Behindertenberatung

CHAT DOKU | 08.08.2001
Behindertenberatung III
"Arbeitsrecht und Rentenreform" mit dem Experte Rolf Lohr
Moderator: Ich freue mich, Euch hier zum Expertenchat »Arbeitsrecht und Rentenreform« begrüßen zu können. Als Experte zu diesen Themen hat sich freundlicherweise Herr Rolf Lohr zur Verfügung gestellt. Vielleicht ist Herr Lohr so nett und stellt sich uns kurz vor, bevor wir mit den Fragen beginnen.
Experte: Ich bin 51, Sozialarbeiter (Rehabilitationsberater) und freiberuflich tätig.
Moderator: Vielen Dank Herr Lohr, beginnen wir mit dem Thema Arbeitsrecht. Gibt es Unterschiede bei den Probezeiten für behinderte bzw. nichtbehinderte Arbeitnehmer?
Experte: Für behinderte Arbeitnehmer gilt die gleiche Probezeit. In der Regel 6 Monate.
Moderator: Kann ein Arbeitgeber bei Veränderung am Arbeitsplatz immer mal wieder Fördermittel beantragen oder gibt es da eine Obergrenze pro Arbeitnehmer?
Experte: Die Fördermittel der Arbeitgeber beziehen sich auf Lohnkostenzuschüsse. Die behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes wird vom Behinderten beantragt.
Frage: Wie sieht es mit Fehlzeiten während der Probezeit aus?
Experte: Bei Krankheit nach ärztlichem Attest haben Fehlzeiten keine negativen Auswirkungen, sind aber psychologisch denkbar ungünstig.
Moderator: Ist das so zu verstehen, dass bei Krankheit dann schnell der Stempel »anfälliger« aufgedrückt wird? Also, nicht so belastbar wie ein nichtbehinderter Arbeitnehmer?
Experte: Genauso ist es zu verstehen.
Moderator: Damit sollte ein Arbeitgeber eigentlich rechnen und etwas kulanter reagieren.
Experte: Der Arbeitgeber hofft, dass der behinderte Mitarbeiter die gleiche Leistung bringt wie ein nichtbehinderter. Längere Krankheit in der Probezeit signalisiert ihm, dass dies nicht so ist.
Frage: Ab wieviel Arbeitnehmern ist das prozentuale Einstellen von Schwerbehinderten vorgegeben?
Experte: Der Arbeitgeber muß mindestens 20 Beschäftigte haben. Dann muß er einen Arbeitsplatz mit einem Schwerbehinderten besetzen.
Moderator: Die meisten zahlen aber lieber die Abgabe.
Experte: Weil die Abgabe noch so niedrig ist, dass der Anreiz für Arbeitgeber zu gering ist.
Moderator: Das denke ich auch, die Abgabe müsste drastisch vom Gesetzgeber erhöht werden
Experte: Auf der anderen Seite wissen aber leider die wenigsten Arbeitgeber, wieviele Vergünstigungen sie durch die Einstellung eines behinderten Menschen haben.
Frage: Gibt es, je nach Größe des Betriebes, ein Minimum in der Höhe des GdB?
Experte: Schwerbehindert ist derjenige, der mindestens 50 % GdB hat. Die Anzahl der schwerbehinderten Mitarbeiter, die eingestellt werden müssen, staffelt sich nach der Anzahl der gesamten Belegschaft. Die Prozentzahl der einzustellenden Schwerbehinderten bleibt gleich, aber die Höhe der Ausgleichsabgabe steigt mit der Anzahl der Mitarbeiter und den dann nicht belegten Arbeitsplätzen für Behinderte.
Frage: Die Vergünstigungen sind aber nur auf einen bestimmten Zeitraum gegeben. Ein Junger, Kranker und evtl. Schwerbehinderter ist dann doch für den Betrieb auf Lebenszeit zu tragen. Möglicherweise bis zur Rente, ist da nicht schon der Fehler, zu wenig zu leisten?
Experte: Es ist ein Vorurteil, wenn man meint, dass behinderte Menschen häufiger krank sind als nichtbehinderte Arbeitnehmer. Die Statistik besagt das Gegenteil. Hinzu kommt, dass Behinderte in der Regel viel stärker motiviert sind. Wobei auch hier gilt: Die Ausnahme bestimmt die Regel.
Einwurf: Das mag in vielen Fällen stimmen, ich glaube auch, dass ausschließlich Menschen mit chronischen Erkrankungen extremer benachteiligt sind, als z. B. motorisch Gehandicapte mit ansonsten normaler Gesundheit. Für diese Arbeitnehmergruppe ist es noch schwieriger, überhaupt eine reelle Chance zu bekommen und eine Probezeit zu überstehen, wenn Fehlzeiten da sind.
Moderator: Ich persönlich finde, dass bei öffentlichen Einrichtungen viele Stellen mit Behinderten besetzt werden müssten.
Experte: Gerade die Öffentlichen Arbeitgeber haben das größte Defizit bzgl. der Einstellung Behinderter.
Frage: Warum haben von Geburt an behinderte Menschen, die nicht arbeitsfähig sind, keine Möglichkeit eine Rente zu beziehen? Müssen diese Leute immer von der Sozialhilfe abhängig bleiben?
Experte: Einen Anspruch auf Rente hat nur derjenige, der vorher Rentenversicherungsbeiträge gezahlt hat. Wenn dem nicht so ist, bleibt als Existenzminimum nur die Sozialhilfe.
Frage: Gibt es tatsächlich Unterschiede zwischen Menschen, die nach der Lehre verunglückt sind, und Menschen, die von Geburt behindert sind und ebenfalls eine Lehre gemacht haben?
Experte: Das ist nur bedingt richtig. Derjenige, der von Geburt an behindert ist, hat unter Beweis gestellt, dass er trotz seiner Behinderung erwerbsfähig ist. Auch er bekommt eine Erwerbsminderungsrente, wenn eine Verschlimmerung oder ein neuer Versicherungsfall eingetreten ist, beispielsweise eine andere Erkrankung.
Einwurf: Ich bekomme keine Rente, obwohl ich nach der Ausbildung erwerbsunfähig wurde, krankheitsbedingt.
Experte: Wahrscheinlich bezieht sich diese Krankheit auf das »eingebrachte« Leiden. Es muß ein neuer Versicherungsfall eintreten, Herzinfarkt oder Ähnliches.
Moderator: Wenn sich das Krankheitsbild selbst verschlechtert, zählt das nicht? Ich meine bei angeborener Behinderung?
Experte: Nur eine extreme Verschlechterung, die nach vertrauensärztlichen Gutachten eine weitere Beschäftigung unmöglich macht. Sehr schwer durchzubekommen.
Frage: Jemand, der nach der Lehre verunglückt, »bringt ein Leiden neu ein« und erhält eine Rente?
Experte: So ist es. Entscheidend ist die Ursache der Verschlechterung.
Frage: Meines Wissens nach mußte man früher mindestens fünf Jahre gearbeitet haben, um eine EU-Rente zu beziehen, ist dies noch der Fall?
Experte: Im Prinzip gelten die fünf Jahre immer noch, aber es gibt auch sogenannte »fiktive Wartezeiten«. Wer innerhalb von sechs Jahren nach Beendigung einer Ausbildung erwerbsunfähig wird und in den 24 Monaten vor Eintritt des Versicherungsfalls mindestens zwölf Monate Beiträge gezahlt hat, hat einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente (§ 58 SGB VI). Dazu zählt auch eine Schulausbildung.
Frage: Wo liegt der Unterschied zur Erwerbsunfähigkesrente?
Experte: Lediglich ein anderer Begriff. Die Erwerbsunfähigkeitsrente heißt seit dem ersten Januar 2001 Erwerbsminderungsrente.
Einwurf: Aus meiner Sicht ist das alles sehr ungerecht.
Experte: Entweder, die fiktive Wartezeit wurde erfüllt, oder es war ein Arbeits- bzw. Wegeunfall, und man bezieht Rente von der gesetzlichen Unfallversicherung, der Berufsgenossenschaft.
Moderator: Wird für die Schulzeit ein bestimmter Zeitraum bei der Rente anerkannt?
Experte: Nein, Schulzeit gilt nicht als Beitragszeit. Lediglich der spätere Besuch als Erwachsener z. B. eines Abendgymnasiums gilt als Ausfallzeit und ist rentensteigernd ohne Berufstätigkeit.
Frage: Wird die Rente auf Zeit nach dem neuen Gesetz angepaßt, oder läuft das alte Gesetz für die EU-Rentner so weiter?
Einwurf: Berufsunfähig heißt, im erlernten Beruf nicht mehr arbeiten zu können. Erwerbsunfähig heißt, überhaupt nicht arbeiten zu können.
Experte: Erwerbsunfähig ist derjenige, der nicht mehr als drei Stunden täglich arbeiten kann.
Frage: Widerspricht das nicht der 630 DM Regelung bei EU-Rentnern?
Experte: Nein, denn wer täglich mehr als drei Stunden arbeitet, wird auch mehr als 630 DM verdienen.
Moderator: Bei einigen sind die Renten sicher sehr gering, wie sieht es mit einem Zuverdienst aus? Bleibt den Leuten dann nur der Gang zum Sozialamt?
Experte: Bei vollen Erwerbsminderungsrenten dürfen nur 630 DM hinzuverdient werden. Seit Januar 2001 gibt es die gestaffelte Erwerbsminderungsrente, die sich nach dem verbliebenen Leistungsvermögen rechnet. Bei Bezug dieser Rente kann der Hinzuverdienst höher sein. Vergleichbar mit der früheren Berufsunfähigkeitsrente. Reicht die volle Erwerbsunfähigkeitsrente nicht zum Lebensunterhalt, zahlt das Sozialamt ergänzende Hilfe.
Einwurf: Stimmt nicht, bei mir wurde es abgelehnt.
Experte: Jeder Deutsche hat das Recht auf ein bestimmtes Existenzminimum. Ist dieses Existenzminimum durch die Erwerbsminderungsrente nicht abgedeckt, muss das Sozialamt ergänzende Hilfe leisten.
Frage: Wie hoch ist das Existenzminimum?
Experte: Das Existenzminimum hängt vom Einzelfall ab und setzt sich zusammen aus einem Regelsatz von durchschnittlich 560 DM zuzüglich Kaltmiete und feste monatlichen Kosten für Versicherungen, die nicht der Vermögensbildung dienen. Außerdem gibt es diverse Mehrfachbedarfszuschläge für Beruftätige usw. Jedes Familienmitglied bekommt ebenfalls einen Regelsatz von 80 Prozent der 560 DM.
Moderator: Ein Behinderter darf nicht mit einer privaten Versicherung fürs Alter vorsorgen? Der Staat würde doch auch Gelder einsparen.
Experte: Kein Sozialhilfeempfänger darf größere Bargeldbeträge als Ersparnis haben. Maximal 4500 DM. Für Schwerbehinderte ist der Betrag bei 8500 DM. Kapitallebensversicherugen sind nicht gestattet.
Einwurf: Bislang war es so, dass bei Erhalt der EU-Rente bzw. Bekanntwerden der Erkrankung keine Rentenzusatzversicherung bzw. Lebensversicherung abgeschlossen werden konnte.
Experte: Natürlich kannst Du eine Lebensversicherung abschließen, allerdings mit Risikozuschlag, das rechnet sich in keinem Fall. Um im Todesfall abgesichert zu sein, empfiehlt sich der Abschluss einer Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung, mit geringen Beiträgen.
Frage: Wie ist das bei teilweiser BU-Rente?
Experte: Seit Januar 2001 gibt es nur teilweise Erwerbsminderungsrente.
Einwurf: Ich habe, nachdem ich behindert wurde, zwei Rentenversicherungen abgeschlossen.
Experte: Private Rentenversicherung oder Lebensversicherung?
Einwurf: Rentenversicherung
Experte: Ich kann mir nicht vorstellen, dass es sich um Rentenversicherungen handelt.
Einwurf: Cosmosdirekt und bei der Viktoriaversicherung.
Einwurf: Wenn man der Versicherung keine richtigen Angaben gemacht hat, bekommt man nur die Beiträge und Zinsen erstattet.
Experte: Der Vertrag kann völlig annulliert werden. Zinsen werden auf keinen Fall erstattet. Bist Du schwerbehindert?
Einwurf: Ja, 100%
Experte: Ich habe gerade gehört, dass auch andere Behinderte eine Lebensversicherung mit Rentenumwandlung zu normalen Konditionen abgeschlossen haben. Das kann ich mir zwar nicht erklären, was sich bei den Versicherungen geändert hat, aber offensichtlich bin ich nicht korrekt informiert.
Frage: Wie hoch ist die Rente bei einer Arbeit bis drei Stunden täglich, und hat man Einfluss, wie man eingestuft wird?
Experte: Das richtet sich nach dem vertrauensärztlichen Gutachten.
Frage: Was ist bei der neuen Rentenreform zu beachten?
Experte: Für Behinderte lediglich die Vorschriften der Erwerbsminderungsrente und des Hinzuverdienstes.
Frage: Wenn man nach dem alten gesetzlichen EU-Recht berentet ist, macht es da noch Sinn, einen ernsthaften Arbeitsversuch zu starten? Es ist doch sicherlich bei erneutem Ausfall schwieriger, als vor zwei Jahren, wieder soziale Absicherung zu bekommen.
Experte: Nur dann, wenn der Verdienst deutlich höher als die Rente ist und nicht damit zu rechnen ist, dass die Tätigkeit schon bald wieder aufgegeben werden muss.
Frage: Nach dem neuen Riester-Modell können nur Leute, die im Arbeitsverhältnis stehen, den Zuschuss bekommen, oder gibt es eine Möglichkeit für Rentner?
Experte: Nach meiner Kenntnis nur für Leute, die im Arbeitsverhältnis stehen.
Frage: Was bedeutet denn genau die Grundversicherung von Riester?
Experte: Da diese Problematik neu in das Recht eingeführt wurde und sehr kompliziert ist, möchte ich hierzu keine verbindliche, weil möglicherweise falsche, Aussage machen. Ich muß mich selbst erst in die komplizierten Vorschriften einlesen.
Moderator: Weitergehende Fragen könnt Ihr auch direkt an Herrn Lohr mailen: rolf.lohr@startrampe.net. Wir sollten dann zum Ende kommen. Vielen Dank Herr Lohr für Ihre Anwesenheit heute hier bei uns und der Beantwortung der Fragen. Danke an alle Teilnehmer.
Experte: Danke für die Aufmerksamkeit und die nette Verabschiedung. Auf Wiedersehen.


