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Behindertenberatung

Behindertenberatung

CHAT DOKU | 19.04.2000

Behindertenberatung II

 

Experte Rolf Lohr

Frage: Herr Lohr, bitte stellen Sie sich nochmals kurz vor!
Experte: Mein Name ist Rolf Lohr, ich bin Sozialarbeiter (Rehabilitationsberater), zur Zeit freier Mitarbeiter in einer Beratungsstelle für behinderte Menschen.

Frage: Unser erstes Thema befaßt sich mit Wohnraumanpassung sowie der Finanzierung und Durchführung. Haben Banken Sozialtarife für Schwerstbehinderte zur Finanzierung von Wohnraumanpassung?
Experte: Nein, die Finanzierung zur Wohnraumanpassung erfolgt über unterschiedliche Kostenträger.

Frage: Da ich in Pflegestufe 2 bin, wurde nur der Umbau vom Badezimmer finanziert. Nun soll ich in PS1 kommen - kann ich die Kosten für den Umbau der Küche nachreichen?
Experte: Die Pflegekasse zahlt für eine behindertengerechte Anpassung der Wohnung maximal 5.000 DM. Diese Summe wird erneut gezahlt, wenn aufgrund der Verschlimmerung der Behinderung eine erneute Umbaumaßnahme erforderlich ist. Die Kosten für die Küche werden also nur übernommen, wenn der Umbau wegen der Behinderung notwendig wurde.

Frage: Pro Raum?
Experte: Nicht pro Raum, sondern pro Umbaumaßnahme

Frage: Kann man sich bei einem Umzug noch mal die Wohnraumanpassung bezahlen lassen?
Experte: Ein neues Wohnumfeld begründet einen neuen Anspruch, wenn der Umzug aus behinderungsbedingten Gründen notwendig war.

Frage: Was kann man tun, wenn man in einer Mietwohnung lebt und dort nichts umbauen darf, weil der Vermieter dagegen ist?
Experte: Der Vermieter kann nicht gezwungen werden, einem Umbau zuzustimmen, hier kann nur an sein soziales Gewissen appelliert werden.

Frage: Die Kosten wurden abgelehnt mit der Begründung, jemand mit PS2 kann keine behindertengerechte Küche nutzen - nur jemand mit PS1 - nun soll ich in PS1 kommen. Deshalb frag ich.
Experte: Die Begründung, daß jemand in PS2 keine Küche nutzen kann, ist abenteuerlich und für mich nicht nachvollziehbar. Da die Pflegekasse in Deinem Fall aber so entschieden hat, würde ich sie jetzt mit ihren eigenen Argumenten festnageln und auf Kostenübernahme für den Umbau der Küche bestehen.

Frage: Nachträglich? Ich denke, eine nachträgliche Beantragung ist grundsätzlich ausgeschlossen?
Experte: Nachträgliche Beantragung ist grundsätzlich ausgeschlossen, völlig richtig! In diesem Fall aber hat die Pflegekasse durch ihre eigene Argumentation zumindest die Möglichkeit gegeben, den nachträglichen Anspruch durchzusetzen. Nochmals grundsätzlich: Zuschüsse von Kostenträgern gibt es immer nur dann, wenn der entsprechende Antrag VOR Beginn der Maßnahme gestellt wurde. (Das gilt für Kauf und Umbau.) Insofern handelt es sich bei dem Fragenden um eine Ausnahme. Gleichwohl wird die Bewilligung schwer durchzusetzen sein.

Frage: Ich möchte in naher Zukunft eine Eigentumswohnung kaufen. Kann man diese dann mit dem Zuschuß umbauen lassen?
Experte: Unter anderem mit dem Zuschuß von der Pflegekassse. Unter Umständen gibt es aber weitere Kostenträger: Träger der beruflichen Reha, Wohnungsbaukreditanstalt usw.

Frage: Unter anderem? Wo erfahre ich alles?
Experte: Z.B. bei einem Fachanwalt für Sozialrecht oder einem Rehaberater bei der Krankenkasse (wenn er gut ist).

Frage: Das heißt, ich muß vor dem Kauf die Anträge stellen?
Antwort einer Chatterin: Ja. Kostenvoranschläge bzw. Angebote einholen! Antrag stellen und Angebote beifügen.

Frage: Wie soll das gehen? Ich besitze ja dann noch keine Wohnung und kann gar nicht beurteilen, was ich brauche.
Antwort einer Chatterin: Wenn Du die Wohnung hast, mußt Du eben loslegen! Und dann aber richtig!

Frage: Also vor dem Kauf alle Anträge stellen?
Experte: Unbedingt!

Frage: Wie lange vorher?
Experte: Das ist völlig gleichgültig. Wichtig ist nur, VOR dem Kauf oder vor der Maßnahme. Die Anträge werden nicht ungültig.

Frage: Das zweite Thema ist Organisation und Finanzierung von Pflege und Assistenz. In Hamburg ist das Sozialamt bereit, den Equivalenzbetrag eines Heimplatzes zu zahlen. Beruht dies auf gesetzlichen Bestimmungen, oder ist das Willkür?
Experte: Das ist eine behördeninterne Bestimmung, die so in anderen Bundesländern nicht gehandhabt wird.

Frage: Ich finanziere meine Pflege privat und bin vertraglich so gebunden, daß ich nie von Geld auf Sachleistung umstellen kann. Wenn ich nun eine eigene Wohnung kaufe, kann ich auch 3. Personen über Geldleistung beauftragen? Oder gilt das nur für Familienmitglieder? Also: Kann ich auch Nichtfamilienmitglieder bezahlen mit der Geldleistung, auch völlig Fremde?
Experte: Die Geldleistung ist für eine selbstbeschaffte Pflegekraft zu verwenden. Das können Familienmitglieder, Freunde oder Nachbarn sein.

Frage: Ich habe die Pflegestufe 2 und hätte sehr gerne eine Haushaltshilfe! Wie kann ich da drankommen?
Experte: Die Kosten für eine Haushaltshilfe würde ich im Rahmen der Eingliederungshilfe beim Sozialamt beantragen.

Frage: Welche Kriterien muß man erfüllen, um 24h Pflege zu kriegen? Gibt es dazu noch das Arbeitgebermodell, und wie beantragt man das? Können Eltern zur Finanzierung hinzugezogen werden?
Experte: Sie müssen 24 Stunden in allen Bereichen des täglichen Lebens auf Fremdhilfe angewiesen sein. Das Arbeitgebermodell wird nicht in allen Bundesländern durchgeführt. Beantragt werden muß es immer beim Sozialamt. Angehörige werden bei Kosten für die Pflege in der Regel nicht herangezogen, wenn der Antragsteller volljährig ist und ein eigenes Einkommen hat (z.B. Rente).

Frage: Mein Vater soll aber seine Vermögensverhältnisse angeben und weigert sich. Ich habe kein eigenes Einkommen.
Experte: Er kann gezwungen werden, die Angaben zu machen.

Frage: Warum, wenn er nichts zahlen muß?
Experte: Er muß z. B. zahlen, wenn es sich um ein minderjähriges Kind handelt oder das Kind bei ihm lebt und kein eigenes Einkommen hat.

Frage: Ich bin volljährig und will zu Hause ausziehen.
Experte: Die Heranziehung des Vaters bleibt wahrscheinlich, weil kein eigenes Einkommen nachzuweisen ist. Dieser Problemkreis ist außerordentlich kompliziert und wird bis jetzt noch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gesehen.

Frage: Meine Eltern wollen nicht, daß ich bei ihnen ausziehe und weigern sich zu zahlen. Ich möchte nach München (Bayern) ziehen, wie sieht es da aus?
Experte: Wenn du volljährig bist, ist es Deine Entscheidung, wo und wie du lebst!

Frage: Toll, und wie stell ich das an, wenn Vater auf stur schaltet?
Antwort einer Chatterin: Dann mußt DU, so Du kein eigenes Einkommen hast, Sozialhilfe beantragen, die holen sich dann vom Vater wieder, so dieser zahlungsfähig ist.

Frage: Widerspricht es nicht dem Gleichheitsgrundsatz, in einigen Bundesländern das Arbeitgebermodell nicht zuzulassen, gilt ein Umzug wegen des Arbeitgebermodells als behinderungsbedingter Umzug, um die Wohnraumanpassung neu zu beantragen?
Experte: Die Frage, ob es dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht, ist interessant und müßte vielleicht einmal gerichtlich geklärt werden. Ein Umzug wegen dieses Modells ist mit Sicherheit kein behinderungsbedingter Grund. Aber natürlich steht es jedem frei, in ein anderes Bundesland zu ziehen.

Frage: Kann man über Geldleistung völlig Fremde mit der Pflege beauftragen? Wie sieht es aus z. B. in einer Wohngemeinschaft, kann man sich z. B. Zivis teilen für die Nachtpflege? Ich brauche nur einmal Hilfe nachts.
Experte: Natürlich können völlig fremde Menschen mit der Geldleistung bezahlt werden. Es handelt sich ja um eine selbstbeschaffte Pflegekraft, die dem Kostenträger nicht bekannt sein muß.

Frage: Ist es möglich, Pflege zu teilen? Damit könnte man doch Pflegekosten sparen. Kann man sich z.B. einen Zivi zur Pflege teilen?
Experte: Das ist selbstverständlich möglich. Mehrere Pflegededürftige können sich z. B. im Rahmen einer WG zusammentun und sich die Kosten für die Pflegeperson teilen. Einzelheiten müssen mit dem Kostenträger ausgehandelt werden.

Frage: Mach das mal den Ämtern klar, bei einer Rund-um-die-Uhr-Pflege von ca. DM 20.000 monatlich. Ich mußte lange dafür kämpfen, auch gegen die Stadt, vorm Verwaltungsgericht.
Experte: Es ist völlig klar, daß eine häusliche Betreuung, die teurer ist als ein Heimaufenthalt, nur mit guten Argumenten durchzusetzen ist. Über diese Kämpfe könnte ich Romane schreiben.

Frage: Das Sozialamt will mich ins Heim stecken, wenn ich nicht mehr bei meinen Eltern wohnen möchte.
Experte: Wenn du studierst und demnächst eventuell berufstätig bist, volljährig und im Vollbesitz deiner geistigen Kräfte, welche rechtlichen Möglichkeiten sollte das Sozialamt haben, dich unter diesen Umständen in ein Heim zu zwingen? Undenkbar!
Antwort der Chatterin: Ich bin zu teuer, ganz einfach.

Frage: Ist eine Heimunterbringung günstiger, dann heißt es so schön (in unserer Stadt ist es so), keine Arbeit keine Wohnung. Wenn man Arbeit hat, gehen die Türen auf, vorher nicht, der Rest ist Augenwischerei.
Experte: Es ist richtig, daß ein berufstätiger Behinderter wesentlich mehr Vergünstigungen hat als ein nicht berufstätiger.

Frage: Nichtberufstätig rauszukommen ist sehr schwierig, oder nicht? (Aus dem Heim in die eigene Wohnung)
Experte: Mir sind Menschen bekannt, die ohne Nachweis einer Berufstätigkeit aus einem Heim in eine eigene Wohnung gezogen sind.

Frage: Es sind sehr wenige, die das schaffen.
Experte: Das ist nicht ganz richtig.
Antwort des Chatters: Ich weiß, auf dem Papier.

Frage: Gilt eine Haushaltshilfe auch als Pflege? Sprich: Muß ich in einer Pflegestufe sein, um dafür Geld beantragen zu können?
Experte: Haushaltshilfe ist keine Leistung der Pflegekasse.

Frage: Gibt es dafür eine andere Möglichkeit?
Experte: Über das Sozialamt!

Frage: Gab es nicht letztes Jahr ein Grundsatzurteil, daß Krankenkassen in manchen Fällen Pflege als Behandlungspflege bezahlen müssen?
Experte: Behandlungspflege ist immer eine medizinische Handlung (z.B. Katheterisieren). Nie aber die Grundpflege!

 

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