Zivildienst

CHATDOKU | 22.03.2006
Zivildienst V
Experte Martin Strobelt von der Diakonie St. Pauli in Hamburg
Moderator: Ein herzliches Willkommen Euch allen zum Expertenchat »Zivildienst«. Unser heutiger Experte ist Martin Strobelt von der Diakonie St. Pauli in Hamburg. Als Schwerpunkte unseres Chats schlage ich folgende Themen vor: Vorraussetzungen um einen Zivildienstleistenden zu erhalten, mögliche Kostenübernahme für den Zivildienst, persönliche Assistenz und Zivildienst - wo liegen da die Probleme? Wie reagieren weibliche Assistenznehmer auf die Betreuung durch Zivildienstleistende? Zukunft des Zivildienstes - wie lange gibt es noch Zivis? Und Eure Fragen zum Thema.
Martin Stobelt, hier die erste Frage: Unter welchen Voraussetzungen kann man einen Zivildienstleistenden (Zdl) bekommen? Wer kann persönliche Assistenz in Anspruch nehmen?
Experte: Jeder der zu 100 Prozent schwer behindert ist und mit dem Merkzeichen »H« für hilflos.
Moderator: Mit Merkzeichen »H« im Ausweis?
Experte: Ja. Die Antragstellung für den Zivildienstleistenden erfolgt beim zuständigen Gesundheitsamt. In Großstädten ist es leichter als auf dem Lande, einen Zdl, bzw. einen Anbieter für den Zivildienstleistenden zu finden.
Moderator: Es ist zu teuer auf dem Lande wegen der Entfernungen, könnte ich mir vorstellen.
Experte: Das ist nicht das Problem, auf dem Lande gibt es selten einen Anbieter und genau so selten Zivildienstleistende.
Frage: Ist es auch möglich, wenn man keine 100 Prozent Schwerbehinderung, aber H und aG hat?
Experte: Ausprobieren und einen Zivilanbieter finden.
Einwurf: Ich lebe in Wien und der Staat bezahlt zwei Stunden am Tag einen Zivildienstleistenden.
Experte: In Deutschland wird der Bedarf durch das Gesundheitsamt festgelegt. Für Österreich kann ich keine Aussagen machen. Man muss in jedem Fall begründen, warum man die Assistenz benötigt und Pflege allein nicht ausreicht.
Moderator: Wer kommt für die Kostenübernahme in Frage?
Experte: Pflegekassen, Sozialämter, Haftpflichtversicherungen, manchmal sonstige behördliche Kostenträger aber auch Selbstzahler.
Moderator: Mit wie viel Eigenbeteiligung muss man rechnen?
Experte: Da der Schwerstbehinderte meistens nicht arbeitet gibt es da keine Eigenbeteiligung. Wenn er arbeitet, wird ein Teil seines Gehaltes abgezogen. Wer Vermögen hat, muss es bis zu einem Guthaben von ca. 3000 Euro aufbrauchen.
Moderator: Was unterscheidet persönliche Assistenz also ISB (Individuelle Schwerbehinderten-Betreuung) und Dienstleistungen wie Einkaufen, Begleitung bei Arzt-Besuchen und stundenweise Betreuung für die Behinderten?
Experte: Persönliche Assistenz ist eine individuell zugeschnittene Betreuung. Die anderen Leistungen liegen im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung und Pflege. Einkaufshilfen und Arztbesuche sind klar definierte Leistungen. Persönliche Assistenz umfasst Pflege, Arbeitsassistenz, Betreuung in der Freizeit sowie sämtliche persönliche Verrichtungen im Alltag.
Moderator: Gibt es häufig auftretende Probleme bei der persönlichen Assistenz und wie werden diese gelöst?
Experte: Probleme treten vorwiegend am Anfang auf. Der Assistenznehmer muss sich erst an die Hilfe und an den Assistenten gewöhnen. Je mehr Erfahrung der Assistenznehmer mit den Hilfen hat, desto leichter fällt es ihm, sich auf neue Personen einzustellen.
Frage: Ist es finanziell gesehen günstiger, einen Zivildienstleistenden für eine persönliche Assistenz einzusetzen als andere Laienkräfte?
Experte: Über das Stundenkontingent der Mini-Jobber hinaus sind Zivildienstleistende auf jeden Fall günstiger. In Hamburg kostet ein Zdl zurzeit 8,37 Euro pro Stunde.
Frage: Kämen da noch Sozialabgaben etc. für mich als Assistenznehmer hinzu?
Experte: Beim Zivildienstleistenden nicht.
Moderator: Welche Arbeiten kann, darf oder muss ein Zivildienstleistender übernehmen und welche nicht?
Experte: Er darf alle Aufgaben übernehmen mit Ausnahme von medizinischer Behandlungspflege.
Moderator: Wie kann man als Assistenznehmer einen fremdbestimmten Ablauf verhindern?
Experte: Man sollte mit dem Assistenzträger klar abstimmen, wie die Assistenz ablaufen soll. In der ISB ist der Assistenznehmer der »Chef«. Der Träger des Zivildienstleistenden überwacht, ob alles korrekt abläuft. Und er ist stets für den Zivildienstleistenden und Assistenten ansprechbar. Probleme sollten gemeinsam geklärt werden, d. h. Assistenznehmer, Assistent und Einrichtung.
Moderator: Wer entscheidet letztendlich bei Meinungsverschiedenheiten in der Assistenz, gibt es Weisungsbefugnis?
Experte: Der Assistenznehmer darf nicht bevormundet werden. Jeder Assistent hat aber auch eine persönliche Grenze. Situationen, die wiederholt zu Problemen führen, sollten in beiderlei Interesse vermieden werden. Für diese Dinge werden Regeln aufgestellt, die für beide Seiten verbindlich sind.
Moderator: Wie reagieren weibliche Assistenznehmer auf die Betreuung durch Zivildienstleistende?
Experte: Manche Assistenznehmerinnen kommen gut mit den Zivildienstleistenden zurecht. Bei der Körperpflege wird es für beide Seiten schwierig. Da würde ich empfehlen eine FSJlerin (Freiwilliges Soziales Jahr) anzuwerben.
Frage: Wie sieht das aus mit der Unterkunft für die Zivildienstleistenden, wenn sie von weit her kommen? Muss die von der Zivildienststelle gestellt werden?
Experte: Manche Zivildienststellen haben - noch - Unterkünfte.
Frage: Und wenn nicht?
Experte: Dann könnte man dem Zivildienstleistenden vor Ort ein Zimmer organisieren.
Frage: Wer bezahlt dann das Zimmer?
Experte: Wenn der Zivildienstleistende vor dem Zivildienst eine eigene Wohnung oder Zimmer hatte, zahlt das Unterhaltssicherungsamt, wenn nicht, muss die Dienststelle die Kosten tragen, was sie nicht oder nur ungern tut. Hier müsste der Assistenznehmer mit der Dienststelle verhandeln.
Frage: Aber nicht vollständig, oder? Da doch der Zivildienstleistende die Wohnung für den Zivildienst bezieht. Stimmt es, dass das Unterhaltssicherungsamt dann nicht dafür aufzukommen hat, dass andere Gründe ausschlaggebend sein müssen für den Umzug?
Experte: Die Dienststelle trägt 30 Prozent der Kosten, wenn der Zivildienstleistende weniger als sechs Monate vor Dienstbeginn in einer eigenen Wohnung wohnte. Zieht er mit oder nach Dienstbeginn in eine eigene Wohnung, zahlt das Amt überhaupt nichts.
Frage: Wie sieht es mit der Begründung aus? Reicht der Grund »Zivildienst« aus, dass die Unterhaltssicherungsbehörde den Umzug akzeptiert oder nicht?
Experte: Der Zivildienst darf nicht Grund des Umzuges sein. Man muss vorgehabt haben, das Elternhaus zu verlassen.
Frage: Das reicht als Begründung?
Experte: In der Regel muss der Zivildienstleistende das nicht begründen, sondern nur beweisen oder nachweisen, dass er vor Zivildienstbeginn eine eigene Wohnung hatte.
Einwurf: Auf dem Formular wird sehr wohl eine Begründung verlangt.
Experte: Ich kenne dieses Formular nicht. Bei Startrampe.net kannst Du hierzu eine Anfrage an mich senden.
Einwurf: Werde mich per Mail melden und schicke als Anhang das Formular mit.
Frage: Wie sieht es für die Zukunft aus, wie lange gibt es noch Zivildienstleistende? Die Zivildienstleistenden werden verringert. Immer weniger Menschen machen ein soziales Jahr. Wie ist die derzeitige Gesetzeslage diesbezüglich?
Experte: Die Existenz des Zivildienstes ist über das Jahr 2010 hinaus gesichert. Es wird vorerst auch nicht weniger Zivildienstleistende geben. Zivildienst und Freiwilligendienst gewinnen bei jungen Menschen zunehmend an Bedeutung. Genau wie bei den Zivildienstleistenden wendet man sich am besten an einen örtlichen Wohlfahrtsverband. Das Bundesamt für Zivildienst hat dies erkannt und entwickelt ein Konzept »sozialer Lerndienst«. Vor ca. zwei Monaten hat sich die neue Bundesregierung auf die Beibehaltung der Wehrpflicht und damit des Zivildienstes langfristig festgelegt.
Frage: Wie häufig ist es eigentlich, dass sich ein Zivildienstleistender dafür entscheidet, beruflich bei der Assistenz zu bleiben?
Experte: Manche bleiben für ein bis drei Jahre, während einer Orientierungsphase, gerne auch während des Studiums. Langfristige Festlegungen sind selten. Ich kenne einige Freiberufler - Künstler und Musiker -, die das zum Teil länger als zehn Jahre machen.
Moderator: Ich bedanke mich noch einmal bei Martin für seine Antworten und Tipps und bei Euch für die Teilnahme und beende hiermit den Expertenchat für heute.


