immer morgens geduscht und mich abends gewaschen. Der Gutachter fand das nicht nachvollziehbar.
Experte: Entscheidend ist die Gesamtpflegezeit des Tages.
Frage: Wie ist das eigentlich mit den 2500 Euro für die Wohnraumanpassung. Kann ich mein Bad umbauen lassen und dann später eine andere Umbaumaßnahme in einem anderen Bereich machen?
Experte: Eine Umbaumaßnahme betrifft immer die gesamte Anpassung. Wenn sich die gesundheitliche Situation verschlechtert, gibt es einen neuen Anspruch auf Umbaumaßnahmen.
Frage: Was ist, wenn im Schlafzimmer und der Küche Umbaumaßnahmen erforderlich sind, gibt es dann für beides insgesamt 2500 Euro?
Experte: Dann wurde nur ein Teil der Maßnahme als notwendig angesehen.
Frage: Muss ich in den nächsten Jahren, bei steigendem Defizit, mit einer Beitragserhöhung zur PV rechnen?
Experte: Das ist durchaus möglich.
Frage: Ist in Zukunft damit zu rechnen, dass bestimmte Leistungen, ähnlich wie bei der Gesundheitsreform, nicht mehr abgedeckt sind?
Experte: Da kann auch ich nur spekulieren. Fest steht, die PV wird sich verändern.
Moderator: Ist schon beschlossen, dass die Pflegekasse zukünftig mehr zahlt?
Experte: Es ist ganz bestimmt nicht davon auszugehen, dass mehr gezahlt wird. Eher verringern sich die Leistungen.
Moderator: Zahlt die Pflegeversicherung auch Zuschüsse zur Umfeldsteuerung?
Experte: Nein, das ist eine Leistung der Krankenkasse. Die Pflegekasse zahlt nur Hilfsmittel, die der Erleichterung der Pflege dienen.
Frage: Die Zahlung von Pflegegeldern läuft über die Krankenkasse. Wie ist das bei den privat Versicherten?
Experte: Die Pflegekasse ist ein selbstständiger Zweig der Krankenkassen und nur aus praktischen Gründen mit diesen unter einem gemeinsamen Dach. Bei privaten Krankenkassen ist das ebenso.
Frage: Wenn man keine Pflegeeinstufung hat, kann man dann nicht mehr ins Krankenhaus?
Experte: Der Krankenhausaufenthalt hat mit der Pflegestufe überhaupt nichts zu tun.
Frage: Ich habe gehört, ohne Pflegestufe kein Pflegebett. Das Bett müsse privat gezahlt werden.
Experte: Ja, die Pflegekasse zahlt auch, wenn die Selbstständigkeit erhöht wird. Das kann aber auch zum Eigentor werden. Ein Pflegebett kann von der Krankenkasse auch übernommen werden, wenn keine Pflegestufe vorliegt.
Einwurf: Meine Krankenversicherung sieht das anders. So lange ich in keiner Pflegestufe bin, soll ich auch in einem normalen Bett schlafen können.
Experte: Wenn ein behindertengerechtes Bett die Abhängigkeit von der Pflege verhindert, zahlt die Krankenkasse in jedem Fall.
Frage: Wo kann man die Kriterien für die Einstufung einsehen?
Experte: Die Richtlinien für die Einstufung kann man beim Verlag der gesetzlichen Krankenversicherung in Bonn kaufen oder aus dem Internet herunterladen.
Einwurf: Vom Selbsthilfeverband für Inkontinenz weiß ich, dass es Produkte ohne Zuzahlung gibt. Von Apotheke zu Apotheke ist das mit der Zuzahlung verschieden.
Experte: Inkontinenzartikel sollte man direkt vom Hersteller bestellen. Der Sanitätsfachhandel verdient daran erheblich.
Einwurf: Es gibt einen Inkontinenzversand, da zahlt man nie etwas drauf (Medi Markt und die Tel.-Nr. ist 0800 633 47 43, Postversand und Dauerrezept möglich).
Experte: Zum Beispiel die Medical sowie die Manfred Sauer GmbH.
Frage: Wie sieht es mit der Pflegeversicherung im EU-Ausland aus. Ich lebe in Spanien und beziehe Pflegegeld. Alle sechs Monate habe ich eine Begutachtung durch den Pflegedienst. Kann die Pflegeversicherung sich sträuben?
Experte: Für private Pflege und den Bezug von Geldleistung sehe ich kein Problem. Im Ausland zahlt die Pflegekasse bis zu sechs Wochen Sachleistungen.
Frage: Laut einer Seniorenresidenz vor Ort geht es auch länger mit Sachleistungen.
Experte: Ein Pflegedienst muss mit der Pflegekasse einen Vertrag abschließen. Das setzt eine Zulassung voraus, die ein Pflegedienst im Ausland nicht bekommen kann.
Moderator: Ich will auf das Arbeitgebermodell umsteigen, die Grundpflege aber weiterhin von einem Pflegedienst machen lassen. Zahlt die Pflegekasse in voller Höhe weiter?
Experte: Die Grundpflege kann weiter bezogen werden.
Frage: Kann man auch zurückgestuft werden und wenn ja, aus welchem Grund?
Experte: Wenn die gesundheitliche Situation sich verbessert, zum Beispiel durch mehr Selbstständigkeit, kann man zurückgestuft werden.
Moderator: Kann das Sozialamt einen Antrag auf Kostenübernahme für das Arbeitgebermodell auch ablehnen?
Experte: Das Arbeitgebermodell ist eine Kann-Leistung des Sozialamtes.
Frage: Warum gibt es Fälle, in denen keine Nachbegutachtung mehr gemacht wird, es ist doch gesetzlich vorgeschrieben? Zum Beispiel bei mir, ich leide an einer degenerativen Nervenerkrankung oder bei einem Mann mit Spastik seit der Geburt.
Experte: Manche Pflegedienste übernehmen die Nachbegutachtung im Auftrag der Pflegekasse, aber immer mit dem Einverständnis des behinderten Menschen. Die Nachbegutachtungen haben auch den Sinn festzustellen, ob die Pflege durch weitere Hilfsmittel oder andere Maßnahmen erleichtert werden kann. Der Medizinische Dienst macht dies nur, wenn es sich um Krankheiten oder Behinderungen handelt, die progressiv sind oder sich aus anderen Gründen verändern.
Moderator: Vielen Dank für Euer Mitmachen, besonders an Rolf, der sich uns zur Verfügung gestellt hat. Wenn keine Fragen mehr bestehen, beende ich hier diesen Chat. Schönen Abend noch und bis zum nächsten Mal, wenn Ihr mögt!

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