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CHATDOKU | 24.05.2006
Elternassistenz
Expertin Kerstin Blochberger
Expertenchat "Elternassistenz" am 24 Mai 2006 mit der Expertin Kerstin Blochberger vom Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern (BbE e.V ), Löhne
Moderatorin: Herzlich willkommen zum Expertenchat "Elternassistenz". Unsere Expertin heute ist Kerstin Blochberger vom Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern e.V. (BbE e.V.) Hallo Kerstin, danke, dass Du heute bei uns bist. Vielleicht kannst Du Dich erst einmal kurz vorstellen und uns erzählen, welchen beruflichen Hintergrund Du hast und welche Aufgaben sich der Verein gestellt hat.
Expertin: Ich bin Sozialpädagogin und Peer-Counselor und selbst behinderte Mutter von zwei Jungen. Der BbE e.V. hat sich vor sieben Jahren gegründet und möchte behinderten Menschen ein Interessenvertreter sein, aber auch konkret Eltern oder Menschen mit Behinderung und Kinderwunsch beraten und anderen Eltern mit Behinderung zum Erfahrungsaustausch vermitteln.
Moderatorin: Unsere Themen: I. Wie und wo bekomme ich Elternassistenz? II. Finanzierbarkeit, III. Kompetenzgerangel zwischen behinderten Eltern und Assistenzgebern, IV. Partner als Assistenz. Als Einstieg eine erste Frage an die Expertin: Wer sind die zuständigen Ansprechpartner, wenn Elternassistenz benötigt wird?
Expertin: Das ist nicht einfach zu beantworten, wenn es nur um Ersatz der durch die Behinderung bedingten Einschränkungen geht, eigentlich die Eingliederungshilfe. Das ist davon abhängig, wo diese regional angebunden ist, z.B. beim Sozialamt. Wenn das Kindeswohl gefährdet ist, weil man vielleicht nicht mehr mit dem Kind vor die Tür kommt, dann kann es auch das Jugendamt sein. Da streiten sich oft die Ämter, aus wessen Topf das Geld genommen werden soll. Oft lehnen die Behörden erst einmal ganz ab. Dadurch lassen sich viele Eltern abschrecken und versuchen es ohne Assistenz. Das Jugendamt fragt oft, ob man Erziehungsschwierigkeiten hätte, das ist ja meist nicht der Fall. Zum Wohl des Kindes ist es jedoch erforderlich, zum Beispiel Kontakt zu anderen Kinder zu bekommen.
Moderatorin: Kann BbE e.V. keine Erstberatung anbieten?
Expertin: Der BbE e.V. kann beraten, wie man auf die anderen zugeht, aber leider selten die Vorurteile der Mitarbeiter wegreden.
Moderatorin: Besteht nicht die Gefahr, dass behinderten Eltern das Sorgerecht entzogen wird, wenn sie auf Grund ihrer Behinderung ihre Kinder nicht selbst betreuen, versorgen oder erziehen können? Wer entscheidet das im Zweifelsfall?
Expertin: Das kommt leider heute auch noch vor. Ich rate immer, nicht alleine zum Jugendamt zu gehen und sich vorher gut vorzubereiten. Das heißt, zu überlegen, was kann ich gut, wo brauche ich Unterstützung, welche Ressourcen habe ich ( z.B. Verwandtschaftshilfe), aber auch, wo die Grenzen der eigenen Kräfte sind. Auf keinen Fall sollte man sich klein machen.
Frage: Ich bin Mutter und habe vor drei Jahren einen Antrag bei der Eingliederungshilfe gestellt. Dort wurde ich an das Jugendamt verwiesen. Das Jugendamt kannte sich damit nicht aus, und hatte den Antrag nicht bekommen. Man schlug mir vor, meinen Sohn in eine Tagespflegefamilie zu geben, da ich ja "angeblich" überlastet sei. Da es in unserer Stadt keinen Anwalt für Sozialrecht gibt, habe ich keinen Rechtsbeistand. Gibt es einen rechtlichen Anspruch auf Elternassistenz? Wo sollte man seinen Assistenzantrag stellen?
Expertin: Die Servicestelle der Rentenversicherungsträger müssen alle Anträge an die zuständigen Stellen weiterleiten. Den Antrag unbedingt immer schriftlich stellen. Anwälte für diesen Bereich sind selten, da nicht viele Erfahrungen mit der Vertretung behinderter Eltern haben. Der BbE e.V. hat einige wenige Adressen erfahrener Anwälte.
Moderatorin: Gibt es gesetzliche Regelungen oder Vorschriften zur Elternassistenz?
Expertin: Gesetzliche Regelungen gibt es nicht, aber es gibt die gesetzlichen Verpflichtungen der Jugendhilfe, die Familien so zu unterstützen, dass Kinder nicht von Eltern getrennt werden müssen. Daraus lässt sich in einem gewissen Rahmen einen Anspruch für das Kind ableiten.
Frage: Wer bekommt denn jetzt meinen Antrag?
Expertin: Bezüglich Anwalt, in welchem Bundesland leben Sie? Ich würde den Antrag beim Sozialamt stellen und dann einen schriftlichen Bescheid anfordern. Danach kann man zum Jugendamt gehen. Wenn die Servicestellen der Rentenversicherungsträger in Deiner Gegend gut arbeiten, ist dies sogar der beste Weg. Die Servicestellen müssen innerhalb zwei bis drei Wochen den Antrag an die zuständige Stelle weiterleiten. Diese wiederum hat nur zwei Wochen Zeit, sich für zuständig oder nicht zuständig zu erklären. Leider klappt das nicht immer so, wie es der Gesetzgeber angedacht hat.
Frage: Ich hatte den Antrag beim Sozialamt gestellt und bin beim Jugendamt gelandet. Dort wurde mir die Tagesmutter empfohlen. Das Jugendamt ließ nicht weiter mit sich verhandeln. Eine Tagesmutter entspricht nicht der Lösung, die ich mir wünsche. Ist mein Antrag auf Elternassistenz also chancenlos?
Expertin: Die Tagesmutter-Lösung ist leider oft die einzige, weil es die billigste Lösung für das Jugendamt ist. Oft ist die Bezahlung so schlecht, dass kaum eine Tagesmutter dafür lange in den Haushalt der Eltern kommt.
Einwurf: Eine Tagesmutter will ich nicht, das entspricht nicht dem Assistenzgedanken.
Expertin: Für viele Eltern ist dies wenigstens eine kleine Hilfe, wenn die Tagesmutter in die Wohnung kommt und mit der Mutter zusammen betreut. Deine Argumente gegen die Lösung mit der Tagesmutter kann ich verstehen. Viele Mütter suchen sich selbst im Bekanntenkreis eine Assistenz und melden diese als Tagesmutter an.
Frage: Tagesmütter brauchen eine dreimonatige Ausbildung, um vom Jugendamt anerkannt zu werden.
Expertin: Die Ausbildungsanforderungen sind neu, seit Herbst 2005. Regional sind sie rechtlich unterschiedlich.
Frage: Wo bietet mir BbE e.V. konkrete Hilfe an?
Expertin: Wir sind ein Selbsthilfeverein und leben von den Erfahrungen unserer Mitglieder, bzw. helfen beim Informationsaustausch und dabei, Kontakte unter Betroffenen herzustellen.
Frage: Kennen Sie Familien, die Assistenz über die Eingliederungshilfe bekommen?
Expertin: Ja, wir haben ein paar Familien. Es gelten Einkommens- und Vermögensgrenzen wie bei allen Eingliederungshilfen.
Moderatorin: Damit sind wir beim zweiten Thema: Finanzierbarkeit. Gibt es die Möglichkeit der Kostenübernahme, zum Beispiel durch Sozialämter? Wer kommt als zuständiger Kostenträger infrage?
Expertin: Kostenträger kann immer der sein, der für die Behinderung allgemein zuständig ist. Wenn die Behinderung zum Beispiel durch einen Unfall verursacht wurde, kann man auch für diese Unfallfolge einen Bedarf an Elternassistenz beim Kostenträger (Kfz-Versicherung, Unfallversicherung) beantragen. Bei Arbeits- und Wegeunfällen ist es die Unfallkasse.
Frage: Mit einer Freundin als Assistenz zusammenzuarbeiten, ist irgendwann für die Freundschaft belastend. Auch Assistenz durch Familienmitglieder birgt immer die Gefahr, dass diese sich in die Erziehung des Kindes einmischen. Um diese Probleme aufzulösen, wäre ein Assistenzverhältnis als Arbeitgebermodel am besten.
Expertin: Richtig, aber ein Arbeitgebermodell ist teurer als eine Tagesmutter.
Frage: Wie hoch sind die finanziellen Sätze für eine Tagesmutter?
Expertin: Tagesmütter erhalten zirka 2,50 € die Stunde pro Kind. Bei drei Kindern rechnet sich das schon.
Frage: Gibt es einen Anspruch, wenn man von Geburt an behindert ist?
Expertin: In diesem Fall kommt die Eingliederungshilfe oder Jugendhilfe infrage. Die Krankenkasse ist nur für Assistenz bei akuter Krankheit zuständig. Unter http://www.elternassistenz.de gibt es ein Rechtsgutachten, das spiegelt die aktuelle rechtliche Lage wieder.
Moderatorin: Wie kann man ein Kompetenzgerangel zwischen behinderten Eltern und Assistenzgebern vermeiden? Was ist zu tun, wenn es dazu kommt? Bleibt dann nur die Kündigung bzw. ein Wechsel der Assistenz?
Expertin: Kompetenzgerangel um das Kind kann man vermeiden, indem man von Beginn an klare Regeln und Aufgaben für die Assistenz festlegt. Dies sollte auch im Arbeitsvertrag geregelt sein. Schwierig ist es genau dann, wenn man eben dieser Assistenz gegenüber nicht weisungsberechtigt ist (z.B. Jugendamt als Träger). Das kostet Kraft, die man mit Baby für andere Dinge dringender braucht.
Moderatorin: Wer kann Assistenzgeber werden?
Expertin: Assistenten können alle Personen sein, die man persönlich in die Arbeit einweist. Die Assistenten sollten nur das tun, was man selbst nicht tun kann. Die Erziehung wollen die Eltern ja nicht aus der Hand geben. Erfahrung in der Kinderpflege ist nur notwendig, wenn die Assistenz ohne Eltern mit dem Kind beispielsweise zum Spielplatz geht. Für das Wissen und die richtige Kinderpflege und Erziehung sind die Eltern selbst verantwortlich. Für die Assistenz muss es ganz klar sein, dass sie die Kinder nicht erziehen sollen. Wir haben einen Ratgeber herausgegeben, mit vielen Tipps zum Arbeitsvertrag. Er kann bei BbE e.V. oder auch unter Telefonnummer 0511-69 63 256 bestellt werden. Es gibt Literatur und Schulungen (AG SPAK Selbstbestimmt Leben mit persönlicher Assistenz) für Assistenznehmer und -geber (siehe Literaturverzeichnis bei STARTRAMPE.NET).
Moderatorin: Unser letztes Thema: Der Partner als Assistenzgeber. Wenn der Assistenzgeber auch Lebenspartner ist, welche Probleme birgt das, was sind die Vorteile? Was kann, bzw. soll ein Partner leisten?
Expertin: Bei BbE e.V. haben wir für unsere nicht behinderten Partner bzw. Partnerinnen dazu ein Forum gegründet. Die Vorteile werden oft damit beschrieben, dass nicht ständig dritte Personen in der Familie anwesend sind. Die Nachteile sind Überforderung und Belastung für die Partnerschaft. Die Gleichberechtigung kann dadurch infrage gestellt werden.
Moderatorin: Also besser darauf verzichten? Sicher gehen doch viele Partnerschaften dadurch auseinander?
Expertin: Das kann sehr belastend für alle sein. Wir fordern deshalb auch von der Politik ein Umdenken, damit behinderte Eltern nicht ständig über ihre Grenzen gehen müssen.
Frage: Was bewegt die Kampagne "Recht auf Elternassistenz"?
Expertin: Wir können nur kleine Schritte vorangehen. Am Montag haben wir ein Gespräch mit Bundestagsabgeordneten. Diese möchten sich informieren und suchen mitunter Rat. Wir vom BbE e.V. können andere Schwerpunkte setzen, als die Fachleute der Behindertenpädagogik, die nicht direkt bzw. persönlich betroffen sind. Eventuell bekommen wir einen Präventionspreis. Damit könnten wir verstärkt auf die Situation behinderter Eltern aufmerksam machen.
Moderatorin: Hiermit beende ich den Expertenchat "Elternassistenz" und bedanke mich bei unserer Expertin Kerstin Blochberger für die vielen Tipps und die Zeit, die sie sich für unsere Fragen genommen hat. Bei Euch allen für Eure rege Teilnahme herzlichen Dank und auf Wiedersehen.
Expertin: Ich wollte wir hätten schon klare Antworten auf die vielen Fragen zur Elternassistenz, aber jedes betroffene Elternteil leistet noch Pionierarbeit für die nächste Generation. Ich möchte allen behinderten Eltern Mut machen und sie bitten, nicht aufzugeben. Wir brauchen für den Erfahrungsaustausch immer neue Eltern!


