Zivildienst

CHAT DOKU | 02.03.2005
Zivildienst IV
Expertenchat mit dem Experten Martin Strobelt von der Diakonie St. Pauli in Hamburg
Moderator: Willkommen zum Expertenchat »Zivildienst IV«. Folgende Themen sind geplant: Zivildienstleistende und Assistenzmodell, Zivildienstleistende als Reisebegleiter, Zukunft des Zivildienstes, Allgemeines und natürlich Eure Fragen zum Thema. Als Experte darf ich Martin Strobelt von der Diakonie St. Pauli begrüßen. Martin stell’ Dich bitte noch mal kurz den Usern vor.
Experte: Ich bin Martin Strobelt und arbeite mit Zivildienstleistenden auf St. Pauli. Wir bieten seit ca. 15 Jahren Individuelle Schwerbehinderten Betreuung (ISB) an und ich bin seit ca. 20 Jahren dabei.
Moderator: Was habt Ihr für Erfahrungen mit Zivildienst und Assistenz?
Einwurf: Mit Zivildienstleistenden nicht so berauschende. Zivildienstleistende, die eine Ausbildung oder Lehre haben, sind meistens besser.
Experte: Sie sind selbstständiger, stimmt. Meine Erfahrung mit ISB-Zivildienstleistenden: Sie sind überwiegend offen und flexibel.
Moderator: Wer hat eigentlich Anspruch auf Hilfe durch Zivildienstleistende?
Experte: Alle mit 100 Prozent Behinderung und dem Merkmal »H« für »hilflos«.
Frage: Im Moment werde ich von meinen Eltern gepflegt. Wir wohnen in einem Haus, haben aber getrennte Wohnungen. Eine Versicherung übernimmt zu 50 Prozent alle anfallenden Kosten. Kann ich meine Eltern in ein Assistenzmodell einbinden? Wenn ich ein Assistenz-Modell anfange, darf ich meine Eltern einstellen oder wird davon ausgegangen, dass die Eltern das sowieso machen müssen?
Experte: Wer ein begrenztes Budget hat, kann mit Zivildienst-Assistenz sein Leben gut gestalten. Wenn das Sozialamt Kostenträger ist, geht es nur über einen Träger. Wenn man Geldleistung bezieht, z. B. über die Pflegeversicherung, kann man alle möglichen Personen einsetzen, auch Verwandte und Ehepartner dürfen Geldleistungen empfangen. Man sollte aber einer Versicherung gegenüber keine Personen angeben, die im selben Haushalt wohnen.
Moderator: Hast Du ein monatliches Budget zur freien Verfügung?
Einwurf: Ja.
Experte: Woher ist das Budget und wem gegenüber musst Du Rechenschaft ablegen? Wem überweist die Versicherung das Geld und verlangen sie eine Auflistung der Assistenzkräfte?
Einwurf: Die Haftpflichtversicherung hat eine Anzahl von Pflegestunden festgelegt. Die bezahlt sie nach einer Tabelle. Ich bekomme das Geld pauschal. Ich brauche nicht über die Verwendung im Einzelnen Rechenschaft abzulegen. Der Vorteil für meine Eltern wäre, dass sie über das Assistenz-Modell sozial abgesichert wären.
Experte: Die Geldleistung der Pflegeversicherung bekommt der Versicherte selbst, kann es also ausgeben wie er will, ohne Rechenschaft ablegen zu müssen. Auskunft gibt es bei einem Steuerberater mit diesen Erfahrungen oder bei einer Beratungsstelle für Behinderte z.B. "Autonom Leben e.V. in Hamburg.
Moderator: Darf ich fragen wie viel Stunden Du bezahlst bekommst?
Einwurf: Acht Pflegestunden, zwei Bereitschaftsstunden und drei für den Haushalt pro Tag.
Moderator: Kannst Du auch allein was machen?
Einwurf: Nein, ich bin Tetraplegiker C6.
Moderator: Meiner Meinung nach sind das zu wenig Stunden. Martin was meinst Du?
Experte: Nach meiner Erfahrung: zu wenig. Was passiert in der restliche Tageszeit? Kannst Du spontan etwas unternehmen?
Einwurf: Nein, wir hatten nach langem Kampf einen Vergleich akzeptiert - ich finde es auch zu wenig.
Experte: Gibt es zusätzlich zur Versicherung Leistungen aus der Pflegeversicherung?
Einwurf: Ich bekomme Leistungen der Pflegeversicherung, Stufe 3. Diese werden aber von der Haftpflichtversicherung abgezogen, sie sind also nicht zusätzlich.
Experte: Bei Berufsausübung oder Studium kann man über Eingliederungshilfe eine Arbeitsassistenz beantragen.
Moderator: Das geht über das Integrationsamt, oder?
Experte: In Hamburg geht es über das Integrationsamt. Es gibt im neuen SGB 12 einen Paragraphen zur Eingliederungshife. Am besten lässt man sich bei den einschlägigen Stellen beraten, z. B. bei einem Sozialarbeiter in der Behindertenhilfe.
Moderator: Kann man das im Nachhinein beantragen, unabhängig von der Haftpflichtversicherung?
Experte: Man muss sich mit einem konkreten Anliegen an das zuständige Amt wenden, in Hamburg ist es das Gesundheitsamt. Es muss nachgewiesen werden in wie fern sich der Bedarf an Assistenz verändert hat. Wahrscheinlich fordert das Amt, den neuen Bedarf erneut einzuklagen. Ich würde jedoch auf jeden Fall Kontakt aufnehmen.
Frage: Wäre es nicht besser, man schafft die Zivildienstleistenden ab und stellt Assistenten ein?
Experte: Das wird erst dann konkret, wenn oder falls es die Zivildienstleistende nicht mehr gibt. Der öffentliche Kostenträger verlangt schonenden Umgang mit den Ressourcen.
Einwurf: Unter zehn Zivildienstleistenden gibt es einen guten.
Experte: Es kommt darauf an, wie der Träger Zivildienstleistenden auswählt und begleitet. Ich würde eher sagen, unter zehn Zivis gibt es vier gute und drei, die o. k. sind.
Moderator: Was wären das dann für eine Assistenz? Ein-Euro-Jobber?
Experte: Mir schwebt da ein Mixmodell vor: Die festen Assistenten für die Verlässlichkeit und Spontanität, die Zivis für Offenheit und Spontanität. Die Wohlfahrtsverbände, u. a. auch die Diakonie, haben sich dagegen ausgesprochen, Zwangsarbeit in der Pflege zu unterstützen.
Moderator: Zivildienstleistende sind mir lieber als Langzeitarbeitslose aus Hartz IV. Was gibt es noch, Minijobs?
Experte: Das kann kein vernünftiger Mensch befürworten. Ebenso keine Einsätze von Langzeitarbeitslosen aus anderen Branchen.
Moderator: Hast Du Zivildienstleistende?
Einwurf: Ja.
Moderator: Über 24 Stunden?
Einwurf: Montag bis Freitag acht Stunden am Tag.
Moderator: Bezahlt das Sozialamt?
Einwurf: Nein, die Berufsgenossenschaft.
Moderator: Lass Dich doch stundenmäßig höher veranschlagen. Musst Du Rechenschaft ablegen?
Einwurf: Die restliche Zeit übernimmt meine Familie.
Moderator: Das ist nicht Sinn der Sache! Bist Du zufrieden damit?
Einwurf: Mein Träger ist sehr schlecht, im Sommer bekomme ich einen anderen.
Experte: Man muss dann selbst mehr Energie aufwenden und die Begleitung selbst in die Hand nehmen, wenn es einem nicht zu nervig ist. Wir haben selten einen Zivildienstleistenden, der von unseren Assistenznehmern abgelehnt wird.
Moderator: Wurden Zivildienstleistende schon als Reisebegleiter im Ausland eingesetzt?
Experte: Ja, offiziell muss aber aus rechtlichen Gründen der Auslandseinsatz beim Bundesamt für den Zivildienst beantragt und genehmigt werden.
Einwurf: Nur ist das mit der Pflege schlecht, besonders als Frau.
Experte: Das mit der Pflege unterwegs ist schon ein Problem. Es gibt jedoch auch Urlaubsziele, wo Pflege vorab bestellt werden kann.
Moderator: Lässt sich das über das Reisebüro abfragen?
Einwurf: Über Veranstalter mit Behindertenreisen vielleicht.
Experte: Ich weiß von mehreren, die schon mal eine Flugreise gemacht haben. Es müsste mal konkret erfragt werden. Eine US-Airline hat sogar zwei Rollstühle ohne Aufpreis mitgenommen. Die Betreuung während des Fluges war sehr gut.
Einwurf: Früher konnte die Begleitperson umsonst mit in die USA fliegen bei Lufthansa.
Experte: Das geht, glaub ich, nicht mehr. Aber man sollte das mal klären und die Lufthansa anrufen.
Einwurf: Innerhalb Deutschland kann die Begleitperson meines Wissens immer noch umsonst fliegen.
Moderator: Ich bedanke mich recht herzlich für Euere Teilnahme!
Experte: Es hat Spaß gemacht! Bis zun nächsten Mal!!!


