Behindertenberatung

CHAT DOKU | 06.10.1999
Behindertenberatung
Experte Rolf Lohr
Frage: Herr Lohr, bitte stellen Sie sich doch einmal kurz vor!
Experte: Mein Name ist Rolf Lohr, ich bin 49 Jahre alt und Sozialpädagoge.
Frage: Kann ich mir die Beratung wie peer counseling vorstellen?
Experte: Nein. Ich berate professionell aus Kenntnis der Gesetze
Frage: Was heißt eigentlich peer counselling?
Experte: (peer=gleichgesinnt, counselling=Beratung)
Beim peer counselling berät ein Betroffener andere Betroffene aufgrund eigener Erfahrungen.
Frage: In welcher Organisation arbeiten Sie als Behindertenberater?
Experte: Ich bin Rehabiltationsberater und seit zwanzig Jahren in diesem Bereich berufstätig - zur Zeit freiberuflich.
Frage: Wie kann ich mir das vorstellen?
Experte: Ich arbeite unter anderem im Beratungszentrum für technische Hilfen und Wohnraumanpassung in Hamburg, früher zehn Jahre im Querschnittgelähmtenzentrum Boberg.
Frage: Wenn ich z.B. als Betroffener auf sie zukomme und Fragen bezüglich Wohnraumanpassung habe, können Sie mir da weiterhelfen?
Experte: Ja, hinsichtlich der Finanzierung.
Frage: Was sind die Vorteile einer Festanstellung für einen Schwerstbehinderten?
Experte: Der Schwerbehinderte kann alle Vergünstigungen für Schwerbehinderte Arbeitnehmer in Anspruch nehmen, z.B. Steuervergünstigungen, technische Hilfen am Arbeitsplatz, Kraftfahrzeughilfe usw.
Frage: Ist dazu Vollzeitanstellung vonnöten?
Experte: Nein, auch Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch.
Frage: Gibt es auch Vorteile für den Arbeitgeber und wenn ja, wie drücken sich die Vorteile in Zahlen aus?
Experte: Der Arbeitgeber kann unter anderem für eine gewisse Zeit einen Teil des Gehaltes erstattet bekommen. Außerdem werden alle Kosten für die Arbeitsplatzgestaltung übernommen. Eine differenzierte Antwort ist nur bei Kenntnis des Einzelfalles möglich.
Frage: Gilt dies auch für Beschäftigte auf 630-Mark-Basis?
Experte: Die oben genannten Vorteile gelten für die 630 DM Jobs nicht, auch Kosten für eine Kraftfahrzeughilfe werden in diesem Fall nicht übernommen.
Frage: Gelten die Vorteile auch für befristet Beschäftigte?
Experte: Besser ist, einen Arbeitsvertrag ohne Befristung zu haben, weil das Ziel der Rehabilitation die dauerhafte Eingliederung in das Arbeitsleben sein soll.
Frage: Viele Arbeitgeber stellen ja überhaupt keine Mitarbeiter mit Schwerbehinderten-Ausweis mehr an!
Experte: Leider haben viele Arbeitgeber nur unzureichende Kenntnis über die Vor- und Nachteile der Einstellung Schwerbehinderter und gehen deshalb lieber den bequemen Weg.
Frage: Wie bringt man denn den Arbeitgebern diese Kenntnisse bei - und wie kann man erreichen, daß sie nicht nur die Nachteile wie z.B. besonderen Kündigungsschutz sehen?
Experte: Durch Aufklärung, durch das Arbeitsamt und am besten durch Überzeugungsarbeit der Schwerbehinderten selbst.
Frage: Das größte Problem für den Arbeitgeber ist der Kündigungsschutz!
Experte: Leider wissen die Arbeitgeber oft nicht, daß einem Schwerbehinderten aus betriebsbedingten Gründen und bei eindeutigem Fehlverhalten sehr wohl gekündigt werden kann.
Frage: Wie soll ein Behinderter Überzeugungsarbeit leisten? Mit mehr Leistung? (Kommt oft nicht dazu, weil vorher aussortiert!)
Experte: Mit Überzeugungsarbeit meine ich im wesentlichen den Abbau von Vorurteilen durch ein persönliches Gespräch. Daß Schwerbehinderte häufig motivierter sind als andere Arbeitnehmer, ist im übrigen bekannt.
Frage: Die einzigen die sich in etwa an die Einstellungsquote halten, sind Verwaltungen, in meinem Bereich zumindest!
Experte: Trotzdem erfüllt auch der Öffentliche Dienst nicht die Einstellungsquote
Frage: Gelten für Schwerstbehinderte auch Probezeiten? Wenn ja, wie lange?
Experte: Der Schwerbehinderte hat die gleichen Probezeiten wie jeder andere Arbeitnehmer
Frage: Angenommen, man wird 100. Wird die BG-Rente bis dahin uneingeschränkt weitergezahlt?
Experte: Ja
Frage: Gibt es außer dem Arbeitsamt andere Institutionen, an die sich ein Betroffener wenden kann bezüglich Berufssuche?
Experte: Die Hauptfürsorgestelle und der Rentenversicherungsträger.
Frage: Welche staatlichen Zuschüsse bekomme ich, wenn ich meine Wohnung rolligerecht umbauen lasse?
Experte: In der Regel gibt es von der Wohnungsbaukreditanstalt des jeweiligen Bundeslandes einen Zuschuß bzw. ein Darlehen, immer aber gibt es 5000 DM von der Pflegeversicherung, wenn man als Schwerbehinderter eingruppiert ist.
Frage: Egal, welche Pflegestufe?
Experte: Ja.
Frage: Ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich?
Experte: Ja.
Frage: Gibt es staatliche behindertengerechte Wohnungen?
Experte: Ja, in Hamburg und in Köln jedenfalls. Ich bin sicher, daß es in jeder größeren Stadt über das jeweilige Amt für Wohnungswesen entsprechende Wohnungen gibt.
Frage: Und wie kommt man an diese heran?
Experte: Über das Wohnungsamt.
Frage: Muß ich die Zuschüsse vorher beantragen, oder stehen die mir ohne Prüfung zu?
Experte: Vorher beantragen mit Kostenvoranschlag. Anschließend wird vom MDK jemand zur Begutachtung kommen.
Frage: Wie lange dauert das in der Regel bis zur Bewilligung?
Experte: Sehr unterschiedlich, zwischen 4 Wochen und 4 Monaten.
Frage: Wie kann ich Hilfsmittel beantragen?
Experte: Ein Rezept vom behandelnden Arzt besorgen, dann einen Kostenvoranschlag über das Hilfsmittel aus dem Sanitätsfachhandel. Anschließend beides an die Krankenkasse schicken.
Frage: Ich nehme nächstes Jahr ein Jahr unbezahlten Urlaub. Wird meine KV von der LVA übernommen, oder muß ich diese selber tragen?
Experte: Die KV mußt Du selber tragen.
Frage: Ich bin Student, Pflegestufe 3, und wohne nicht mehr bei meinen Eltern- inwiefern hängen Zuschüsse vom Einkommen meiner Eltern ab?
Experte: Die Leistungen der Pflegekassen sind einkommensunabhängig.
Frage: Meine Wohnung entspricht nicht den DIN-Normen für barrierefreies Wohnen der BG, obwohl alles 100%ig auf mich abgestimmt ist. Mir werden deshalb keine Kosten von der BG für Umbauten, Badezimmer, Türöffner etc. erstattet.
Experte: Entscheidend ist, daß die Wohnung den behinderungsbedingten Notwendigkeiten entspricht und nicht der DIN.
Frage: Kann ich bezüglich meiner Ablehnung der Kostenübernahme für Wohnungsumbauten Ihrer Meinung nach noch etwas erreichen? Die Wohnung ist schon umgebaut.
Experte: Eine Kostenübernahme im Nachhinein wird wohl auch vor Gericht kaum eine Chance haben.
Frage: Die Anforderungen an Wohnungen sind doch von Fall zu Fall verschieden. Wieso gibt es da DIN-Normen?
Experte: Die DIN-Normen sind als Richtschnur für behindertengerechtes Bauen zu betrachten und haben den Zweck, möglichst viele behinderungsbedingte Erfordernisse abzudecken. Sie ersetzen nie die Maßnahmen des Einzelfalles. Ist die Wohnung in einem behindertengerechten Zustand, werden Kosten nur für neue Maßnahmen übernommen.
Frage: Werden Stromkosten für Hilfsmittel bezuschußt oder übernommen, z.B. für elektrische Tür-/Fensteröffner, Aufzug?
Experte: Ich weiß, daß Stromkosten für den Elektrorollstuhl übernommen werden. Analog würde ich davon ausgehen, daß auch die Stromkosten für andere Hilfsmittel übernommen werden müssen; ich würde direkt bei der Kasse nachfragen.
Frage: Und was ist mit den Kosten für die Wartung dieser Hilfsmittel?
Experte: Hilfsmittel, die von der Kasse finanziert wurden, werden auch immer auf Kosten der Kasse gewartet und repariert. Das gilt für sämtliche Kostenträger, also z.B. BG, HaF.
Frage: Wie funktioniert das? Kostenvoranschlag?
Experte: Kostenvoranschlag vom Fachhandel.
Frage: Welche pflegerischen Leistungen tragen die Krankenkassen (wie z.B. Katheterisieren)?
Experte: Krankenkassen übernehmen die sog. Behandlungspflege. Also alle med. Leistungen (Spritzen, Dekubituspflege usw.)
Frage: Zahlt die Wohnungsbaukreditanstalt nur nach Beantragung und Bewilligung?
Experte: Ja, auf keinen Fall vor der entsprechenden Bewilligung mit irgendetwas anfangen. Das gilt für alle Kostenträger.
Frage: Welche Kfz-Umbauten werden bezuschußt?
Experte: Alle Umbauten, die aufgrund der Behinderung erforderlich sind.
Frage: Ab 2,5 km zur Arbeit, oder?
Experte: Kfz-Hilfe erhält derjenige, der nicht mehr in der Lage ist, mehr als ca. 300 Meter zu laufen.
Frage: Wo kann man die Zuschüsse beantragen?
Experte: Bei allen REHA-Trägern (wenn berufstätig), sonst beim Sozialamt. Sehr kompliziert beim Sozialamt.
Frage: Die BG will ja jetzt die Kraftfahrzeughilfe, die bisher alle 5 Jahre gewährt wurde, nur noch nach Prüfung des Kfz leisten. Ist das richtig ?
Experte: Die Ersatzbeschaffung durch die Berufsgenossenschaften kann frühestens nach 5 Jahren erfolgen. Alles weitere muß direkt mit der Berufsgenossenschaft geklärt werden.
Frage: Zahlt die BfA nur, wenn man arbeitstätig ist?
Experte: Ja, und wenn man mehr als 15 Jahre Versicherungsbeiträge gezahlt hat.


